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Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage bei Vermietet.de

Die Wohnungsgeberbestätigung benötigt dein Mieter zur An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Die Bescheinigung gilt als Beleg, dass der Mieter auch wirklich an diesem Ort wohnt. Du als Vermieter bist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung zeitnah auszustellen. Nutze dazu am besten die Vorlage von Vermietet.de. 

 

Inhalt und Form der Wohnungsgeberbestätigung 

Jeder Einwohner muss sich bei einem Ein- oder Umzug bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Das ist unabhängig davon, ob es sich um ein Eigenheim, ein Mietverhältnis oder eine Untermiete handelt. Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz. Mit dem Gesetz sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. 

Die Wohnungsgeberbestätigung (oder auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt) dient dem Amt dabei als Nachweis, dass die Person auch wirklich an dem Ort wohnt. Sie kann schriftlich in Papierform vorliegen oder vom Wohnungsgeber direkt online an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden. 

Wohnungsgeber ist derjenige, der die Wohnung zur Verfügung stellt. Bei einem Eigenheim stellst du dir die Bestätgigung einfach selbst aus. Als Untermieter ist der Hauptmieter der Aussteller und für Mieter füllst du als Vermieter die Bescheinigung aus. 

Bei der online Variante gibst du die Daten direkt in ein Formular ein. Du bekommst dann einen Zuordnungscode, den du deinem Mieter weitergibst. Mit diesem meldet sich dein Mieter schließlich beim Amt um. 

Entscheidest du dich für die Papierversion musst du keine bestimmte Form einhalten. Wichtig ist, dass die Wohnungsgeberbestätigung folgende Daten enthält: 

  • Name und Anschrift des Vermieters 
  • Anschrift der Mietwohnung 
  • Datum des Einzugs beziehungsweise Auszugs 
  • Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt 
  • Unterschrift des Wohnungsgebers 

Nutzt du die Vorlage von Vermietet.de musst du lediglich das Mietverhältnis in deinem Konto anlegen. Wähle unter Stammdaten die entsprechende Einheit und den Mieter aus. Gehe dann zu “Dokumente” und suche aus den Vorlagen die Wohnungsgeberbestätigung aus. Die Daten werden automatisch aus dem System übertragen. Du musst nur das fertige Dokument runterladen, unterschreiben und deinem Mieter aushändigen. 

 

wohnungsgeberbestaaetigung

 

Fristen für die Wohnungsgeberbestätigung 

Gemäß § 17 Abs. 1 BMG muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt stattfinden. Da die Anmeldung ohne die Bestätigung nicht möglich ist, solltest du als Vermieter das Dokument so schnell wie möglich aushändigen. Am besten machst du das direkt bei der Wohnungsübergabe. 

 

Mitwirkungspflicht für Vermieter 

Vermieter sind gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Hältst du dich nicht daran kann ein Bußgeld verhängt werden. Kann sich dein Mieter nicht fristgerecht Um- beziehungsweise Anmelden oder ist das Formular unvollständig oder fehlerhaft können bis zu 1.000 Euro fällig werden (§ 54 BMG). Noch schlimmer ist es, wenn du einen Mieter zum Schein anmeldest. Denn das kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden. 

 

Keine Gebühren für Wohnungsgeberbestätigungen 

Manche Vermieter verlangen eine Gebühr für das Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung. Ob das erlaubt ist, ist bislang nicht eindeutig geregelt. Wir raten allerdings davon ab. Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass Vermieter grundsätzlich keine Gebühren für Leistungen verlangen dürfen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind (LG Hamburg, Az. 307 S. 144/08).