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Berliner Mietendeckel ist nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel für „insgesamt nichtig“ erklärt. Gegen das zentrale Projekt des Berliner Senats reichten 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von Union und FDP Normenkontrollklage ein. Im Kern ging es um die Frage, ob das Land Berlin die erforderliche Gesetzgebungskompetenz hat, um die Miethöhe zu regeln.

Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor, die am frühen Donnerstagmorgen veröffentlicht wurde. Mit dem am 25. März gefassten Beschluss hat der Zweite Senat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen für „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt“, heißt es nun in der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts.

Regelungen zur Miethöhe fallen nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen nach Ansicht des Gerichts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. „Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat“, erklärten die Verfassungsrichter.

Da der Bund als Gesetzgeber das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bereits abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das Gesetz zum Mietendeckel in Berlin ebenfalls die Miethöhe regele, „ist es insgesamt nichtig“.

Stefanie Frensch, Vorsitzende der Region Ost des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) zeigt sich erleichtert über die nun geschaffene Rechtssicherheit: „Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten vorher immer wieder angemahnt haben, ist nun auch höchstrichterlich bestätigt: Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel.” 

Nach ihrer Ansicht ist die Bilanz des Mietendeckels negativ: Das Angebot an Mietwohnungen sei stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. „Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen.”

Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein

Auch wenn nun das große Aufatmen aus Reihen der Vermieter zu vernehmen ist, darf laut Frensch die soziale Verantwortung gegenüber einkommensschwachen Mietern, die nun drei- oder vierstellige Beträge nachzahlen müssen, nicht vergessen werden: „Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden.“

Vermieter können sich auf Nachzahlungen vorbereiten

Von der Entscheidung der Richter sind 1,5 Millionen Berliner Wohnungen betroffen, deren Mieten eingefroren wurden. Seit November vergangenen Jahres konnten sich selbst Bestandsmieter über niedrigere Mietzahlungen freuen. Diese Ermäßigungen müssen nun nachgezahlt werden, was zu Zahlungsschwierigkeiten von Mietern führen kann. In jedem Falle haben Vermieter nun einen Anspruch auf die bisher einbehaltenen Mietanteile. Über die daraus resultierenden Konsequenzen kann aktuell nur spekuliert werden.