Wie schreibe ich ein Exposé? Wenn Sie sich diese Frage stellen, finden Sie bei uns die richtige Antwort. Aber nicht nur das: Wir von Vermietet.de geben Ihnen ein Tool und passende Services an die Hand, mit dem Sie sich beim Exposé erstellen viel Aufwand und Zeit sparen können.
Inhaltverzeichnis
Ein Exposé erstellen? Vermietet.de nimmt Ihnen viel Arbeit ab
Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien in Eigenregie beansprucht viel Zeit und ist mit Aufwand und Stress verbunden. Als Vermieter müssen Sie sich nicht nur an die Fristen für die Betriebskostenabrechnung halten. Sie müssen zudem die Eingänge der monatlichen Mieteinnahmen prüfen, Dienstleister für Instandsetzungsarbeiten beauftragen und Exposés erstellen.
Aber wussten Sie, dass Sie sich Zeit und Ärger bei Ihren Vermieteraufgaben sparen können – und das ohne eine teure Hausverwaltung zu bezahlen? Mit unserer Software erstellen Sie in wenigen Minuten für die Anzeige einer Wohnung ein Exposé mit den wichtigsten Details. Ebenso schnell können Sie das Exposé direkt aus Ihrem Profil heraus auf eine der größten Immobilienplattformen Deutschlands hochladen. So sparen Sie nicht nur Zeit beim Exposé erstellen, sondern insgesamt bei der Neuvermietung Ihrer Immobilie – und reduzieren darüber die Leerstandszeiten.
Wann Sie üblicherweise ein Exposé erstellen müssen
Möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, gilt es sie in Immobilienanzeigen, Zeitschriften oder in einem Aushang zu präsentieren. Ein Exposé ist ein gängiges Mittel, um die wichtigsten Details einer Immobilie übersichtlich und ansprechend zu präsentieren. So können sich Kauf- und Mietinteressenten einen ersten Eindruck verschaffen und entscheiden, ob sie Sie für eine Besichtigung kontaktieren.
Inhalt und Aufbau – wie schreibt man ein Exposé?
Die Herausforderung kommt für viele Vermieter, wenn sie ein Exposé erstellen müssen.
- Welche Informationen müssen in einem Exposé über das Haus, die Wohnung, die Umgebung stehen?
- Kann man die gängigen Abkürzungen aus Wohnungsanzeigen nutzen, was sollte man besser ausformulieren?
Wenn Sie ein Exposé erstellen, können Sie sich an folgendem Aufbau für das Exposé orientieren:
1. Überschrift (knapp und ansprechend)
2. Objektdaten in Stichpunkten
- Lage (Stadt, Stadtteil/Postleitzahl, Straßenname)
- Objekttyp (Einfamilienhaus, Souterrain, Dachgeschosswohnung, etc.)
- Flächenangaben, Anzahl der Zimmer
- Baujahr des Gebäudes, letzte Renovierung des Objekts, Heizungsart
- Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution (nach BGH, Az.: I ZR 210/98 ist eine Immobilienpreisnennung nur pro Quadratmeter nicht zulässig)
- Datum für den nächsten möglichen Einzug
- Ausstattung und Besonderheiten (Terrasse, Balkon, Garage, Stellplatz, Keller, Waschkeller, Tageslichtbad, Bad mit Badewanne, Einbauküche, etc.)
- Angaben zum Energieausweis
3. Objektbeschreibung in einigen Sätzen, ggf. Beschreibungen der näheren Umgebung/ Lage
Hinweis: Wenn Sie ein Exposé erstellen, entscheiden Sie grundsätzlich selbst, welche (detaillierten) Angaben Sie zur Immobilie machen. Einzig zu den Angaben aus dem Energieausweis sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Bei einem Exposé kann der Aufbau abhängig von der Form (Papier oder digital) variieren. Bei einem ausgedruckten Exposé ist es zum Beispiel üblich, ein Deckblatt anzufügen und mit der Objektbeschreibung zu beginnen. Bei digitalen Immobilienanzeigen sind Platzierungen für Bilder und Anhänge wie der Grundriss aus technischen Gründen vorgegeben oder lassen sich nur geringfügig variieren.
Exposé erstellen – Formulierungsfehler können teuer werden
Wenn Sie ein Exposé erstellen, achten Sie auf Ihre Formulierungen. Bleiben Sie bei der Objektbeschreibung so realistisch wie möglich. Zwar ist es nicht notwendig, die kleinsten Mängel aufzulisten. Sollte sich aber herausstellen, dass Sie einen größeren Schaden verheimlichen, kann dies unter Umständen als arglistige Täuschung gelten.
Bezüglich der Kosten müssen Sie, wenn Sie ein Exposé erstellen, die Endsumme angeben. Sie dürfen demnach nicht nur nach Kaltmiete und Betriebskosten auflisten, sondern müssen ebenso die Warmmiete nennen, die der Mieter monatlich zahlen muss. Die Formulierungen „voraussichtliche“ oder „ungefähre“ Kosten sind abmahnfähig und sollten Sie daher vermeiden.
Unsere Vermieter-Community
Folge uns