Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Ein Haus überschreiben trotz Kredit? Das musst Du beachten

In den seltensten Fällen ist das Haus überschreiben trotz Kredit geplant, es handelt sich vielmehr um eine mögliche Reaktion auf nicht vorhersehbare Ereignisse. Nachfolgend erörtern wir, ob die Schenkung trotz Schulden überhaupt möglich ist, welche Voraussetzungen damit verbunden sind und welche steuerlichen Aspekte es zu beachten gilt.

In den seltensten Fällen ist das Haus überschreiben trotz Kredit geplant, es handelt sich vielmehr um eine mögliche Reaktion auf nicht vorhersehbare Ereignisse. Nachfolgend erörtern wir, ob die Schenkung trotz Schulden überhaupt möglich ist, welche Voraussetzungen damit verbunden sind und welche steuerlichen Aspekte es zu beachten gilt.

Gründe für die Hausüberschreibung mit Kredit

Viele Menschen mittleren Alters nutzten die seit Jahren niedrigen Zinsen zum Realisieren der eigenen vier Wände. Die besonders günstigen Baufinanzierungen ermutigen auch Ehepaare mit erwachsenen Kindern zu diesem Schritt. Nicht wenige von ihnen wurden aufgrund plötzlicher Änderungen der Lebensverhältnisse gezwungen, das Haus zu überschreiben trotz Kredit. Grund dafür war oft eine schwerwiegende Erkrankung des Hauptverdieners oder dessen betriebliche Kündigung. Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit führt ab einem gewissen Alter zu erheblichen finanziellen Problemen, insbesondere bei laufenden Krediten für das Eigenheim.

Der einzige Ausweg für einen Betroffenen ist die Schenkung vom Haus mitsamt Restschuld an einen Nachkommen. Um das Haus zu überschreiben trotz Kredit, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen zum Haus überschreiben trotz Kredit

Vor einer Schenkung eines Haus mit Kredit muss zunächst die Bank konsultiert werden, über welche die Baufinanzierung zustande kam. Die kann einer Umschuldung zustimmen oder sie verweigern. Idealerweise wurde diese Option bereits im Kreditvertrag vermerkt. Das Institut wird seine Zustimmung in jedem Fall an gewisse Bedingungen knüpfen, um das Kreditausfallrisiko zu minimieren. Grundsätzlich kannst Du mit Einverständnis der Bank ein Haus überschreiben trotz Kredit, wenn der Beschenkte diese Konditionen erfüllt:

  • Mindestalter 18 Jahre.
  • Bankverbindung und Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag, welcher seit mindestens sechs Monaten besteht.
  • Einwandfreie Bonität bzw. Schufa-Auskunft
haus-ueberschreiben-trotz-kredit

Die gleichen Voraussetzungen gelten auch, wenn es zu einer Wohnungsüberschreibung mit Kredit kommen soll. In beiden Fällen kann der Beschenkte beispielsweise die alte Grundschuld übernehmen und mit einem neuen Darlehen begleichen. Die ursprünglich kreditgebende Bank muss damit einverstanden sein, denn ein neues Institut würde zu einer kostenpflichtigen Änderung im Grundbuch führen.

Die Hausschenkung trotz Kredit macht alle genannten Vorgehensweisen überflüssig, wenn der Schenkende bestehende Schulden selbst begleicht. Lehnt die Bank den Übertrag des Darlehens ab, verbleibt der Kreditnehmer in der Haftung.

Steuern und Freibeträge beim Schenken beachten

Das Haus zu überschreiben trotz Kredit setzt den gleichen Ablauf voraus wie bei jeder unbelasteten Immobilie. Der Beschenkte legt die Schenkungsurkunde für das Haus dem Finanzamt vor. Zudem sollte der Darlehensvertrag zur übernommenen Restschuld beigefügt werden. Wie genau die Finanzbehörde in dem Fall den Verkehrswert und die daraus resultierende Schenkungssteuer ermittelt, kann im Idealfall ein Fachanwalt für Erbrecht Haus erklären. Denkbar ist ein Abzug der Schuld vom Verkehrswert. Wie sich dies im Einzelfall und hinsichtlich individueller Freibeträge darstellt, erfährst Du bei einer fachlich kompetenten Beratung.

Immobilie überschreiben trotz Kredit – alle Optionen offen

Das Haus überschreiben geschieht mittels notariell beurkundetem Vertrag. Im Schenkungsvertrag können Gegenleistungen, wie beispielsweise unbefristetes Wohnrecht, vereinbart werden. Das Haus überschreiben trotz Kredit bietet die gleichen Vertragsmöglichkeiten, die die Schenkung einer unbelasteten Immobilie offeriert. Wichtig ist ausschließlich, dass der Beschenkte von der kreditgebenden Bank akzeptiert wird und seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Neben dem Wohnrecht in einem bestimmten Teil des Hauses kann auch der sogenannte Nießbrauch beziehungsweise die Pflege des Schenkenden vereinbart werden.