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Geplanter Wohnungsverkauf? Hier über Notarkosten informieren

Ohne einen Notar kommt kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande. Wir von Vermietet.de informieren Dich ausführlich über die beim Wohnungsverkauf anfallenden Notarkosten, die Höhe und wer sie trägt, damit Du auf alles vorbereitet bist.

Ohne einen Notar kommt kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande. Wir von Vermietet.de informieren Dich ausführlich über die beim Wohnungsverkauf anfallenden Notarkosten, die Höhe und wer sie trägt, damit Du auf alles vorbereitet bist.

Das sind die beim Wohnungsverkauf anfallenden Notarkosten

Notarkosten gehören zu den Nebenkosten, die beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen, denn ohne die notarielle Beurkundung des Vertrags findet keine Eigentumsübertragung und keine Änderung im Grundbuch statt. Beim Wohnungsverkauf umfassen die Notarkosten in der Regel die Gebühren für den Notar selbst sowie die Eintragungen im Grundbuch, für die Gerichtskosten beim Grundbuchamt zu entrichten sind. Da der Notar diese Eintragungen vornimmt beziehungsweise veranlasst, sind die Kosten dafür meist in seinem Honorar inbegriffen. Das gilt auch für zusätzliche Gebühren etwa für eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch oder die Bestellung eines Erbbaurechts.

Wohnungsverkauf & Notarkosten – wie hoch sind diese?

Ein Notar berechnet sein Honorar gemäß der Gebührenordnung, welche dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) entspricht, ab. Darin ist eindeutig geregelt, welche Kosten für welche Vorgänge abgerechnet werden dürfen. Die gesamten Notarkosten beim Wohnungsverkauf hängen demnach nicht nur vom Wert der Immobilie ab, sondern auch vom Umgang der einzelnen Vorgänge. Je häufiger Du den Notar beanspruchst, umso teurer wird es für Dich.

Für die Beglaubigung des Vertrags für den Wohnungsverkauf fallen Notarkosten in Höhe von circa 1,5 Prozent des Kaufpreises an. Für die Eintragung im Grundbuch fallen weiteren 0,5 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten an. Für eine 300.000 Euro teure Wohnung werden demnach 4.500 Euro für den Notar und 1.500 Euro für den Grundbucheintrag fällig.

notarkosten wohnungsverkauf

Wenn für die Wohnung ein Kredit mit Grundschuld aufgenommen worden ist, können weitere Kosten für die Löschung der Rechte Dritter anfallen. Diese belaufen sich laut GNotKG auf 0,2 Prozent der Höhe der Grundschuld.

Wer zahlt beim Wohnungsverkauf die Notarkosten?

Wenn Du Deine Wohnung verkaufst, bist Du im Vorteil. Im Normalfall übernimmt der Käufer beim Wohnungsverkauf die Notarkosten, zumindest einen Großteil. Dafür kann er sich diesen auch nach eigenem Belieben aussuchen. Als Verkäufer zahlst Du nur den Betrag für die Löschung der Grundschuld, sofern Du dies nicht bereits im Vorfeld beantragt hast.

Achtung: Wenn Du die Löschung einer Grundschuld bei Deiner Bank beantragst, kommt diese einer gesetzlichen Pflicht nach und darf dafür kein Entgelt fordern. In der Regel werden die Kosten für die Löschung jedoch an den Notar weitergegeben, sodass dieser die Gebühren abrechnet.

Fazit: Beim Wohnungsverkauf zahlst Du diese Notarkosten

Als Verkäufer zahlst Du lediglich die Gebühr für die Löschung der Grundschuld, die 0,2 Prozent der Grundschuld beträgt. Bei einer Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro wären dies 400 Euro. Es ist üblich, dass die Notarkosten des Wohnungsverkaufs vom Käufer getragen werden, zumindest zu einem großen Teil. Hier erfährst Du übrigens mehr über die Kündigungsfristen bei einem Wohnungsverkauf.