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Herbstlaub auf dem Gehweg: Vermieter in der Pflicht

Beim Entsorgen des Herbstlaubs stellen sich für den Vermieter viele Fragen. Wer muss fegen? Wohin mit der bunten Pracht? Was spricht für und was gegen einen Laubbläser? Wir haben die wichtigsten Antworten für Dich zusammengefasst.

In Kürze

  • Wer muss das Herbstlaub entsorgen?
  • Wie kannst Du das Herbstlaub umweltfreundlich entsorgen?
  • Was spricht für und was gegen einen Laubbläser?
  • Wer ist für das Laub vom Nachbarn verantwortlich?

Jetzt im Herbst fallen die Blätter und die Straßen verwandeln sich in eine rotgelbe Pracht. Solange die Sonne scheint und kein Regen fällt, bleibt die Herbststimmung ungetrübt. Kommt jedoch Nässe hinzu, dann entsteht ein matschiger, rutschiger Film auf Straßen und Gehwegen. Auf dem herbstlichen Glibber kommt unter Umständen jemand zu Fall. Passiert das direkt vor Deinem Haus und verletzt sich die Person dabei, kann das für Dich teuer werden. Das Unfallopfer kann Dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen. Genauso wie bei Schneefall bist Du als Vermieter auch hier für die Verkehrssicherheit zuständig und Du stehst deshalb in der Pflicht das Herbstlaub zu entsorgen.

Wer muss das Herbstlaub entsorgen?

Dir bleibt als Vermieter nichts anderes übrig, als die Flächen vor Deinem Haus vom Herbstlaub frei zu halten. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Stadtverwaltung für die Entsorgung des Laubs verantwortlich. Du bist auf dem Gehweg vor Deinem Haus zum Fegen verpflichtet. Das Laub entsorgen musst Du außerdem auf Treppen, Parkplätzen und Zufahrten.

Dabei musst Du nicht rund um die Uhr jedes Blatt einzeln auflesen. Du bist gesetzlich verpflichtet, in festgelegten Zeitfenstern den Laubmatsch zu entfernen:

  • Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

In den meisten Fällen wirst Du als Vermieter nicht selber zum Besen und zur Schaufel greifen, sondern die herbstliche Arbeit übertragen. Dabei kannst Du im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter verantwortlich ist, die Straßen frei von Laub zu halten. Du musst dann Gerätschaften wie Besen, Schaufel und Laubsäcke zur Verfügung stellen. Für die Entsorgung der bunten Blätter bist Du dabei weiterhin selbst verantwortlich. Du kannst mit dem Herbstdienst auch Deinen Hausmeister oder einen Dienstleister beauftragen. Die anfallenden Kosten gehören zu den Betriebskosten. Diese kannst Du auf den Mieter bei Deiner jährlichen Betriebskostenabrechnung umlegen.

Wenn Du das Laubfegen auf Dritte überträgst, bist Du aus der Haftung nicht ganz ausgenommen. Du musst regelmäßig kontrollieren, ob Gehwege und Eingangsbereich ordentlich gefegt sind.

Tipp

Tipp

Die Kosten für die Laubbeseitigung sind Betriebskosten, die Du auf Deine Mieter umlegen kannst. Oft ist die Laubentsorgung Teil der Gartenpflege. Dann musst Du den Herbstdienst nicht im Mietvertrag gesondert aufführen. Ebenso kannst Du das Entsorgen des Laubs in den Vertrag mit Deinem Hausmeister aufnehmen oder der Hausreinigung zuordnen. Achte darauf, dass Du in diesen Fällen das Entsorgen des Laubs nicht doppelt abrechnest. Dadurch machst Du Deine Betriebskostenabrechnung angreifbar.

Wie kannst Du das Herbstlaub umweltgerecht entsorgen?

Die Blätter zusammenzukehren ist nur ein Teil der Arbeit. Viel aufwendiger ist es, den gesamten anfallenden Blätterwald zu entsorgen. Die einfachste Art der Entsorgung ist es, das Laub in die Mülltonne zu werfen. Dabei solltest Du beachten, dass das Laub ausschließlich in die Biotonne darf. Leider ist mit dem Laub die Biotonne schnell voll. Für anderen Biomüll ist dann kein Platz mehr.

Alternativ kannst Du die abgefallenen Blätter auf einem Komposthaufen entsorgen. Die auf dem Kompost zu Humus verrotteten Blätter kannst Du als Dünger für Beete oder Vorgarten wieder verwerten. So führst Du das Laub zurück in den Kreislauf der Natur. Das Recycling der Naturabfälle spart Kosten für die Transportwege, ebenso vermeidest Du die dadurch anfallenden CO2-Emissionen.

Laub zersetzt sich nur langsam, weil es viel Stickstoff enthält. Deshalb darf der Laubanteil am Kompost nur rund 20 Prozent betragen. Um die Verrottung zu beschleunigen, kannst Du stickstoffreiches Material wie Rasenschnitt oder auch lagenweise Kompostbeschleuniger hinzufügen.

Oft ist die Menge an Herbstlaub einfach zu groß, um sie komplett auf dem Kompost oder in der Biotonne loszuwerden. Dann bleibt Dir nur die externe Entsorgung. Viele Gemeinden betreiben auf ihren Wertstoffhöfen kommunale Kompostieranlagen. Dort werden meistens gegen Gebühr spezielle Säcke zum Laubsammeln ausgegeben. Diese holt die Müllabfuhr ab oder Du bringst sie selbst zum Recyclinghof.

Achtung

Achtung

Verboten ist es, das Laub zu verbrennen, auch weil die Rauchentwicklung bei dem nassen Abfall sehr groß ist. Das Laub einfach in den Wald zu fahren, gilt als illegale Müllbeseitigung. Wirst Du dabei erwischt, zieht das Geldstrafen nach sich.

Laubbläser – Pro & Contra

Der Einsatz von Laubbläsern hat sich zu einer Glaubensfrage entwickelt: Segen oder Fluch. Die Pro-Laubbläser-Fraktion sieht eine große Arbeitsentlastung. Das Gerät schont im Gegensatz zur Harke den Rücken und zerhäckselt das Laub in kleine Stücke, was die Entsorgung einfacher macht.

Es gibt ebenso Kritik von Umwelt- und Naturliebhabern. Diese nervt der Lärm im Garten und die Verpestung der Luft bei benzinbetriebenen Modellen. Auch die friedlich im Laub lebende Kleintierwelt sehen die Anti-Laubbläser-Anhänger in Gefahr. Im schlimmsten Fall werden Käfer, Spinnen oder Asseln, sogar Frösche oder kleine Igel zerstückelt.

Wer nun doch nicht dazu zu bewegen ist, in aller Bescheidenheit zu Rechen und Harke zu greifen, der sollte wissen: Der Einsatz von Laubbläsern ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz streng geregelt. Es darf geblasen werden:

  • an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr,
  • bei Geräten mit dem EG-Umweltzeichen CE: werktags zwischen 7 und 20 Uhr.

Wer sich nicht an die Regelungen hält, der kann zu einer Ordnungswidrigkeiten verurteilt werden. Die Strafen reichen bis zu 5.000 Euro. Noch teurer kann es werden für den, der sich beim Laubblasen an Sonn- und Feiertagen erwischen lässt.

Bist Du auch für das Herbstlaub des Nachbars verantwortlich?

Oft rieselt das Laub von den Bäumen des Nachbarn oder von denen an der öffentlichen Straße auf Dein Grundstück. Dann hast Du viel Arbeit, ohne dass Du direkt dafür verantwortlich bist. Hier heißt es, Ruhe zu bewahren. Es lohnt nicht, deswegen einen Streit anzuzetteln. Die Gerichte haben eindeutig entschieden: Du musst auch fegen, wenn das Herbstlaub nicht von Deinen Bäumen und Sträuchern stammt.