Der Bundestag beschloss am 14. Februar die Verlängerung der Mietpreisbremse und verschärfte darüber hinaus bislang geltendende Regularien. Man möchte Zeit gewinnen, Mieter absichern und künftige Investitionen sicherstellen – gegen jede Kritik der Verbände.
Mit ihrem Gesetzentwurf verschärft und verlängert die Bundesregierung die Mietpreisbremse. So soll unter anderem den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. In diesen dürfen die Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen bis 2025 maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen, beschloss das Parlament am Freitag in Berlin.
Zudem beabsichtigt die Bundesregierung, Mietern bei der Zahlung überhöhter Mieten seit Vertragsabschluss Erleichterung bei der Rückforderung zu viel gezahlten Beträge zu schaffen.
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, sagte mit Blick auf den Gesetz: „Die Politik dreht die Regulierungsschraube solange weiter bis irgendwann der Markt komplett zum Erliegen kommt. Mietpreisbremse, Mietenspiegelmanipulation, Mietendeckel, Mietenstopp oder auch Enteignungspläne sind Teile einer immer mehr ausufernden staatlichen Interventionsspirale, die vom eigenen politischen Versagen auf dem Wohnungsmarkt ablenken soll.“
Zeit gewinnen steht auf der Tagesordnung
Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei hingegen sieht in dem Gesetz ein Instrument, um Zeit zu gewinnen: „Die Bauwirtschaft brummt. Trotzdem brauchen wir Zeit, bis all diese Maßnahmen wirken: Diese Zeit verschaffen wir uns jetzt mit der einmaligen Verlängerung der Mietpreisbremse um fünf Jahre. Während diesen fünf Jahren müssen die Länder und Kommunen nachhaltige Instrumente für mehr Wohnraum – vor allem im Bereich des sozialen Wohnungsbaus – entwickeln.”
Die Mietpreisbremse gilt mit Bezug auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer. Im Fall von zu hohen Mietzahlungen können die Mieter nun Rückforderungen stellen. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo Bestandsmieten bei sieben Euro lägen. Bei Neuvermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt. Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird und die Mieten für fünf Jahre einfriert. Liegen diese mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen. Ob das Gesetz jedoch verfassungskonform ist, wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.
Fakt ist, die Mietsteigerungen gingen im 4. Quartal 2019 zurück und auch der Ausblick für das aktuelle Quartal bestätigt den Trend. Der Mietenboom beginnt zu stagnieren. Der Präsident des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA), Dr. Andreas Mattner fand hierzu klare Worte im diesjährigen Frühjahrsgutachten des Rats der Immobilienweisen: „Die vagen positiven Anzeichen – etwa bei der sich abschwächenden Steigerung der Durchschnittsmieten – sollten nicht überbewertet und dürfen vor allem nicht durch erneute Markteingriffe und Regulierungen konterkariert werden. Der Weg hin zu mehr bezahlbarem Bauen und Wohnen ist lang und ließe sich durch einen Baufrieden beschleunigen – ein Moratorium für jede staatliche Tätigkeit, die Bauen teurer macht oder Einnahmen für weitere Investitionen reduziert. Wir müssen aufhören, uns weiter in Regulierungsdebatten aufzureiben, sondern wieder einen Konsens finden und uns an einen Tisch setzen.”