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Das Problem mit den Glasfaserleitungen

Im Dezember 2021 trat das Ausbaubeschleunigungsgesetz in Deutschland in Kraft. Die Grundvoraussetzung für die Versorgung mittels Glasfaserleitungen in einem Mietobjekt ist ein Vertrag mit dem Netzbetreiber. Dieser Vertrag besteht aber nicht zwischen Vermieter und Versorger, sondern die Mieter müssen hier als Vertragspartei agieren.

Wir von Vermietet.de haben bereits im Mai 2021 darüber berichtet, welche Hürden mit dem Gesetz dennoch bestehen. In diesem Artikel möchten wir Dich darüber aufklären, was Du als Vermieter über dieses Thema wissen solltest.

DSL-Anschlüsse und Kabel-Internet versorgen Wohnungen und Häuser vielerorts bereits mit schnellem Internet. Noch schneller würde es mit einer Glasfaserleitung funktionieren. Damit diese innerhalb des Objekts angelegt wird, bedarf es einiger Vorkehrungen.

Der aktuellen Bandbreite sind Grenzen gesetzt

Die aktuellen technischen Standards der Kupfer- und Fernsehkabel bieten bereits enorme Surf-Geschwindigkeiten an. Der Bedarf an Bandbreite wächst jedoch kontinuierlich, wodurch auch der derzeitigen Technik Grenzen gesetzt sind. Die Lösung soll in den Glasfaseranschlüssen bestehen, denn die Anbieter versprechen rasante Verbindungen.

Problematisch ist allerdings, dass die meisten Mieter und Vermieter es gar nicht selbst entscheiden können, welchen Anschluss sie in ihrer Immobilie haben. Einen direkten Weg gibt es häufig nicht und es ist quasi ein hartes Stück Arbeit, um endlich die gewünschte Glasfaserleitung zu erhalten.

Ob und von wem ein Anschluss am Haus ermöglicht wird, ist zurzeit noch gar nicht so einfach herauszufinden. Die meisten erfahren erst durch gezielte Werbung im eigenen Objekt, wer für den Glasfaserausbau vor Ort zuständig ist. Mieter müssen sich dann immer das Einverständnis des Eigentümers einholen, denn schließlich wird irgendwo ein Loch ins Haus gebohrt.

Vermieter von größeren Immobilien haben mitunter bereits Verträge mit Versorgern für schnelles Internet – wobei es sich hier nicht immer um Glasfasernetze handeln muss. Wenn dies der Fall ist, kann bei bestehenden Verträgen das Thema Glasfaser angesprochen und angestoßen werden. Wer schnell handelt, kann mit etwas Glück noch einen kostenlosen Ausbau im Rahmen von Ausbauaktionen erhalten. Hier heißt es aber wirklich schnell sein, damit die Fristen nicht verpasst werden.

Wozu der ganze Stress?

Nun fragt man sich, wozu das Ganze? Die aktuellen Bandbreiten sind noch ausreichend und wenn es derzeit so kompliziert und intransparent ist, kann man sich den Stress doch auch erstmal ersparen, oder?

Hier sind unsere Argumente FÜR den Ausbau der Glasfasernetze:

  1. Eigentümer können die Bereitstellungskosten sowie die Stromkosten über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dies wurde im neuen Telekommunikationsgesetz vom 1. Dezember 2021 beschlossen. Klingt zwar zunächst nachteilig für Mieter, aber die Kosten sind moderat: Ein Maximalentgelt von jährlich 60 Euro pro Haushalt werden für die Dauer bis maximal neun Jahre fällig. Stattet der Eigentümer seine Immobilie selbst mit Glasfaserkomponenten aus, dann gilt das als Modernisierung. Er kann dann die Miete erhöhen. Voraussetzung ist, der Mieter kann den Netz-Anbieter frei wählen.
  2. Mit dem Ausbau eines Hauses mit Glasfaserleitungen steigt auch dessen Wert. Die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen steigt stetig – allein durch die Zunahme von Homeoffice und Streaming-Diensten. Es kann also sein, dass zukünftig Mietobjekte ohne Glasfaser schwieriger zu vermieten sind.
  3. Warum den kostenlosen Ausbau durch Ausbauaktionen verstreichen lassen? Eigentümer sollten sich informieren und lieber jetzt als zu spät handeln. Nach den Ausbauaktionen wird ein Ausbau mit Kosten verbunden sein, die Du selbst zu tragen hast.