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COVID-19: Verhaltenskodex bei Gewerbe-Mietverträgen

Blumenläden, Friseure und Kaufhäuser – unabhängig von Geschäftszweig sind alle Branchen des stationären Handels betroffen von den Folgen der Corona-Krise.  Nun gibt es einen gemeinsamen Lösungsvorschlag von Handelsverband und Zentralem Immobilien-Ausschuss.

Nach monatelangem Stillstand stehen viele Einzelhändler und Dienstleister vor einem immensen Schuldenberg. Nicht selten werden dabei auch die Gespräche mit dem Vermieter zur Herausforderung, immerhin hat der Vermieter vertragsgemäße Nutzung in den meisten Fällen gewährleistet.

Dramatische Einbußen in der Corona-Krise sind der Grund für die Empfehlung der Spitzenverbände, dass Vermieter den Einzelhändlern für die Zeit der Schließung während der Krise die Hälfte ihrer Miete erlassen. Eine Risikoverteilung müsse außergerichtlich und vor allem angemessen ermöglicht werden, so der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) in ihrer Positionierung mit.

Der Kodex sieht darüber hinaus vor, dass es nach der Schließung für drei Monate Mietreduzierungen gibt, jedoch seien die Unternehmen nicht verpflichtet, dem Kodex zu folgen.

Sorgen vor Einzelhandelssterben

„Handel und Immobilienwirtschaft sind eine Schicksalsgemeinschaft. Wir haben beide ein Interesse daran, vorhandene Rechtsunsicherheiten kurzfristig, einvernehmlich und außergerichtlich zu beseitigen”, warb ZIA-Präsident Andreas Mattner für die Empfehlungen. „Wir wollen Mieter und Vermieter auffordern, aufeinander zuzugehen. Wichtig ist aber auch, dass wir jetzt alles tun, um dem Handel und damit auch den Eigentümern von Handelsimmobilien wieder zu neuem Schwung zu verhelfen. Daher sind uns verkaufsfördernde Maßnahmen wie eine weitere Flexibilisierung der Öffnungszeiten wichtig.“ Es gehe darum die Funktionsfähigkeit unserer Innenstädte und Kommunen unbedingt zu erhalten. „Ein partnerschaftlicher Umgang der beteiligten Akteure ist hierfür essenziell“, so Mattner weiter.

Auch HDE-Präsident Josef Sanktjohanser warb für Verständnis der Vermieter: „Der Verhaltenskodex, mit dem sich die Immobilienwirtschaft und der Einzelhandel auf eine Handlungsempfehlung mit dem Ziel einer angemessenen Risikoverteilung und damit einer Mietreduzierung von im Regelfall 50 % in den gewerblichen Mietverhältnissen einigen konnten, ist von großem Wert. Der alternative Klageweg wäre ein wenig geeignetes Mittel, um die besondere Situation im Einzelhandel und in der Immobilienwirtschaft zu sichern. Handel und Immobilienwirtschaft haben ein gemeinsames Interesse an zukunftsfähigen Innenstädten. Bis zu einer gerichtlichen Klärung würden diese voraussichtlich veröden und die Attraktivität der Gewerbeimmobilien empfindlich leiden.

Sanktjohanser sprach von einem “sehr herausragenden Ergebnis”. Viele Händler machten nicht einmal die Hälfte ihres üblichen Umsatzes. Nach HDE-Angaben sind rund 75 Prozent der Mitglieder des Verbands mit ihrem Vermieter bezüglich der Miete im Dialog. Laut Mattner hatten die Vermieter im April Einnahmeverluste von 20 bis 70 Prozent, im Mai von einem Drittel bis zur Hälfte. Viele Geschäfte durften erst Ende April unter Auflagen wieder öffnen.

Mietverzicht für Gastronomen und Hotels erhofft

Viele Gastronomen und Hoteliers sind darüber hinaus weitaus stärker betroffen, erklärte Mattner: “Die Richtschnur 50 Prozent wird man da gar nicht so anwenden können. Hier wird man als Vermieter dem Mieter noch mehr entgegenkommen müssen.”

ZIA und HDE verstehen ihren Kodex auch als Signal an den Bund, die betroffenen Branchen stärker zu unterstützen. Es sei notwendig, gesetzliche Abgaben vorübergehend zu senken, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen.