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Trampolin, Grillen, Feste feiern ─ Was darf der Mieter im Gemeinschaftsgarten tun

Besonders in Großstädten sind Wohnungen mit Gemeinschaftsgarten sehr beliebt. Der grüne Rückzugsort bietet Mietern den perfekten Ausgleich zum Stress der Stadt. Doch nicht selten kommt es durch die Nutzung des Gemeinschaftsgartens zu Konflikten mit Vermietern und anderen Mietern. Hier erfährst Du, welche Rechte und Pflichten Du als Vermieter hast.

Dürfen Mieter den Garten ungefragt nutzen?

Ein Garten gehört nicht automatisch zum Mietumfang – unabhängig davon, ob es einen direkten Zugang zum Garten gibt oder es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt. Die Nutzung ist also grundsätzlich mit dem Vermieter abzustimmen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der genaue Umfang der Gartennutzung im Mietvertrag festgehalten werden. Als Vermieter darfst Du bestimmen, was erlaubt ist und was nicht. Steht die Nutzung nur einem Mieter zu? Dürfen sich alle Mieter im Garten aufhalten oder verbietest Du die Nutzung komplett? 

Tipp: Mündliche Absprachen solltest Du vermeiden, damit Du im Streitfall einen Nachweis darüber hast, inwiefern Dein Mieter den Garten nutzen darf.

Keine baulichen Veränderungen im Gemeinschaftsgarten

Erlaubst Du Deinen Mietern die Nutzung des Gemeinschaftsgartens, müssen sich diese an gewissen Regeln halten. Die Erlaubnis zur Nutzung beinhaltet nicht die Umgestaltung dessen. 

Zum Beispiel darf kein Sandkasten fest installiert werden, ebenso wenig wie eine Schaukel oder ein Klettergerüst. Auch das Aufstellen von Gartenhäusern ist verboten. Blumenbeete dürfen nicht umgesetzt oder Bäume gefällt werden. Die Nutzung als Parkplatz ist ebenfalls untersagt.

Es gilt: Der Garten darf nur so genutzt werden, wie es der Vermieter vorgibt. Sollte sich ein Mieter nicht daran halten, ist er dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Möchten Deine Mieter Änderungen im Garten vornehmen, müssen sie Dich um Erlaubnis bitten. Halte schriftlich fest, was konkret wie geändert werden soll, wer die Verantwortung und die Kosten dafür trägt und was nach Auszug des Mieters mit den Änderungen passiert.

Hast Du keine konkrete Nutzung im Mietvertrag vereinbart, sind Mieter hingegen etwas freier. Müssen sich Mieter untereinander verständigen, kann es jedoch schnell zu Problemen und Streit kommen. Um das zu verhindern, kann eine Hausordnung Abhilfe schaffen.

Gartennutzung nur im Rahmen der Vereinbarung

Sobald der Garten zur Mietsache gehört, darfst Du die Nutzung zwar einschränken, jedoch nicht in vollem Umfang. Ob Du die Einschränkungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festhältst, ist dabei unerheblich.

Grillen

Das Grillen ist grundsätzlich erlaubt. Du darfst aber festlegen, dass nur Elektrogrills oder eine sichere Grillvorrichtung benutzt werden dürfen, um starke Rauchentwicklung oder Brandgefahr einzudämmen. Offene Feuerstellen dürfen verboten werden.

Feiern

Sofern Ruhezeiten eingehalten werden, dürfen Deine Mieter Gäste einladen und im Garten feiern. Allerdings nur, wenn die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.

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Kinder

Kinder dürfen im Garten spielen, auch wenn sie laut sind. Mieter können zum Beispiel auch Trampoline aufstellen. Diese dürfen aber ohne Zustimmung nicht fest installiert werden oder vor dem Fenster eines Nachbarn stehen. Sie sollten auch keine Wege versperren. Außerdem ist Dein Mieter verpflichtet, sich um die Wartung des Spielgeräts zu kümmern, um Unfälle zu vermeiden.

Wäsche

Wäsche darf im Garten getrocknet werden, sofern kein anderer Trockenraum zur Verfügung steht. Du darfst jedoch vorgeben, wo im Garten die Wäsche aufgehängt werden kann.

Fahrräder

Wie bei der Wäsche dürfen Mieter ihre Räder im Garten abstellen, sofern kein anderer geeigneter Platz existiert. Auch kannst darfst Du das Abstellen auf bestimmte Bereiche einschränken.

Möbel

Gartenstühle und -tische dürfen aufgestellt werden, Du kannst jedoch vereinbaren, dass diese nachts weggeräumt werden müssen.

Gartenpflege im Mietvertrag festhalten

Auch wenn Deine Mieter den Garten nutzen dürfen, sind sie nicht automatisch zur Gartenpflege verpflichtet. Das muss konkret im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Da für die Gartenarbeit Kosten entstehen, kannst Du diese entweder von der Miete abziehen, oder im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erstatten. Du als Vermieter bist jedoch verpflichtet, die notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen oder dem Mieter für die Anschaffung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. 

Wichtig: Gartenarbeiten, die ein hohes Unfallrisiko bergen oder von einem Fachmann übernommen werden müssen, dürfen nicht durch den Mieter ausgeführt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Stutzen oder Fällen von Bäumen.

Da die Pflege des Gartens ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist, empfiehlt es sich, einen externen Dienstleister mit der Pflege zu beauftragen und die Kosten dafür in der Betriebskostenabrechnung umzulegen. So gehst Du sicher, dass die Pflege genauso vonstatten geht, wie Du es möchtest.