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Taschen voller Gold: Denkmalgeschützte Wohnimmobilien

Denkmalschutz ist bei Anlegern besonders gefragt: In Zeiten niedriger Zinsen sind Immobilien eine gute Alternative zur Geldanlage, doch mit Denkmalschutz erhalten sie einen besonderen Reiz und neben den steuerlichen Vorteilen noch einige weitere Vorzüge.

Wohnwirtschaftlich genutzt, vermietet und denkmalgeschützt – der Traum eines jeden Immobilieninvestors? Denkmalgeschützte Immobilien zählen zu den gefragtesten Immobilien Deutschlands – zu Recht, findet unsere Autorin. Denn sie erfüllen die Bedürfnisse vieler Immobilieninvestoren zu einem hohen Maße. Als langfristiges Investment stellen sie zunächst regelmäßige Einnahmen sicher und gelten darüber hinaus als krisensicher und inflationsgeschützt, und das bei absolut überschaubarem Risiko. Doch es gibt noch mehr: sie sind eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, auf legalem Wege Steuern zu sparen und somit die Rendite aus dem Investment zu erhöhen.

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie als Kapitalanlage bietet einzigartige Vorteile: Ob Mehrfamilienhaus oder Wohnung: nach dem Erwerb erhalten Sie aufgrund erhöhter Abschreibungen einen überproportionalen Steuervorteil, und der rechnet sich insbesondere für sicherheitsorientierte Anleger, die ihre Steuerlast senken wollen.

Dabei gilt es natürlich den oft höheren Aufwand durch Modernisierung und Sanierung abzuwägen, doch eine gute Bausubstanz, besonderes Ambiente und Förderprogramme entschädigen diesen in der Regel.

Wer eine gewöhnliche Immobilie vermietet, erzielt im Schnitt rund drei bis sechs Prozent Mietrendite vor Steuern. Vermieten Sie hingegen ein denkmalgeschütztes Objekt, müssen Sie zwar mit bis zu 25 Prozent höheren Initialkosten rechnen, doch steigt die zu erwartende Mietrendite aufgrund der Steuervorteile bei anschließender Vermietung signifikant im Vergleich zur Vermietung herkömmlicher Immobilien.

Steuerliche Vorteile bei bei Baudenkmälern

Die Sanierung eines Baudenkmals verursacht Modernisierungskosten. Diese kann der Erwerber des Baudenkmals zu 100% über einen Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben (Grundlage: §7h/i EStG). In den ersten acht Jahren können Sie jeweils neun Prozent der Modernisierungskosten als Werbungskosten ansetzen, anschließend jeweils sieben Prozent. Darüber hinaus bietet es sich an, von der Abschreibung der Altbausubstanz Gebrauch zu machen. Für ein Baudenkmal, das vor dem 01.01.1925 errichtet wurde, kann im Rahmen der Denkmal-AfA eine lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 40 Jahren (2,5 Prozent p.a.) vorgenommen werden. Für jüngere Baudenkmäler kann eine Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren (2 Prozent p.a.) vorgenommen werden.

Weitere Vorteile

Zusätzlich zu allen Steuervorteilen können Finanzierungskosten und Zinsen aus Annuitätendarlehen geltend gemacht werden. Summiert kann sich daraus ergeben, dass bis zu 50% des Kaufpreises aus Steuerersparnissen finanziert werden – fast identisch ist übrigens auch die Förderung für Selbstnutzer. Diese können 90% der Modernisierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben.

Nicht zu vergessen ist die Kapitalertragsteuer: nach Ablauf von zehn Jahren sind die Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie steuerfrei (gemäß §23 EStG).