Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Alles, was Sie zum Immobilienkaufvertrag wissen müssen

Immobilien zu kaufen erfordert viel Aufmerksamkeit, denn es handelt sich um langfristig spürbare Entscheidungen. Ebenso bedeutsam ist jedoch der Immobilienkaufvertrag. Was es hierbei formell zu beachten gilt, wer den Vertrag erstellt und was darin enthalten sein muss, erklärt Ihnen dieser Beitrag.

Immobilien zu kaufen erfordert viel Aufmerksamkeit, denn es handelt sich um langfristig spürbare Entscheidungen. Ebenso bedeutsam ist jedoch der Immobilienkaufvertrag. Was es hierbei formell zu beachten gilt, wer den Vertrag erstellt und was darin enthalten sein muss, erklärt Ihnen dieser Beitrag.

Immobilienkaufvertrag nur mit Notar möglich

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie erhält seine Rechtsgültigkeit lediglich durch die Beurkundung eines Notars, der in der Regel auch die Ausgestaltung übernimmt. Indes sollten Sie als Käufer wissen, was vertraglich vereinbart werden muss und kann. Laden Sie sich dazu im Internet einen Immobilienkaufvertrag als Muster herunter. Das PDF informiert Sie über mögliche oder zwingend notwendige Inhalte.

immobilienkaufvertrag

Aus rechtlicher Perspektive kann ein Immobilienkaufvertrag ausschließlich von einem Notar beurkundet werden, Details dazu sind unter § 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Zudem klärt der Notar beide Vertragsparteien über die Bedeutung und Tragweite der Vereinbarung auf.

Achtung: Ein Notar nimmt beim Immobilienkauf immer eine neutrale Position ein und weist Käufer sowie Verkäufer nie auf eventuell nachteilige Vertragsklauseln hin.

Als Käufer obliegt Ihnen die Wahl des Notars, weil Sie auch für dessen Honorar aufkommen. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Preis der Immobilie. Die Berechnungsgrundlage ist in der Kostenordnung (KostenO) verankert. Der Notar hat die Aufgabe, alle Fragen zum Immobilienkaufvertrag beiden Parteien neutral zu beantworten beziehungsweise zu klären. Käufer und Verkäufer, die an der Neutralität eines Notars zweifeln, lassen einen zweiten Notar den Immobilienkaufvertrag prüfen. Alternativ kann ein Gespräch mit einem im Bau- und Immobilienrecht kundigen Fachanwalt weiterführen.

Immobilienkaufvertrag – Übereignung erst nach vollständiger Bezahlung

Sie erhalten die erworbene Immobilie erst, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet und für den Verkäufer verfügbar ist. Nachdem Sie den Immobilienkaufvertrag unterzeichnet haben, vergehen in der Regel einige Tage oder Wochen bis zur Übergabe. Um sicher zu sein, lassen Sie als Käufer eine so bezeichnete Auflassung ins Grundbuch vermerken. Dadurch wird deutlich, dass die Immobilie bereits verkauft ist, aber die vollständige Umsetzung des Kaufvertrags noch aussteht. Käufer und Verkäufer sind damit gebunden und abgesichert. Mehr Details zum Immobilienkauf mit Vorvertrag als Muster finden Sie im Internet auf Webseiten von Notaren und Anwälten.

In jedem Fall den Immobilienkaufvertrag mit notariellem Beistand gestalten

Ob Sie über einen Makler Immobilien erwerben oder bei Zwangsversteigerungen von Immobilien nach Schnäppchen suchen, der Kauf muss immer über einen Notar abgewickelt werden. Die erforderlichen Details für den Kauf- oder Vorvertrag sind in kostenfreien Mustern nachzulesen. Wir haben für Sie eine Immobilienkauf-Checkliste vorbereitet, die zusammen mit einem Immobilienkaufvertrag Muster als Leitlinie für den Erwerb genutzt werden sollte:

  • Sie vereinbaren mit dem Verkäufer relevante Konditionen für den Immobilienkauf und übergeben ihm eine schriftliche Finanzierungszusage.
  • Bei dem von Ihnen gewählten Notar findet ein Erstgespräch statt. Anhand vorgelegter Unterlagen und den Vorgaben beider Parteien wird ein Kaufvertrag ausgearbeitet.
  • Verkäufer und Käufer erhalten Vertragsexemplare zur Überprüfung, bei Zustimmung beurkundet der Notar den Immobilienkaufvertrag.
  • Der beglaubigte Kaufvertrag wird nach einigen Tagen beiden Parteien zugestellt.
  • Als Käufer erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid zur Grunderwerbsteuer. Nach der Begleichung ist der Weg frei zur Umschreibung.
  • Das Grundbuchamt bestätigt die Eintragung einer eventuell gestellten Auflassungsvorvermerkung.
  • Der Notar hat im Bezug auf alte Grundschuld mittlerweile eine Löschung erreicht.
  • Sie überweisen den Kaufpreis und erhalten die Immobilie durch den rechtskräftigen Grundbucheintrag.