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Geerbten Immobilienanteil verkaufen – das musst Du wissen

Du möchtest Deinen Anteil an einer geerbten Immobilie verkaufen? Wir von Vermietet.de wissen, dass es hierzu einige Fragen zu beantworten gibt. Welche Besonderheiten zu beachten sind und wie Du Deinen Immobilienanteil richtig verkaufen kannst, liest Du hier.

Du möchtest Deinen Anteil an einer geerbten Immobilie verkaufen? Wir von Vermietet.de wissen, dass es hierzu einige Fragen zu beantworten gibt. Welche Besonderheiten zu beachten sind und wie Du Deinen Immobilienanteil richtig verkaufen kannst, liest Du hier.

Geerbten Immobilienanteil verkaufen – was regelt das Gesetz?

Wer einen Immobilienanteil verkaufen möchte, teilt sich die Immobilie mit mindestens einer weiteren Person. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) spricht man von einer Bruchteilsgemeinschaft, wenn mehrere Personen Miteigentum an einer Sache haben. Ein typisches Beispiel für eine Bruchteilsgemeinschaft sind Eheleute, die gemeinsam eine Immobilie kaufen.

Sonderfall Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft, sondern eine Gesamthandsgemeinschaft. Der Unterschied vereinfacht ausgedrückt: Ein Mitglied der Bruchteilsgemeinschaft kann seinen Immobilienanteil verkaufen, im Zweifelsfall auch durch Zwangsversteigerung; die Erben einer Erbengemeinschaft nicht. Sie sind gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlasses und erhalten erst nach Veräußerung ihren Anteil am Erbe. Die Unterscheidung der Gemeinschaften ist in der Rechtsprechung nicht ganz einfach, sodass sich auch Gerichte über die genaue Abgrenzung streiten. Zumal die Auflösung der Gemeinschaft bzw. der Verkauf der Sache nach den gleichen Vorschriften abgewickelt wird.

immobilienbewertung-ertragswertverfahren

Wie könnte man als Erbe seinen Immobilienanteil verkaufen?

Grundsätzlich haben Erbengemeinschaften die Möglichkeit, sich zu einigen und eine gemeinschaftliche Lösung zu finden, wenn ein Erbe seinen Immobilienanteil verkaufen möchte. Im Streitfall greift § 2042 BGB. Wenngleich der Erbe keinen Anspruch auf die Auszahlung seines Anteils hat, kann er sein Recht auf Erbauseinandersetzung nach besagtem § 2042 BGB durchsetzen. Anzuwenden ist dann § 753 BGB, der auch bei der Bruchteilsgemeinschaft gilt: Die Aufhebung erfolgt nach den Vorschriften der Zwangsversteigerung. Im Falle der Erbengemeinschaft wird dies vom zuständigen Amtsgericht geregelt, sofern der Anteil des Erben nicht durch die übrigen Miterben übernommen wird.

Was tun, wenn man einen Immobilienanteil verkaufen möchte?

Wenn Du einen Verkauf Deiner Immobilienanteile planst, empfehlen wir in jedem Fall eine offene Kommunikation mit den Miterben. Es ist gut möglich, dass Du Dich innerhalb der Erbengemeinschaft einigen kannst und ausbezahlt wirst. Um Euch auf einen Auszahlungsbetrag zu einigen, solltest Du die Immobilie schätzen lassen. Ein Immobilien Wertgutachten ermittelt den aktuellen Verkehrswert, der als beste Grundlage für die Verhandlungen dient. Der Auszahlungsbetrag und weitere Regelungen müssen in einem notariell beglaubigten Auszahlungsvertrag vereinbart werden. Mit der Auszahlung und Austragung aus dem Grundbuch hat der Erbe damit auch keine Rechtsansprüche mehr.

Seid Ihr Euch uneinig über den Hausverkauf und möchtest Du dennoch Deinen Immobilienanteil verkaufen, bleibt meist nur der Auseinandersetzungsantrag beim Amtsgericht. Dies ist jedoch die denkbar unwirtschaftlichste Lösung, denn der Erlös einer Zwangsversteigerung ist meist weit niedriger als wenn Du die Immobilie verkaufst – mit oder ohne Makler.

In jedem Fall ist es ratsam, Dir anwaltliche Unterstützung zu holen, denn nur ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann verlässlich Auskunft über die Möglichkeiten und Konsequenzen geben, wenn man seinen Immobilienanteil verkaufen möchte.