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Denkmalschutz und Innenausbau: Was ist zu beachten?

Stehen Immobilien unter Denkmalschutz, sind Eigentümer in ihren Renovierungs- und Umbauplänen eingeschränkt. Aber gilt das auch für Häuser unter Denkmalschutz und den Innenausbau? Wir klären das Wichtigste in diesem Artikel.

Stehen Immobilien unter Denkmalschutz, sind Eigentümer in ihren Renovierungs- und Umbauplänen eingeschränkt. Aber gilt das auch für Häuser unter Denkmalschutz und den Innenausbau? Wir klären das Wichtigste in diesem Artikel.

Denkmalschutz und Innenausbau sind grundsätzlich vereinbar

Der Denkmalschutz und Innenausbau einer Immobilie schließen sich nicht aus. Viele Denkmalimmobilien müssen in ihrem historischen Erscheinungsbild erhalten bleiben – also beispielsweise die Fassade und die Fenster.

Für den Innenausbau bei Denkmalschutz sind die Vorschriften der Landes-Denkmalschutzgesetze oftmals nicht so streng. Das betrifft beispielsweise den Einbau moderner Bäder und Küchen sowie von neuwertigem Brand- und Wärmeschutz.

Man kann grundsätzlich sagen: Beeinflussen die Baumaßnahmen weder die Struktur beziehungsweise Konstruktion, noch die Optik, setzt der Denkmalschutz dem Innenausbau wenig Grenzen. Alles, was mit der Beseitigung und Veränderung von Gebäudeteilen zusammenhängt, ist genehmigungspflichtig.

Denkmalschutz und Innenausbau: Holen Sie die Behörde frühzeitig dazu!

Was Du nach dem Denkmalschutz im Innenausbau machen darfst und was nicht, hängt vom jeweiligen Denkmalschutz des Gebäudes ab – und von der Denkmalschutzbehörde, denn einige Baumaßnahmen sind Abwägungssache.

Es ist daher ratsam, genau zu prüfen, für welche Gebäudeteile der Denkmalschutz beim Haus besteht und den Innenausbau betreffen. Teilweise können auch Treppenhäuser oder andere Elemente im Innenbereich des Hauses unter Denkmalschutz stehen. Diese darfst Du nicht verändern.

In jedem Fall ist es wichtig, die Sanierungspläne frühzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu besprechen. Nur so erhältst Du wirklich verlässliche Aussagen darüber, was Du unter dem Denkmalschutz im Innenausbau verändern darfst. Schließlich ist auch jede Immobilie individuell zu betrachten.

Verursacht der Denkmalschutz beim Innenausbau hohe Kosten?

Als Eigentümer hast Du die Pflicht, das Denkmalhaus zu erhalten und instand zu setzen. In vielen Denkmalhäusern ist der Sanierungsbedarf hoch, sodass auch die Sanierungskosten mitunter hoch ausfallen. Dieser Punkt sollte nicht unterschätzt werden.

Das Gute ist, dass Du viele Steuervorteile mit der Denkmalimmobilie genießt. Zum Beispiel kannst Du bei Denkmalschutz-Immobilien den Innenausbau beziehungsweise dessen Sanierung nahezu vollständig von der Steuer absetzen.