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Immobilienverkauf und die Steuer-Berechnung

Wenn Du eine Immobilie verkaufst, bleibt Dir nicht die volle Geldsumme. Neben Notarkosten und einer möglichen Maklerprovision fallen auch Steuern an. Welche dies sind und wie Sie bei einem Immobilienverkauf eine Steuer-Berechnung durchführen, verraten wir Dir hier.

Wenn Du eine Immobilie verkaufst, bleibt Dir nicht die volle Geldsumme. Neben Notarkosten und einer möglichen Maklerprovision fallen auch Steuern an. Welche dies sind und wie Sie bei einem Immobilienverkauf eine Steuer-Berechnung durchführen, verraten wir Dir hier.

Immobilienverkauf – diese Steuern erwarten Dich

Unter Umständen werden bei dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung Steuern fällig. Vor allem die Spekulationssteuer ist hier bei privaten sowie gewerblichen Objekten zu nennen. Wenn Du beispielsweise für Deinen Hausverkauf diese Steuern berechnest, musst Du den Gewinn als Grundlage nehmen. Die Steuerhöhe orientiert sich dann am Einkommensteuersatz. Dementsprechend musst Du eine höhere Spekulationssteuer zahlen, wenn Du mehr verdienst.

Beispiel für einen Immobilienverkauf: Berechnung Spekulationssteuer

Damit Du verstehst, wie Du beim Immobilienverkauf die Steuer-Berechnung durchführst, zeigen wir Dir das folgende Beispiel:

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Du siehst also, die Höhe der Spekulationssteuer ist nicht unwesentlich. Wenn Du Dein Haus verkaufst, ist ein Steuer-Rechner sinnvoll, um die Besteuerungshöhe zu erfahren.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Du kannst die Steuer umgehen.

So vermeidest Du die Spekulationssteuer

Die Besteuerung durch die Spekulationssteuer entfällt, wenn diese Punkte zutreffen:

  • Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf beträgt mehr als zehn Jahre. Alles unter dieser Frist zählt zum Spekulationszeitraum.
  • Die Immobilie beziehungsweise das Grundstück wurde ausschließlich von Dir selbst bewohnt.
  • Du hast das zu verkaufende Mietobjekt im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Glühbirne

Hinweis: Wenn Du für einen Grundstücksverkauf die Steuern berechnen möchtest, gelten die gleichen Regelungen.

Tipp: Steuern so gering wie möglich halten

Wenn Du für Deinen Immobilienverkauf eine Steuer-Berechnung durchführst und feststellst, dass diese ungewöhnlich hoch ist, solltest Du nochmal genauer hinsehen.

Wir empfehlen Dir in einem solchen Fall nochmal den Gewinn zu betrachten. Hast Du wirklich alle Ausgaben vom Verkaufspreis abgezogen? Zu den abzugsfähigen Ausgaben zählen in jedem Fall jene Posten:

  • Kosten für den Verkauf der Immobilie
  • Kosten für den Notar und den Makler
  • Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens
  • Kosten für Werbung und Anzeigenschaltung
  • Kosten für Reparatur bzw. Modernisierung
  • Kosten für Energieausweis (gilt nur bei einem Verkauf des Objektes innerhalb der Spekulationsfrist)