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Fragen aus der Community: Abfallentsorgung

Streitigkeiten rund um den Müll sind in Mehrfamilienhäusern keine Seltenheit. Ob Sperrmülllagerung, Reinigung oder Umlage bei den Betriebskosten. Doch welche Regelungen gelten? 

Kathleen fragt:Immer wieder entstehen in meinem Mehrfamilienhaus Probleme um den Müllplatz. Keiner der Mieter will es gewesen sein oder fühlt sich zuständig. Ich möchte aber auch nicht deren Müll durchgraben um den Schuldigen zu suchen. Nun weiß ich nicht mehr weiter… Wie kann ich dagegen vorgehen?“

Fehler bei der Müllentsorgung belasten nicht nur die Umwelt, sondern häufig auch das Mietverhältnis: Zu wenige Mülltonnen, falsche Entsorgung oder unsachgemäße Lagerung. Doch keine Panik: es gibt Gesetze und Regelungen, die den gemeinschaftlichen Umgang mit dem Müll in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen regeln.

Welcher Müll in welche Tonne gehört, wird regional definiert. Informationen gibt’s bei der lokalen Abfallwirtschaftsstelle, die auch den Abfallkalender zur Abfuhr des Mülls definiert. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet zur Trennung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Welche und wie viele verschiedene Mülltonnen hierfür genutzt werden, legen die Gemeinden in ihren Abfallsatzungen individuell fest.

Das muss Ihr Mieter berücksichtigen: 

Die korrekte Mülltrennung ist im Wesentlichen Mietersache. Gemeinsam mit den anderen Mietparteien trägt er auch die Kosten für die Müllentsorgung, die jedoch von Ihnen vorgestreckt und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zurückgefordert werden. Sollte es durch Ihre Hausordnung vorgesehen sein, so kann der einzelne Mieter für das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen sowie für die Reinigung des Müllabstellplatzes verantwortlich gemacht werden. In einem Mietshaus mit mehreren Parteien wechseln sich die Mieter normalerweise mit diesen Arbeiten ab, doch der Plan wird zumeist durch den Vermieter vorgegeben. Doch diese Regelung bietet sich nicht immer an. Insbesondere bei größeren Mietshäusern kann es schnell zu  Verwirrungen kommen, die eine Abholung verhindern und die Überfüllung der Abfallbehälter zur Folge haben. 

Denken Sie dran: Jeder Mieter hat das Recht, die Mietsache vertragsgemäß nutzen zu können! Dazu gehört auch, die korrekte Müllentsorgung sicherzustellen und die passenden Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann Ihr Mieter von seinen Mitmietern die Einhaltung der Hausordnung verlangen, zum Beispiel wenn eine Mietpartei ihren Müll ständig im Treppenhaus abstellt. Sollte dieser gar übel riechen oder Ungeziefer anziehen, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt. Bevor er jedoch die Miete mindern kann, muss Ihr Mieter Sie darauf aufmerksam machen.

Das müssen Sie als Vermieter beachten: 

In jedem Falle müssen Sie sicherstellen, dass Ihre  Mieter der Mülltrennpflicht nachkommen. Dazu gehört die ausreichende Bereitstellung von passenden Abfallbehältern. Halten Sie sich an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Legen Sie keine unwirtschaftlich hohen oder unnötigen Betriebskosten um! Sind die Mülltonnen zu groß oder die Anzahl zu hoch, sollten Sie den Bestand reduzieren, um einer Beanstandung der Nebenkostenabrechnung durch Ihre Mieter zu entgehen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit können Sie sogar gelegentlich prüfen, ob die Anzahl der Abfallbehälter der Müllmenge gerecht wird und ob Ihre Mieter den Müll richtig trennen. 

Weisen Sie einen Abstellplatz für die Mülltonnen aus, doch berücksichtigen Sie, dass keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten blockiert werden und Ihre Mieter nicht durch Lärm, Geruch oder Ungeziefer belästigt werden.

Sie sollten die Entsorgung in der Hausordnung regeln, die zur Gültigkeit zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein muss. Regeln Sie darin die Reinigung des Stellplatzes sowie die Bereitstellung der Mülltonnen zur Abholung. Erscheint dies in Ihrer Mietergemeinschaft hingegen zu komplex, können Sie natürlich auch einen Hausmeister bestellen. Die Kosten dafür sind umlagefähig.

Nimmt ein Mieter seine Aufgaben nicht wahr, mahnen Sie ihn wegen Verstoßes gegen die Hausordnung ab. Sollte sich Ihr Mieter dennoch nicht an die Hausordnung halten, lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsbeistands zur Klage oder sogar der Kündigung. Bedenken Sie jedoch mit kühlem Kopf, die Arbeiten Ihres Mieters sollten immer verhältnismäßig und nicht zu viel verlangt sein. 

Auch wenn die Kosten zur Müllentsorgung umlagefähig sind, die Anschaffungskosten für die Mülltonnen sind es nicht, diese müssen Sie selbst bezahlen. 

Der richtige Umgang mit Sperrmüll 

Die Sperrmüllentsorgung in Deutschland wird regional unterschiedlich gehandhabt. Während einige Gemeinden feste Abholtage kommunizieren, muss die Abholung anderenorts angemeldet werden. Wieder andere, zumeist ländliche Gemeinden bitten ihre Einwohner, den Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof zu bringen. Je nach Region fallen unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Manchmal ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, andernorts ist sie grundsätzlich kostenpflichtig.

Auch die Frage, wer die Kosten übernimmt, lässt sich leider nicht einheitlich beantworten. Stellen Sie Ihren Mietern eine Sperrmüllfläche, darf Ihr Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Die Abholungskosten werden dann analog zur Müllentsorgung auf alle Mieter umgelegt. Die Bereitstellung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn man andernfalls mit der illegalen Müllentsorgung konfrontiert ist.