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IG Bau fordert: Keine Mehrwertsteuer beim sozialen Wohnungsbau 

Der soziale Wohnungsbau gerät ins Stocken. Damit das Ziel von 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr dennoch erreicht werden kann, fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) die Mehrwertsteuer für den sozialen Wohnungsbau zunächst auf sieben und schließlich auf null Prozent zu senken. 

 

Sozialer Wohnungsbau muss gefördert werden 

Jedes Jahr sollen mindestens 400.000 neue Wohnungen entstehen, so sieht es die Regierung vor. 100.000 davon sollen Sozialwohnungen sein. Nach dem Boom im Jahr 2020 gerät der Plan jedoch wieder ins Schwanken. 2021 sind weniger als 300.000 neue Wohnungen gebaut worden. 

Baumaterialen sind teuer und aktuell so schwer zu bekommen wie noch nie. Nicht besonders hilfreich, wenn massiv gebaut werden soll. Gleichzeitig steigt der Zuzug in Deutschland höher an als vorausgesehen. Besonders jetzt mit der Ankunft tausender Flüchtlinge aus der Ukraine. 

Laut Matthias Günther (Leiter des Pestel-Instituts) fehlen auf dem Deutschen Wohnungsmarkt derzeit mindestens fünf Millionen Sozialwohnungen. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass rund elf Millionen Menschen mit WBS-Berechtigung gerade mal 1,1 Millionen Sozialwohnungen gegenüberstehen – und das im gesamten Bundesgebiet. 

 

Mehrwertsteuersenkung für den sozialen Wohnungsbau soll Anreiz geben 

Damit der soziale Wohnungsbau schneller vorangeht, fordert die IG Bau, die Mehrwertsteuer für die Baukosten schrittweise erst auf sieben Prozent zu senken und schließlich komplett abzuschaffen. Damit könnten laut Pestel-Institut für eine durchschnittliche Wohnung mit 60 Quadratmetern um die 20.000 Euro eingespart werden – ohne Mehrwertsteuer sogar um die 33.000 Euro. 

Eine weitere Möglichkeit, den sozialen Wohnungsbau zu beschleunigen: Es müssen nicht zwingend neue Häuser gebaut werden. Auch Dachaufstockungen oder Umbauten von Büros können zu Sozialwohnungen werden. Und auch da ließen sich laut Pestel-Institut noch 8.000 Euro oder sogar 13.000 Euro einsparen. 

 

Verpflichtung zum Beibehalten der Sozialwohnungen 

Es muss gewährleistet sein, dass Sozialwohnungen, die mit gesenkter Mehrwertsteuer entstanden sind, dauerhaft Sozialwohnungen bleiben. Nur so wird Missbrauch verhindert.  

 

Null Prozent Mehrwertsteuer in der EU nicht möglich 

Aktuell steht der Abschaffung der Mehrwertsteuer für den sozialen Wohnungsbau insbesondere die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Weg. Diese besagt, dass der reguläre Steuersatz mindestens 15 Prozent und der ermäßigte Steuersatz mindestens fünf Prozent betragen muss. 

Eine komplette Steuerbefreiung ist nur in strikten Ausnahmen und in bestimmten Bereichen möglich, um beispielsweise die Grundbedürfnisse zu decken. Sozialwohnungen gehören leider nicht dazu. 

Jetzt ist Finanzminister Lindner gefragt, eine Lösung zu finden. Bislang stößt der Vorschlag jedoch auf Skepsis.