Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Verlängerung der pandemiebedingten Kündigungssperre

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, Erleichterungen für Mieter, Verbraucher und Darlehensnehmer im Zuge der Corona-Krise bis Ende September zu verlängern. Diese Erleichterungen wurden bereits am 01. April 2020 in Kraft gesetzt und waren zunächst für die Dauer bis Ende Juni geplant. 

Die im März von Bundesrat und Bundestag beschlossenen Regelungen zur Abmilderung sozialer Auswirkungen in der Krise gelten bei regelmäßigen Zahlungen für Grundbedürfnisse. Unter anderem sind Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen von Mietverträgen geschützt, falls sie aufgrund der Krise in Zahlungsrückstand geraten. Sie müssen allerdings glaubhaft machen, dass ihre Mietschulden als Auswirkungen der Pandemie entstanden sind, und diese später nachzahlen. Bei Energie-, Wasser- oder Telefonrechnungen sowie Verbraucherdarlehen gelten ähnliche Regelungen.

Justizministerin will per Verordnung verlängern

Die beschlossenen Maßnahmen laufen zwar mit dem Monat Juni ab, doch das im Frühjahr beschlossene Gesetz räumt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Möglichkeit ein, die Ausnahmen per Verordnung zu verlängern. Von dieser Möglichkeit will die Ministerin nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) nun Gebrauch machen.

Gemischte Reaktionen

Die Verlängerung um volle drei Monate bis Ende September 2020 war vom Gesetzgeber so nicht gewollt.  Laut des im April inkraft getretenen Paragraphen ist eine Verlängerung  bis “längstens” Ende September möglich.

Sollte die Bundesregierung diesen Zeitraum also zunächst nicht vollständig ausschöpfen? Eine schrittweise Ausschöpfung des Zeitrahmens wäre in jedem Falle ein positives Signal an die Vermieter. Auch aus Reihen der Politik sind die Reaktionen gemischt. So kritisierte Jan-Marco Luczak (CDU) die Pläne zur Verlängerung des Kündigungsstopps. Auf dem Nachrichtendienst Twitter bezog er klar Stellung: „Mieter sind durch Hilfspakete/Flexibilisierung Kosten der Unterkunft zurecht geschützt. Für Verlängerung tiefgreifenden Eingriffs in BGB und bestehende Verträge gibt es daher keine Rechtfertigung mehr – zurück zur Normalität!”

Caren Lay (Die Linke) forderte  hingegen, ebenfalls auf Twitter, den Erlass von Mietschulden: „Eine Verlängerung des Kündigungsmoratoriums ist überfällig, wird aber alleine nicht reichen, um Mieter*innen vor den Folgen der Coronakrise zu schützen. Sie brauchen einen Erlass von Mietschulden! Vermieterseite und Staat müssen ihre Beiträge leisten.”

“Die geplante Entscheidung der Bundesregierung, die Verordnung zur Stundung von Dauerschuldverhältnissen zu verlängern, begrüße ich ausdrücklich”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, gegenüber dem RND und fügte hinzu: „Während der Gesetzgeber notwendige Maßnahmen ergreift, um die Konjunktur zu stützen und die Wirtschaft anzukurbeln, ist es ein richtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter, im privaten Bereich aber auch insbesondere an die Gewerbetreibenden, die unter der Situation der letzten Monate gelitten haben. Die vielen Betroffenen werden nun noch drei weitere Monate davor geschützt, dass sie wegen pandemiebedingten Zahlungsverzugs ihre Wohnung oder Gewerberäume nicht verlieren.”