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Immobilienverkauf mit Bieterverfahren: Diese Dinge gilt es zu beachten!

In Deutschland ist das Bietverfahren beim Hausverkauf noch nicht stark verbreitet. Dennoch lohnt sich ein Blick auf diese moderne Verkaufsform. Wir fassen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum Immobilienverkauf mit Bieterverfahren zusammen, damit Du die Vor- und Nachteile kurz und knapp im Überblick hast.

In Deutschland ist das Bietverfahren beim Hausverkauf noch nicht stark verbreitet. Dennoch lohnt sich ein Blick auf diese moderne Verkaufsform. Wir fassen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum Immobilienverkauf mit Bieterverfahren zusammen, damit Du die Vor- und Nachteile kurz und knapp im Überblick hast.

Immobilienverkauf mit Bieterverfahren: Kurz erklärt!

Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf funktioniert – grob gesagt – ähnlich wie eine Auktion oder Versteigerung, nur ist das Ergebnis des Bieterverfahrens nicht rechtlich bindend. Der Eigentümer kann die Gebote akzeptieren, ablehnen oder mit dem Kaufinteressent nachverhandeln.

Wie genau läuft der Immobilienverkauf mit Bieterverfahren ab?

Wie üblich beginnt der Hausverkauf mit einer Vermarktung der Immobilie über einen Makler, Internetportale oder Inserate in Zeitungen, bei der auch das Bietverfahren angekündigt wird. In der Regel findet dann eine Sammelbesichtigung mit allen Kaufinteressenten statt. Natürlich steht es jedem Eigentümer frei Einzeltermin zu vereinbaren. Innerhalb einer bestimmten Frist haben die Interessenten nun Zeit, an den Makler oder Eigentümer ein Gebot zu überreichen.

Ob der Makler die Gebote nach vorheriger Absprache auswertet oder der Eigentümer die Gebote selbst durchsieht, am Ende erhält der Höchstbietende den Zuschlag – sofern der Eigentümer nicht alle Gebote abgelehnt hat. Ist letzteres der Fall beginnt eine zweite Runde für den Immobilienverkauf mit Bieterverfahren und es müssen neue Interessenten gesucht werden.

Immobilienverkauf mit Bieterverfahren hat einige Vorteile

Der Hausverkauf im Bietverfahren hat zum einen den Vorteil, dass Du Dir mit der Sammelbesichtigung Zeit und Mühe sparst. Zum anderen kann das Haus deutlich über dem eigentlich veranschlagten Preis verkauft werden. Lohnenswert ist der Immobilienverkauf mit Bieterverfahren daher vor allem für Eigentümer, die schnell und ohne viel Aufwand verkaufen möchten oder die aufgrund einer starken Nachfrage einen hohen Verkaufsgewinn zu erwarten haben.

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Diese Risiken solltest Du bedenken

Zwar kann der Eigentümer jedes Gebot ablehnen und muss daher nicht unter Wert verkaufen, dennoch bringt das Bietverfahren einige Risiken mit sich, die Du nicht beeinflussen kannst. So benötigst Du eine ausreichende Zahl an Interessenten für die Besichtigung, die dann auch ein ernsthaftes Angebot abgeben. Zudem kann das erhöhte Gebot ausbleiben, sodass Du entweder Haus oder Grundstück unter Wert verkaufst oder erneut in die Verkaufsvermarktung investieren musst.

Sonderfall: Erbengemeinschaft

Du planst als Erbengemeinschaft den Hausverkauf? Dann könnte der Immobilienverkauf im Bieterverfahren eine Option für Dich sein. Bedenke jedoch, dass sich alle Miterben im Vorfeld über Mindesthöhe der Gebote einig sein sollten, damit es nicht im laufenden Bietverfahren zu Komplikationen kommt.

Du möchtest als Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen, aber einer will nicht? In diesem Fall ist das Bieterverfahren nicht möglich. Dann bleibt nur der Gang zum Amtsgericht mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung.