Wenn Du eine Gewerbeimmobilie verkaufst, werden Steuern fällig. Zudem gibt es einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Beitrag klären wir Dich daher auf, damit Dein Immobilienverkauf reibungslos abläuft.
Gewerbeimmobilien verkaufen und Steuern zahlen
Du musst, sobald Du eine gewerbliche Immobilie verkaufst, Steuern zahlen, wenn Du folgende zwei Bedingungen erfüllst:
- Du verkaufst die Gewerbeimmobilie mit einem Gewinn.
- Zwischen dem Kaufdatum aus dem Kaufvertrag und dem Verkauf liegen weniger als zehn Jahre.
Dann wird es steuerrechtlich als sogenanntes Spekulationsgeschäft betrachtet, weil der Gesetzgeber Dir unterstellt, dass Du bei dieser Immobilie auf eine explizite Wertsteigerung spekuliert hast. Deshalb bist Du dazu verpflichtet, die Gewinne, welche aus dem Verkauf hervorgegangen sind, mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Die Kosten, welche beim Verkauf der Immobilie entstanden sind, können vom Gewinn abgezogen werden.
Achtung: Wenn die Gewerbeimmobilie, bevor der Verkauf stattgefunden hat, als Betriebsvermögen geführt worden ist, musst Du das ebenfalls in Deiner Einkommenssteuererklärung erwähnen – auch nach der zehnjährigen Spekulationsfrist. In diesem Fall werden also zusätzliche Steuern auf den Verkaufsgewinn fällig.
Gewerbeimmobilie verkaufen – weitere steuerliche Besonderheiten
Wenn Du Gewerbeimmobilien verkaufst und die Steuern betrachtst, gibt es einige Besonderheiten. Diese zeigen wir Dir im Folgenden.
Die Drei-Objekt-Grenze
Du verkaufst innerhalb von fünf Jahren mehr als drei gewerbliche Objekte? In einem solchen Fall geht das Finanzamt nicht mehr von einer privaten Investition, sondern einem gewerblichen Grundstückshandel aus. Hierfür gilt die Drei-Objekt-Grenze.
Diese besagt, dass ein gewerblicher Immobilienhandel in der Regel vorliegt, wenn der Eigentümer
- innerhalb von fünf Jahren
- mehr als drei Objekte
- in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder Modernisierung verkauft.
Die Gewinne aus dem Verkauf führen wiederum zu Einkünften gewerblicher Art. Je nachdem, wie hoch dieser Gewinn ausfällt, wird für den Immobilienverkauf die Gewerbesteuer neben der Einkommensteuer fällig. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Hinweis: Wir empfehlen Dir, wenn Du vorhast eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen und dabei Steuern sparen möchtest, Dich vorher von einem Makler oder Finanzexperten beraten zu lassen.
Begünstigung bei Betriebsaufgabe
Bei der Aufgabe oder bei der Veräußerung eines Betriebes ist unter Umständen eine Begünstigung des Veräußerungsgewinns im Hinblick auf die Einkommensteuer möglich:
- Du erhältst einen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro, ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder einer dauernden Berufsunfähigkeit (§ 16 Abs. 4 EStG).
- Ein besonderer Steuersatz wird angewendet, wenn der Veräußerungsgewinn als eine außerordentliche Einkunftsart gilt (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
- Bei einer Veräußerung von im Betriebsvermögen befindlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften findet das Teileinkünfteverfahren Anwendung. Hierbei darf allerdings keine gleichzeitig Begünstigung als außerordentliche Einkünfte vorliegen.