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Haus überschreiben & Pflichtteil berücksichtigen

Wenn Du Deine gesetzlichen Erben aus dem Testament streichst, steht diesen dennoch ein bestimmter Teil des Nachlasses zu. Was es beim Haus überschreiben bezüglich des Pflichtteils für Erben zu berücksichtigen gilt, erfährst Du hier von uns.

Wenn Du Deine gesetzlichen Erben aus dem Testament streichst, steht diesen dennoch ein bestimmter Teil des Nachlasses zu. Was es beim Haus überschreiben bezüglich des Pflichtteils für Erben zu berücksichtigen gilt, erfährst Du hier von uns.

Haus überschreiben & Pflichtteil umgehen – Enterben ist fast unmöglich

Ob Du ein Haus vererbst oder verschenkst, den Pflichtteil müssen Erben grundsätzlich immer leisten, wenn andere Erben per Testament enterbt werden. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Straftaten gegen den Erblasser, entscheiden Gerichte gegen den Pflichtteilsberechtigten und verweigern den Anspruch auf seinen Teil des Nachlasses. Wenn Du ein Haus überschreibst und den Pflichtteil umgehen möchtest, sind die Optionen also sehr begrenzt.

immobilie-überschreiben-pflichtteil

In der Praxis werden immer wieder Verzichtserklärungen zwischen dem Erblasser und dem Enterbten vereinbart. Diese beinhalten jedoch oftmals Abfindungen, etwa in Höhe des gesetzlichen Pflichtteils. Der Vorteil ist, dass Erben den Pflichtteil nicht leisten müssen, sondern der Erblasser diesen noch zu Lebzeiten leistet.

Haus überschreiben – Pflichtteil orientiert sich an der Erbmasse

Wenn Du das Haus zu Lebzeiten überschreibst, fällt der Pflichtteil an, sobald der Todesfall eintritt. Das heißt, nicht zum Zeitpunkt der Hausschenkung werden die Geschwister ausgezahlt, sondern erst nach dem Ableben des Erblassers. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer und des Pflichtteils wird der Wert der Immobilie verwendet, den diese zum Zeitpunkt der Schenkung hatte. Wichtig ist somit eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie vor der Erbschaft bzw. zum Zeitpunkt der Hausüberschreibung.

Immobilie überschreiben & Pflichtteil berechnen

Gemäß § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beträgt der Pflichtteil enterbter Erben 50 Prozent des gesetzlichen Erbteiles.
Beispiel: Wenn Du in Deinem Testament nur ein Kind zum alleinigen Erbe ernennst und das zweite Kind keinen Nachlass erhält, beträgt der Pflichtteil des zweiten Kindes 25 Prozent des Nachlasses. Bei Einhaltung der gesetzlichen Erfolge hätten beide Kinder 50 Prozent erhalten.

Willst Du nur an ein Kind das Haus überschreiben, muss dieses die Geschwister auszahlen. Dabei gilt nicht der Anspruch auf den Pflichtteil, sondern auf die Pflichtteilsergänzung, die nach § 2325 BGB geregelt ist, da es sich um eine Schenkung handelt. Dies soll verhindern, dass beim Haus überschreiben der Pflichtteil durch die Schenkungen reduziert wird. Im Erbfall werden daher alle Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre zur Nachlassmasse hinzugezählt. Wie hoch die Pflichtteilsergänzung ist, hängt vom Zeitpunkt der Schenkung ab. Im 1. Jahr vor dem Erbfall beträgt diese 100 Prozent, im 2. Jahr 90 Prozent, im 3. Jahr 80 Prozent und so weiter. Liegt die Schenkung elf Jahre zurück, beträgt die Pflichtteilsergänzung dementsprechend 0 Prozent.

Beispiel: Wenn Du im Jahr 2015 ein 400.000 Euro teures Haus überschreibst, beträgt der Pflichtteil beim Erbfall in 2018 80 Prozent (320.000 Euro). Dieser würde zusätzlich zum Nachlass ohne Schenkung gerechnet. Von der Gesamtsumme beträgt der Pflichtteil dann 25 Prozent.

In unserem Blog findest Du viele hilfreiche Artikel rund um die Themen Erbschaft, Hausschenkung und Immobilien. Dabei gibt es verschiedene Situationen zu berücksichtigen, etwa im Falle einer Scheidung. Was Du dann bei der Hausüberschreibung beachten musst, liest Du in diesem Artikel.