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Urteil: Un­pünkt­li­che Miet­zah­lun­gen

Vermieter duldeten jahrelang unpünktliche Mietzahlungen. Jetzt blieb ihre Kündigung des Mietverhältnisses bei neuerlich verspäteten Zahlungen trotz Abmahnung unwirksam. Wie argumentierten die Richter?

Die Mietparteien streiten um Räumung einer Wohnung in Berlin. Jahrelang – genauer gesagt seit Beginn des Mietverhältnisses – haben die Mieter ihre Miete verspätet gezahlt. Die Vorvermieterin und auch die aktuelle Vermieterin haben das insgesamt sechs Jahre lang widerspruchslos hingenommen. Damit schienen sie der Vertragsverletzung ihrer Mieter kein Gewicht beizumessen. Im Juli 2020 schließlich mahnte die Vermieterin ihre Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlung ab. Das hinderte die Mieter allerdings nicht daran, ihre Miete auch in den Monaten August, September und Oktober 2020 verspätet zu zahlen.

Kein erhebliches Fehlverhalten der Mieter

Darüber verärgert, klagte die Vermieterin vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Amtsrichter wiesen die Klage ab. Die Vermieterin vertritt aber angesichts der dreimaligen unpünktlichen Mietzahlung nach Abmahnung die Auffassung, dass zumindest die ordentliche Kündigung greifen müsse. Doch sie irrte.

Das Landgericht Berlin sah zwar in der dreimaligen unpünktlichen Mietzahlung eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten der Mieter, die grundsätzlich das Vertrauen der Vermieterin in ein künftig vertragsgemäßes Verhalten ihrer Mieter erschüttern können. Dennoch erkannten die Richter darin kein derart erhebliches Fehlverhalten, das eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertige.

Das Zahlungsverhalten der Mieter vor der Abmahnung wurde bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt. Da die Mieter von Beginn des Mietverhältnisses an über mehrere Jahre monatlich wiederkehrend ihre Miete unpünktlich zahlten und von Seiten der Vermieter keine Reaktion erfolgte, konnte davon ausgegangen werden, dass deren Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt wurden.

(LG Berlin, Beschluss vom 9. Dezember 2021 – 67 S 158/21)