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Durch Zwangsversteigerung Immobilien günstig erwerben

Es kommt durchaus vor: dem Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes geht das Geld aus und die Bank drängt auf eine Zwangsversteigerung. Doch des einen Leid ist hier oft des anderen Freud – denn bei einer Zwangsversteigerung Immobilien zu kaufen lohnt sich für den Käufer. Wir geben Dir einen Überblick, wie eine Hausversteigerung abläuft und worauf Du achten musst.

Es kommt durchaus vor: dem Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes geht das Geld aus und die Bank drängt auf eine Zwangsversteigerung. Doch des einen Leid ist hier oft des anderen Freud – denn bei einer Zwangsversteigerung Immobilien zu kaufen lohnt sich für den Käufer. Wir geben Dir einen Überblick, wie eine Hausversteigerung abläuft und worauf Du achten musst.

Zwangsversteigerung: Immobilien oftmals zum Schnäppchenpreis

Als potentieller Käufer eine Zwangsvollstreckung einer Immobilie zu besuchen, kann durchaus lohnenswert sein. Denn im Gegensatz zum herkömmlichen Kauf eines Eigenheims kann man bei einer Zwangsversteigerung einen deutlich niedrigeren Preis als Basis voraussetzen. Das bedeutet, wenn Du als Interessent auf eine Immobilie bietest, könnte der Preis beträchtlich unter dem eigentlichen Wert der zwangsversteigerten Immobilie liegen. Erfahrungsgemäß werden bei Hauskäufen von Privatpersonen deutlich höhere Preise angesetzt, denn hier zählt das finanzielle Interesse des Verkäufers. Wenn Du bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbst, kannst Du durchaus ein Schnäppchen machen.

Zwangsversteigerung einer Immobilie oftmals wegen Zahlungsunfähigkeit

Der häufigste Grund für die Zwangsversteigerung einer Immobilie ist die Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers. Die Bank des säumigen Zahlers beantragt die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht, welches eine Prüfung vornimmt. Fällt auf eine Zwangsversteigerung der Immobilie, kann der Schuldner innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Wir das getan, entscheidet das Gericht über die Versteigerung. Sofern der Schuldner glaubhaft versichern kann, dass er den finanziellen Engpass innerhalb eines halben Jahres überwunden hat, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.

Kommt es aber zur Immobilienversteigerung, muss ein objektiver Gutachter den sogenannten Verkehrswert dieser Immobilie festlegen. Um bei einer Zwangsversteigerung Immobilien aber nicht nur günstig, sondern auch mit einer gewissen Sicherheit zu erwerben, solltest Du vorher in Erfahrung bringen, ob der Gutachter das Grundstück oder die Immobilie auch besichtigen durfte. Rein gesetzlich ist der Eigentümer, dessen Objekt bei der Auktion verhandelt wird, nicht verpflichtet einen Gutachter hereinzulassen, ebensowenig einen potentiellen Bieter. Um dennoch Einblick in das Gutachten zu erlangen, kannst Du beim Amtsgericht aber um Einsicht in die Papiere bitten.

Geduldsspiel: Warten auf das Bieten

Wer bei einer Zwangsversteigerung Immobilien kaufen möchte, muss etwas Geduld mitbringen, denn bis Du Dein Gebot beim Amtsgericht abgeben kannst dauert es noch einige Zeit. Auch wenn der Wert der Immobilie bereits ermittelt wurde, kann es noch Monate bis zum eigentlich Versteigerungstermin dauern. Die Termine werden in den amtlichen Bekanntmachungen des Gerichts veröffentlicht. Neben dem Termin kannst Du auch der Bekanntmachung das Mindestgebot für die Immobilie entnehmen. Bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilien unter diesem Gebot zu erwerben ist unmöglich, denn in diesem Preis sind auch die Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag, die Grundsteuern und andere Kosten enthalten, die der neue Eigentümer auf jeden Fall decken muss.

zwangsversteigerung-Immobilien

Bei einer Zwangsversteigerung Immobilien kaufen – der Finanzierungsplan sollte stehen

Nun kann geboten werden, wobei der Bieter ein solides Finanzierungskonzept haben sollte. Denn auf den gebotenen Preis wird noch das geringste Gebot hinzuaddiert. Sollte bei der Immobilienversteigerung kein Angebot vorliegen, welches über der Hälfte des Verkehrswertes liegt, wird ein zweiter Biet-Termin anberaumt, mit weniger strengen Regeln.

Bei einem zweiten Biet-Termin einer Zwangsversteigerung Immobilien also im Prinzip zum „Schnäppchenpreis“ zu erwerben ist durchaus möglich, kostet aber auch Zeit und Nerven. Doch egal, ob im ersten oder zweiten Termin, die zwangsversteigerte Immobilie gehört dem Käufer und muss nach spätestens vier bis sechs Wochen vollständig gezahlt sein.

Der zuständige Notar kümmert um die Ausstellung der Papiere und stellt sicher, dass Du Deine neu erstandene Immobilie auch in dem Zustand und zu den Konditionen erhalten, in dem Du sie gekauft hast. Sollte der vorherige Eigentümer das Haus oder Grundstück noch immer nicht verlassen haben, hat der neue Eigentümer das Recht eine Zwangsräumung zu veranlassen, um das neue Heim zu beziehen.