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Was Sie über Maklergebühren wissen sollten

Maklergebühren zahlt eigentlich keiner gerne, dennoch sind sie in der Regel bei jeder Immobilienvermittlung fällig. Dabei hören wir vermehrt die Fragen, für welche Leistungen Maklerkosten verlangt werden dürfen, welche Preise üblich sind und wer für den Immobilienmakler die Gebühren übernimmt. Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Beitrag.

Maklergebühren zahlt eigentlich keiner gerne, dennoch sind sie in der Regel bei jeder Immobilienvermittlung fällig. Dabei hören wir vermehrt die Fragen, für welche Leistungen Maklerkosten verlangt werden dürfen, welche Preise üblich sind und wer für den Immobilienmakler die Gebühren übernimmt. Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Beitrag.

Wer zahlt die Maklergebühren?

Im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Nach diesem trägt der Besteller das Maklers auch die Kosten für diesen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Entlastung des Mieters. Und tatsächlich, seitdem zahlen 98 Prozent der Vermieter die Maklergebühren.

Was kostet ein Makler?

Durch die alleinige Beauftragung eines Maklers entstehen in der Regel keine Maklergebühren. Die Kosten werden erst fällig, wenn der Auftrag erfolgreich ist – wenn also der Mietvertrag für den Kauf oder die Vermietung von beiden Seiten unterschrieben wird.

Da es keine Gebührenordnung gibt, sind die Maklergebühren frei verhandelbar. Aber es gibt eine Grenze:

  • Bei der Vermietung dürfen die Maklergebühren maximal zwei Nettokaltmieten betragen.
  • Beim Verkauf wird sich in der Regel an den marktüblichen Regelungen der einzelnen Bundesländer orientiert:

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1) Je nach Region werden sind verschiedene Provisionen üblich.
2) In Münster sind bis zu 4,75 % Käuferprovision möglich.
3) Im Kreis Mainz-Bingen beträgt die Käuferprovision bis zu 5,95 %.
4) In Westthüringen sind bis zu 5,95 % Käuferprovision üblich.
* Alle Angaben sind inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.

makler kosten

Achtung: Der Arbeitslohn bleibt hingegen ohne Vergütung und zählt damit nicht zu den zu erstattenden Kosten.

Wann können Maklergebühren bei Nicht-Erfolg die Kostenträger belasten?

Wenn der Immobilienmakler dabei scheitert, Ihr Objekt in einer angemessenen vereinbarten Frist zu vermieten oder zu verkaufen, müssen Sie lediglich die Aufwandskosten ersetzen. Darunter zählen unter anderem Fahrtkosten, Kopierkosten, Inserierungskosten und Telefonkosten.