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Covid19-Krise: Mietrechtliche Maßnahmen

Im Rahmen der Coronakrise haben Bundestag und Bundesrat umfangreiche Hilfspakete auf den Weg gebracht. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Milliardenpakete soll nun in den gesetzlichen Schutz von Mietern fließen. Unter anderem ist geplant, Mieter für einen Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 vor Wohnraumkündigungen, bedingt durch Zahlungsausfälle, zu schützen. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate lang in Folge keine Miete gezahlt wird. Doch die Verpflichtung zur Zahlung der Miete soll grundsätzlich bestehen bleiben. 

„Die Union will nicht, dass Menschen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona ihre Wohnung verlassen müssen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Deswegen sei es richtig, „dass wir den Kündigungsschutz für Mieter hochfahren, wenn sie infolge der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht mehr zahlen können.“

Zeitgleich warnte er davor, privaten Kleinvermietern einseitig das wirtschaftliche Risiko aufzubürden. „Viele sind auf die Mieteinnahmen als Teil ihrer Altersvorsorge angewiesen, müssen Kredite bedienen oder Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten“, sagte er am Freitag in Berlin. „Deswegen muss sichergestellt sein, dass wirklich nur solche Mietzahlungen folgenlos eingestellt werden dürfen, die pandemiebedingt sind.“ Auch sollten sich Mieter um staatliche Unterstützung wie etwa Wohngeld bemühen müssen. „Am Ende ist hier primär der Sozialstaat, nicht der private Kleinvermieter in der Pflicht.“

Eine pauschale Stundung aller Mietzinszahlungen für sechs bis zwölf Monate würde die Immobilienbranche in die Knie zwingen, warnte der Präsident des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Andreas Ibel, am Sonntag in Berlin. Der von der Bundesregierung entwickelte Kündigungsaufschub vernachlässige die Pflicht der Mieter, sich bei den pandemiebedingten Einkommensausfällen um staatliche Hilfe zu bemühen. Stattdessen sollen ausstehende Mietzinszahlungen von bis zu zwölf Monaten für zwei Jahre gestundet werden können.

Hilfspakete: Schnell und einfach

Wenn private Kleinvermieter durch die Einstellung der Zahlungen in ihrer Existenz bedroht würden, müssten sie nach wie vor die Möglichkeit haben, sich einen anderen Mieter zu suchen. Hier bedarf es einer Härtefallregelung, forderte Luczak. „Alles andere wäre ein unzumutbares Sonderopfer.“

Mieter müssten schnell und unbürokratisch staatliche Hilfe bei der Zahlung ihrer Miete erhalten würden. Dann stelle sich die Frage einer Kündigung nicht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete benannte als gutes Beispiel den von Mieter- und Vermieterverbänden geforderten „Sicher-Wohnen-Fonds“, der sicherstellen soll, dass niemand seine Wohnung wegen Zahlungsproblemen durch die Corona-Krise verliert. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Vermieter wegen finanzieller Einbußen in Schieflage geraten.

Auch der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, forderte die Bundesregierung auf, den Fokus nicht allein auf Mieter zu legen: „Da ein Zahlungsausfall nicht zwangsläufig auf die aktuelle Situation zurückgehen muss, kann vom Mieter erwartet werden, dass er den Zusammenhang zur Corona-Epidemie nachweist.“ Selbstnutzenden Eigentümern, die ihr Darlehen nicht mehr bedienen könnten, müsse der Staat genauso unter die Arme greifen wie privaten Vermietern, deren Mieter die Miete nicht mehr aufbringen können und die deshalb ihren Kredit nicht zurückzahlen können. „Die Stundung von Darlehen ist ein richtiger und ganzheitlicher Ansatz“, wertete Schick die Überlegungen der Bundesregierung.

Auch über Hilfen für Gewerbemieter wird in der Bundesregierung beraten. „Die Lage für Gewerbemieter ist umso fataler als im Handel ja bereits Geschäfte geschlossen wurden, Hotels keine Gäste mehr haben und Einnahmen sofort fehlen“, sagte Andreas Mattner, Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA. „Daher sind mehr Sachverhalte zu berücksichtigen – auch um laufende Projekte zu retten, damit nicht Mietern, Bauunternehmen und Bestandshaltern Schäden entstehen.“

Auch Ausnahmen müssen bedacht werden!

IVD-Präsident Schick wies darauf hin, dass es neben der wirtschaftlichen Herausforderung auch einen Alltag zu bewältigen gilt: „Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern haben in Deutschland Wohnungen gekündigt oder neu angemietet. Über Ausnahmeregelungen muss sichergestellt werden, dass Umzüge auch bei einer bundesweiten Verschärfung der Maßnahmen weiter stattfinden können.“ 

Auch Regelungen für Wohnungseigentümerversammlungen (WEG-Versammlungen) müssen seiner Ansicht nach gefunden werden. „Eigentümerversammlungen haben im ersten Halbjahr Hochsaison und es sind teilweise unaufschiebbare Beschlüsse zu fassen. Hier sollte die gleiche Ausnahmeregelung wie für Aktionärsversammlungen greifen und eine virtuelle Durchführung der WEG-Versammlung erlaubt werden.”