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Armaturen und Waschbecken: Wer ist für Reparatur und Austausch zuständig? 

Die größten Probleme zwischen Mietern und Vermietern betrifft das Badezimmer. In keinem anderen Raum gibt es so viel Potenzial für Streitigkeiten, wer für Reparaturen oder den Austausch defekter Installationen zuständig ist. Und tatsächlich kommt es oft auf den Einzelfall an. 

 

Armaturen: Ein Fall für die Kleinreparatur? 

Tipp

Tipp

Ist nachweislich der Mieter schuld daran, dass die Armaturen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, etwa weil er sie mutwillig kaputt gemacht hat oder niemals gesäubert hat, dann bist Du als Vermieter von der Verantwortung für Reparatur und Austausch befreit. Wir empfehlen dennoch, die Beauftragung von Handwerkern (sofern nötig) über Dich laufen zu lassen. So bist Du sicher, dass der Einbau fachmännisch erledigt wird. 

Übrigens: Ist das Wasser sehr kalkhaltig, sehen es Gerichte als normal an, dass Duschköpfe und Wasserhähne schneller verkalken. Mieter haben darauf keinen Einfluss, sodass ihnen keine Schuld an der Verkalkung übertragen werden kann. 

Wasserhähne und Duschköpfe werden in den meisten Haushalten mehrmals täglich benutzt. Kein Wunder also, dass sich Kalk und Schmutz schnell absetzen und die Brause unbrauchbar machen. Doch wer muss nun für Ersatz sorgen? 

Das kommt ganz drauf an: Wie auch in allen anderen Fällen ist grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Das gilt auch für Armaturen. 

Duschköpfe, sofern diese Teil der Mietsache sind, also vom Vermieter gestellt sind, müssen auch vom Vermieter Instand gehalten werden. Wird eine Wohnung ohne vorhandenen Duschkopf vermietet, muss der Mieter selbst einen kaufen und immer auch für dessen Instandhaltung sorgen. 

In den meisten Fällen werden Badezimmer von Vermietern mit einem Duschkopf ausgestattet. Ist er defekt, muss er sich also um den Austausch kümmern. Es sei denn, es wurde eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart. Dann können die Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. 

Zu beachten ist aber, dass die Kosten nicht den Maximalwert von rund 100 Euro beziehungsweise acht Prozent der Jahres-Kaltmiete betragen. Handelt es sich beispielsweise um eine besonders hochwertige Regendusche, deren Austausch diese Kosten übersteigen, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur und Du als Vermieter musst die Instandsetzung übernehmen.  

Bei Wasserhähnen gilt ähnliches. Nicht immer muss ein Wasserhahn sofort ausgetauscht werden. Häufig sind nur poröse Dichtungen der Grund dafür, dass der Wasserhahn tropft. Da genügt es, wenn die Dichtungen oder Hahnscheiben gewechselt werden.  

Siphons und Ablaufgarnituren werden ebenfalls im Laufe der Zeit undicht. Ein Wechsel der Dichtungen oder das festere Anschrauben der Gewinde reicht oftmals aus. Ebenso sind Verstopfungen häufig im Siphon zu finden. Abschrauben, säubern und wieder einsetzen reicht in der Regel aus, um die Verstopfung zu beheben. Dazu bedarf es keiner Fachkraft. Du oder im Zuge der Kleinreparatur auch Deine Mieter können diese Maßnahmen selbst ergreifen. 

Liegt die Verstopfung tiefer im Rohr oder sind Siphon und Ablaufgarnituren defekt, müssen sie erneuert werden. Rohrverstopfungen sind niemals von der Kleinreparaturklausel abgedeckt. Siphons hingegen schon. 

 

Kaputte Waschbecken ersetzen: Nicht immer muss das der Vermieter machen 

Waschbecken und Badewannen müssen viel aushalten. Genauso wie die Armaturen sind sie starker Beanspruchung ausgesetzt. Da können Verschleißerscheinungen schon mal vorkommen. Normalerweise sind die Becken jedoch sehr robust. Im Allgemeinen wird von einer Lebensdauer zwischen 15 und 20 Jahren ausgegangen. 

Dennoch kommt es häufiger vor, dass Waschbecken aufgrund von Kratzern oder Absplitterungen Instand gesetzt werden müssen. Glücklicherweise ist nicht jeder Kratzer gleich ein Grund für den kompletten Austausch. In manchen Fällen sind auch Reparaturen möglich. Risse hingegen sind immer ein Grund für den kompletten Austausch. Das Becken könnte brechen oder wenigstens undicht werden, was Schimmel oder Rost nach sich ziehen kann. 

Muss das Waschbecken ausgetauscht werden, bist Du als Vermieter in der Verantwortung. Die Kosten übersteigen in der Regel den Maximalbetrag für Kleinreparaturen. Hat jedoch der Mieter vertragswidrig gehandelt und hat er dadurch den Defekt am Becken verschuldet, muss er die Kosten für den Austausch selbst tragen. Auch hier empfehlen wir, den Einbau des neuen Waschbeckens über einen Handwerker Deines Vertrauens abzuwickeln und Deinem Mieter in Rechnung zu stellen.