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Schenkungsurkunde für ein Haus – relevante Informationen für Schenker und Beschenkte

Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an eine bestimmte Person übertragen möchte, nutzt eine Urkunde. Wie diese Schenkungsurkunde für das Haus oder die Wohnung beschaffen sein muss, wer sie ausstellt und welche Steuern zu beachten sind, erklären wir Dir im nachfolgenden Beitrag.

Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an eine bestimmte Person übertragen möchte, nutzt eine Urkunde. Wie diese Schenkungsurkunde für das Haus oder die Wohnung beschaffen sein muss, wer sie ausstellt und welche Steuern zu beachten sind, erklären wir Dir im nachfolgenden Beitrag.

Welche Angaben die Schenkungsurkunde für eine Immobilie enthalten muss

Wichtig ist das Datum, ab welchem das Geschenk in den Besitz des Beschenkten übergeht, zudem müssen beide Vertragspartner namentlich aufgeführt sein. Des Weiteren muss das Objekt genau beschrieben sein und eventuelle Bedingungen oder Gegenleistungen für den Übertrag müssen vermerkt werden. Die Schenkungsurkunde für ein Haus oder eine Wohnung muss darüber hinaus notariell beglaubigt werden.

Glühbirne

Hinweis: Denk daran, dass durch die notarielle Beurkundung Kosten seitens des Notars entstehen. Diese Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.

Wer stellt eine Schenkungsurkunde für ein Haus aus?

Du kannst mit dem Schenkenden oder Beschenkten gemeinsam den Übertragungsvertrag aufsetzen. Zur Sicherheit gehen jedoch beide Vertragspartner zu einem Fachanwalt für Erbrecht und lassen sich im Rahmen einer Ersteinschätzung beraten. Der Anwalt erkennt aufgrund seines Fachwissens, welche Details die Schenkungsurkunde für das Haus oder die Wohnung enthalten muss und berät insbesondere den Schenkenden zu sinnvollen Klauseln. Zum Beispiel können Versorgungsleistungen, Wohnrechte und Regelungen zum Pflichtanteil aufgenommen werden.

Wichtig ist, dass der Übertragungsvertrag notariell beurkundet werden muss, weil nur durch diesen Vorgang eine so bezeichnete Auflassung entsteht. Damit ist der Eigentumsübergang rechtsverbindlich zugesagt. Ohne Auflassung ist der letzte Schritt, die Änderung im Grundbuch, nicht möglich. Es müssen aber auch die Vorstellungen des Schenkenden in Bezug auf Gegenleistungen rechtskräftig formuliert sein, daher wird in jedem Fall zu einem Anwalt für Erbrecht geraten.

Schenkungsurkunde für ein Haus wird ausgestellt – Welche Steuern fallen an?

Bei einer Schenkung verlangt das Finanzamt ebenso Steuern wie bei einer Erbschaft. Du musst innerhalb einer bestimmten Frist die Schenkungsurkunde für das Haus bei den örtlichen Finanzbehörden vorlegen, damit der Verkehrswert ermittelt werden kann. Aus diesem Wert wird die Schenkungssteuer errechnet. Du genießt als Beschenkter jedoch einen Freibetrag, welcher sich aus Deinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Schenkenden und Deiner Steuerklasse ergibt. Für das Finanzamt bleibt der Schenker nachrangig steuerpflichtig, wenn der Beschenkte die Schenkungssteuer nicht entrichten kann.

Beim steuerlichen Aspekt kann ein Anwalt für Erbrecht helfen, wie bei der Schenkungsurkunde für die Wohnung oder das Haus. Es besteht die Möglichkeit, schrittweise das Haus zu überschreiben, und der Beschenkte kann seinen Freibetrag alle 10 Jahre erneut in Anspruch nehmen. Somit kann die Schenkungssteuer vollkommen vermieden werden.

Wann es sinnvoll ist, eine Immobilie zu überschreiben

Es gibt viele Gründe für einen Schenkenden, sein Eigentum zu Lebzeiten weiterzugeben. Unter anderem kann damit eine gesetzliche Erbfolge umgangen werden oder die Schenkung wird mit gewissen Gegenleistungen verbunden. Sehr oft wird bei Vertragserstellung die Hausüberschreibung mit Wohnrecht gewählt. Dieses Wohnrecht kann entweder lebenslang oder befristet sowie mit und ohne Ausschluss des neuen Eigentümers vereinbart werden. Ist in der Schenkungsurkunde für das Haus ein lebenslanges Wohnrecht vermerkt, darf der Schenker in der Immobilie bleiben, auch wenn durch einen Verkauf der Eigentümer wechselt.

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Neben dem Wohnrecht kann auch auf die Pflege des Schenkenden oder einer dritten Person bestanden werden.

Wie das Finanzamt die Schenkungssteuer festsetzt

Der Vorgang ist der Gleiche, wie bei einer Erbschaft: Die Finanzbehörde muss die Erbschaftssteuer bei Immobilien nach Verkehrswert ermitteln. Bei Wohneigentum kommt generell das Vergleichswertverfahren zur Anwendung, das Ertragswertverfahren wird bei vermietetem Besitz eingesetzt.

Auch bei einer Schenkung kommt es vor, dass der Verkehrswert aus Sicht des Beschenkten zu hoch angesetzt erscheint. In dem Fall geht er mit der Schenkungsurkunde für das Haus zu einem unabhängigen Sachverständigen und lässt ein neues Gutachten anfertigen.