Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Taubenabwehr: Was du als Vermieter gegen Taubendreck tun musst

Wer in der Stadt wohnt, muss auch mit Tauben rechnen. Doch was, wenn aus einer Taube ein ganzer Schwarm wird und der Mieter den Balkon aufgrund des Drecks nicht mehr nutzen kann? Erfahre hier, wann du als Vermieter eingreifen musst und was zu tun ist. 

 

Tauben als Wohnungsmangel 

Tauben gehören zum Stadtbild dazu. Daher ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ab und an mal ein Tier am Fenster vorbeihuscht oder es sich auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Fenstersims gemütlich macht. Und auch wenn das Gurren nervig sein kann: Handlungsbedarf besteht so erstmal nicht. 

Auch das Nisten eines Vogels stellt zunächst keinen Mietmangel dar und gehört zum Mieterrisiko dazu. Es ist also nicht nötig, bei jedem Vogelgurren anzurücken. Dein Mieter kann das Problem zunächst auch selbst in die Hand nehmen. Zum Beispiel indem er die Vögel mit geeigneten Maßnahmen verschreckt. 

Um Tauben loszuwerden, kann es schon ausreichen, einen Taubenschreck aufzustellen. Das kann in Form eines Plastikraben oder einer kleinen Vogelscheuche passieren. Als nützlich erweist es sich oft auch alte CDs, kleine Spiegel oder Folienstreifen aufzuhängen. Diese reflektieren das Licht und irritieren damit die Vögel, sodass sie sich gar nicht erst in die Nähe begeben. 

Bei einer richtigen Taubenplage reichen diese Maßnahme allerdings nicht immer aus. Und wenn aufgrund von erheblichen Verschmutzungen die Mietsache nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden kann, darf sich dein Mieter bei dir beschweren und Abhilfe verlangen. 

 

Mietminderung wegen Taubendreck 

Tauben machen Dreck – so viel ist klar. Das ist nicht nur unschön anzusehen, sondern kann unter Umständen auch gesundheitsgefährdend sein. Sind Balkon oder Terrasse derart verdreckt, dass die Nutzung nicht mehr möglich ist, kann eine Mietminderung möglich sein. 

Um eine Mietminderung zu rechtfertigen, müssen aber bestimmte Anforderungen gegeben sein: 

  • Dein Mieter muss den Mangel anzeigen und dir eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Hältst du die Frist nicht ein, kann ein Mietmangel die Folge sein. 
  • Du als Vermieter musst maßgeblich für den Taubenbefall verantwortlich sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die baulichen Gegebenheiten sehr einladend für die Tauben sind und sie sich dort gern niederlassen. 

Gibt es einen Taubenschlag in der Nähe oder ist der Stadtteil für das Aufkommen vieler Tauben bekannt, ist eine Mietminderung eher unwahrscheinlich. 

Die Höhe der Mietminderung ergibt sich immer individuell. Je nach Ausmaß der Plage und Einschränkung der Mietsache. Gerichte haben zwischen 5 Prozent für Taubendreck auf dem Balkon (AG Hamburg, Urteil vom 06.01.1988; Az. 40 a C 2574/87) bis hin zu 35 Prozent für starke Verschmutzung durch Taubenkot (AG Freiburg, Urteil vom 04.10.1996; Az. 4 C 2113/96) geurteilt. Für Lärmbelästigung durch mehrere hundert Tauben auf dem Nachbargrundstück sah das AG Dortmund sogar 25 Prozent als angemessen an. 

 

Was du als Taubenabwehr tun kannst 

Achtung

Achtung

Entscheidest du dich für die Verdrahtung, achte auf die richtige Höhe der Drähte. Sind sie zu niedrig, landen die Vögel einfach darauf. Sind die zu hoch, fliegen sie drunter hindurch. Empfohlen wird eine Höhe von etwa 10 cm. Übrigens: Das Abschrägen des Fenstersimses auf etwa 45 Grad kann ebenfalls hohe Wirkung zeigen. Denn dann finden die Tauben keinen Halt mehr zum Landen.

Als Vermieter hast du bei einer Taubenplage dafür Sorge zu tragen, dass dein Mieter die Mietsache wie vereinbart nutzen kann und weiterhin auch keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt ist. Um den Tauben die Landemöglichkeit auf dem Balkon oder der Terrasse zu nehmen, gibt es neben den Plastikraben dauerhafte Lösungen, die du vornehmen kannst. 

Du bist beispielsweise berechtigt ein Drahtgestell auf Fensterrahmen, Dachrinnen oder Balkongeländern anzubringen. Auch eine Vernetzung des Balkons ist möglich. Dein Mieter muss diese Maßnahmen hinnehmen. Fühlt er sich dadurch gestört, darf er sich nicht mehr auf sein Mietminderungsrecht berufen. 

 

Nicht empfohlene Abwehrsysteme 

Chemische Mittel zur Taubenabwehr führen oftmals zu einem qualvollen Tod der Tiere und sollten daher nicht angewendet werden. 

Ähnliches gilt für die sogenannten Taubenspikes. Richtig angebracht und abgerundet können sie die Landung der Tauben auf dem Fenstersims oder dem Dach wirkungsvoll verhindern. Oftmals sind sie jedoch zu spitz, sodass sich die Tiere daran verletzen. Falsch angebracht gibst du im Zweifelsfall viel Geld aus und die Vögel finden dennoch einen Platz zum Landen. 

Neben den mechanischen Abwehrsystem sind auch elektrische Systeme möglich. Diese senden einen Ton aus, die die Tiere fernhalten. 

Welche Taubenvergrämung für dich und deine Immobilie am besten geeignet ist, kann ein Experte am besten beurteilen. Bevor du in die falschen Maßnahmen investierst, lohnt es sich Rat einzuholen.