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Haus verschenken mit Schulden – das solltest Du beachten

Familien haben eine besondere Beziehung zueinander. Selbst wenn die Kinder das Elternhaus verlassen, endet diese nicht. Wenn die Eltern älter werden, stellt sich oftmals die Frage, was mit der Immobilie passiert. Schwierig gestaltet sich die Situation, wenn der Kredit für das Haus noch nicht abbezahlt ist. Wir klären Dich auf, was es zu beachten gilt, wenn Du ein Haus verschenken willst mit Schulden.

Familien haben eine besondere Beziehung zueinander. Selbst wenn die Kinder das Elternhaus verlassen, endet diese nicht. Wenn die Eltern älter werden, stellt sich oftmals die Frage, was mit der Immobilie passiert. Schwierig gestaltet sich die Situation, wenn der Kredit für das Haus noch nicht abbezahlt ist. Wir klären Dich auf, was es zu beachten gilt, wenn Du ein Haus verschenken willst mit Schulden.

Haus verschenken mit Schulden – das ist grundsätzlich zu beachten

Möchtest Du ein Haus verschenken mit Schulden, musst Du Dich zunächst mit den Regelungen zur Erbschaft und zur Schenkung auseinandersetzen. Du solltest dabei vor allem Folgendes beachten: Soll eine Person bei der Übertragung enterbt werden, fällt trotzdem ein Pflichtteil an. Somit steht dieser Person eine Mindestteilhabe am Nachlass in Höhe der Hälfte der ursprünglichen gesetzlichen Erbquote zu. Diese wird aus dem Nachlass inklusive aller Schenkungen der vergangenen zehn Jahre (vor dem Erbfall) berechnet. Eine vollständige Enterbung ist somit nicht möglich. Diese Regelung soll verhindern, dass der Pflichtteil enterbter Erben durch Schenkungen reduziert wird. Das bedeutet: Wird ein Haus im Jahr 2014 verschenkt und der Erblasser verstirbt vier Jahre später, zählt der Immobilienwert zum Zeitpunkt der Schenkung zum Nachlass. Im Normalfall würde die Wertermittlung der Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft erfolgen.

Glühbirne

Hinweis: Wenn Du ein Haus verschenkst mit Schulden, empfehlen wir, Dich vorab mit der Bank zusammen zu setzen. Hierbei wird im Vorfeld geklärt, ob eine Übernahme der Restschuld beziehungsweise des Darlehens, also eine Umschuldung mit dem Aufsetzen eines neuen Darlehensvertrages, möglich wäre. Andernfalls können große Probleme entstehen, wenn Du das Haus verschenkst mit Schulden: Du als Kreditnehmer stündest nicht mehr im Grundbuch und wärst damit nicht mehr Eigentümer der Immobilie, die aber für Banken als Sicherheit bei der Vergabe von Hausfinanzierungen dient.

Haus verschenken ohne und mit Schulden – so läuft die ideale Schenkung ab

Wenn Du eine Hausschenkung mit Schulden durchführst, solltest Du zunächst den Immobilienwert ermitteln. Dieser entscheidet (abzüglich der Schulden), ob der Erbe Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer zahlen muss. Hierbei wird der jeweilige Freibetrag berücksichtigt. Für Ehegatten liegt dieser bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Wird das Haus an Enkel überschrieben, haben diese einen Freibetrag von 400.000 Euro, sofern deren Eltern bereits verstorben sind.

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Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, empfehlen wir, dass Du über eine Schenkung in einzelnen Schritten nachdenkst, denn bei dieser können Erben ihren Freibetrag alle zehn Jahre voll ausschöpfen. Aus diesem Grund muss dann keine Schenkungssteuer gezahlt werden. Wenn Du Dich also rechtzeitig mit Plänen einer Hausschenkung befasst, können Deine Erben den Freibetrag mehrmals ausschöpfen und bleiben von der Steuer befreit.

Haus verschenken trotz Schulden – es handelt sich nicht immer um eine Schenkung

Wenn Du ein Haus verschenkst mit Schulden, gehen diese auf den oder die Beschenkten mit über. Bei der Berechnung der Freigrenze oder der Schenkungssteuer werden die Schulden vom Schenkungswert abgezogen. Ergibt sich daraus ein Negativgeschäft, spricht man juristisch nicht mehr von einer Schenkung, denn diese muss nach Steuerrecht eine „Bereicherung“ für den Beschenkten darstellen.

Beispiel: Du möchtest nach einer Scheidung Deinem Kind ein Haus schenken mit einer Hypothek, die noch 205.000 Euro beträgt. Das Objekt selbst hat einen Wert von 200.000 Euro. Dann macht der Beschenkte ein Negativgeschäft und übernimmt die 5.000 Euro Schulden. Somit liegt keine Bereicherung und keine Schenkung vor. In der Konsequenz dazu fällt auch keine Schenkungssteuer an.

Achtung: Die Berechnung der Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer ist sehr komplex, daher empfehlen wir Dir, Dir eine fachkundige Auskunft von einem Anwalt für Erbrecht geben zu lassen.