Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequellen der Städte und Gemeinden und umfasst derzeit 14 Milliarden Euro. Nun soll an ihr gerüttelt werden.
Zwei Modelle stehen zur Auswahl
Haus- und Grundbesitzern steht Großes bevor: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Finanzminister der Bundesländer haben in der vergangenen Woche erstmals zur Reform der Grundsteuer getagt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018. Darin wurde die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beanstandet, die auf Werten aus 1935 (Ost) und 1964 (West) basiert.
Scholz wagte nun einen ersten Vorstoß und diskutierte mit den Finanzministern der Bundesländer zwei Varianten: ein wertunabhängiges „Flächenmodell“ und ein wertabhängiges Modell. Zweiteres orientiert sich am tatsächlichen, aktuellen Wert einer Immobilie als Basis der Grundsteuer-Berechnung. Er selbst bevorzuge das zweite Modell, weil es seiner Meinung nach keiner Verfassungsänderung bedarf. Auch wenn das Echo gemischt ausfiel, zeigt sich der Bundesfinanzminister zuversichtlich, dass er am Ende alle 16 Länder gewinnen kann. Die ersten Beratungen seien jedenfalls konstruktiv und sachorientiert ausgefallen.
Gemischtes Echo für den Erstentwurf
Kritik hagelt es aus verschiedenen Richtungen: Die FDP-Fraktionsspitze und einige Bundesländer halten das wertabhängige Reform-Modell für zu kompliziert und bürokratisch, denn mehrere Faktoren wie Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen zur Wertermittlung herangezogen werden. Scholz kontert, dass diese Daten ohnehin verfügbar seien und sich darüber hinaus digitalisieren ließen, was den bürokratischen Aufwand minimiert.
Aufgrund der kleinteiligen Gemeindestruktur in Deutschland wird es kaum möglich sein, flächendeckende Ausgleichseffekte zu garantieren.
Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD
Da die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann, würden gerade in den bereits angespannten Mietmärkten die Mietbelastung noch steigen. „Es wäre ironisch, wenn die Bundesregierung mit den derzeit diskutierten Verschärfungen im Mietrecht den Anstieg der Wohnkosten begrenzen und gleichzeitig mit der Grundsteuerreform die eigenen Bemühungen konterkarieren würde“, so Schick.
Keine Verteuerung der Grundsteuer geplant
Dem gegenüber steht die Einigkeit der Finanzminister, dass die Grundsteuer auch nach der Reform nicht mehr Geld in die Kassen spülen solle. Insbesondere Mieter, die zu günstigen Preisen in inzwischen teureren Stadtbezirken wohnen, sollen durch die reformierte Steuer nicht höher belastet werden. Im Falle steigender Immobilienwerte könnten als Ausgleich die Steuermesszahl und der Hebesatz der jeweiligen Kommune gesenkt werden, damit die Grundsteuer nicht steige. Zudem könnten Auswüchse gekappt werden.
Erste Eckpunkte der Reform sollen bereits im Januar vereinbart werden, damit das Reformgesetz bis Jahresende verabschiedet werden kann. Ein Einsatz ab 2025 wäre dann möglich. Auch der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, sich zeitnah auf ein tragfähiges Grundsteuer-Modell zu einigen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy fordert: „Beim nächsten Treffen im Januar müssen Sie sich endlich auf ein Grundsteuer-Modell einigen. Das ist schon denkbar knapp. Weiter verzögern darf es sich auf keinen Fall.“
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