Beim Verkauf oder Erwerb von Immobilien gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Ein wichtiger Aspekt ist, dass häufig vor dem eigentlichen Immobilienkaufvertrag ein Vorvertrag erstellt wird. Was es damit auf sich hat und wer das Dokument idealerweise anfertigen sollte, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Warum gibt es bei Immobilien den Kaufvorvertrag?
Die Suche nach einer passenden Immobilie ist für Käufer oft ebenso schwierig wie für einen Eigentümer der Verkauf. Es handelt sich für beide Parteien um Entscheidungen mit enormer Tragweite, bei denen viel Geld den Besitzer wechselt. Um Käufer und Verkäufer nach der Einigung abzusichern, geht häufig dem Immobilienkaufvertrag ein Vorvertrag voraus. Dieser Kaufvorvertrag sichert dem Käufer das Objekt verbindlich zu und bestätigt dem Verkäufer die feste Absicht des Interessenten. Es gilt jedoch, einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Vertrag für beide Parteien rechtsverbindlich ist.
Wer sollte den für den Immobilienkaufvertrag notwendigen Vorvertrag anfertigen?
Im Idealfall wird vor dem Immobilienkaufvertrag ein Vorvertrag beim Notar aufgesetzt und unterschrieben. Gemäß § 311b Absatz 1 BGB muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Fertigt ein Notar beide Dokumente an und beurkundet sie, entsteht aus dem Vorvertrag eine Verpflichtung zur Erfüllung des Hauptvertrags. In einem notariell beurkundeten Vorvertrag stehen bereits alle relevanten Eckdaten. Es ist unter anderem für Käufer und Verkäufer ersichtlich, bis wann der Erwerb abgeschlossen sein muss. Zudem untersagt der Vertrag dem Verkäufer, die Immobilie anderweitig zum Kauf anzubieten. Im Gegenzug verspricht der Käufer mit seiner Unterschrift verbindlich, das Wohneigentum zu erwerben. Wird vor dem Immobilienkaufvertrag ein Vorvertrag notariell beurkundet, entsteht für beide Parteien der Zwang zur Umsetzung. Käufer und Verkäufer können von der Vereinbarung nur zurücktreten, sofern sie wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllen. Hierzu zählt zum Beispiel eine abgelehnte Finanzierung.
Tipps für die Erstellung eines Immobilien-Vorkaufsvertrags
Der vor einem Immobilienkaufvertrag erzeugte Vorvertrag ist prinzipiell in zwei Abschnitte unterteilt. Für den Interessenten ist das Dokument ein Immobilien-Vorkaufsvertrag, welches ihm das Vorkaufsrecht zubilligt und zum Kauf zwingt. Das selbe Dokument bedeutet für den Verkäufer als Immobilien-Vorverkaufsvertrag, dass er das Objekt dem aufgeführten Käufer veräußern muss. Um den genauen Inhalt zu erfassen, besorgen Sie sich idealerweise vor dem Immobilienkaufvertrag einen Vorvertrag als Muster. Dieses erhalten Sie beispielsweise von einem Experten, wie einem Makler oder Fachanwalt. Sie können einen Immobilienkaufvertrag inklusive Vorvertrag auch als Pdf-Dokument im Internet herunterladen.
Was sollte in jedem den Immobilienkaufvertrag betreffenden Vorvertrag stehen?
Nach den getrennt aufgeführten Angaben zu Käufer und Verkäufer muss der Kaufgegenstand bestmöglich beschrieben sein. Dazu zählen Adresse, Lage, Wohnfläche und Kaufpreis sowie Zahlungsmodalitäten. In einem separaten Absatz sollte zudem der Schadensersatz bei Nichterfüllung des Hauptvertrags festgelegt werden.
Achtung: Es genügt nicht, vor dem Immobilienkaufvertrag einen Vorvertrag aufzusetzen und auf die notarielle Beurkundung zu verzichten. Gemäß § 311b Absatz 1 BGB ist nur ein vom Notar beurkundeter Vorvertrag verbindlich und rechtssicher. Das gilt insbesondere für den Kauf von Immobilien von privaten Personen.
Tipp: Die Immobilie über einen Makler kaufen
Ein Makler kann Ihnen viel Arbeit abnehmen, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Nicht nur die Suche wird erleichtert. Ein solcher Experte kennt außerdem sämtliche juristischen Fallstricke und die vertraglichen Bedingungen. Ein seriöser Immobilienmakler wird in jedem Fall vor dem Immobilienkaufvertrag einen Vorvertrag beim Notar vorschlagen. Beachten Sie, dass eine Reservierungsvereinbarung keinen Vorvertrag ersetzt. Diese hat aus juristischer Sicht keine Bedeutung, sondern stellt lediglich eine Zusicherung des Maklers dar, dass dieser die Immobilie für Sie eine bestimmte Zeit keinen anderen Interessenten anbietet.