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Bauträgerversicherung – wer, was, wann, warum?

Auf einer Baustelle gibt es unzählige Gefahren: neben Personenschäden ist das Risiko gegeben, dass das Objekt selbst beschädigt wird. Um sich gegen sämtliche Gefahren abzusichern, gibt es die Bauträgerversicherung. Erfahre hier, wann Du eine Versicherung als Bauträger abschließen musst, welche Schäden diese umfasst und welche Erweiterungen möglich sind.

Auf einer Baustelle gibt es unzählige Gefahren: neben Personenschäden ist das Risiko gegeben, dass das Objekt selbst beschädigt wird. Um sich gegen sämtliche Gefahren abzusichern, gibt es die Bauträgerversicherung. Erfahre hier, wann Du eine Versicherung als Bauträger abschließen musst, welche Schäden diese umfasst und welche Erweiterungen möglich sind.

Was ist die Bauträgerversicherung und wann wird diese beantragt?

Die Bauträgerversicherung ist eine Haftpflichtversicherung des Bauträgers. Du benötigst diese dann, wenn Du als Bauträger tätig bist. Dann bist Du sowohl finanziell verantwortlich für das Bauvorhaben als auch für eigene und fremde Leistungen auf der Baustelle – und eben auch Schäden. Dieses Risiko sicherst Du mit einer Bauträgerversicherung ab.

Egal, ob Du einen Neubau vollziehst oder einen Altbau sanieren willst, die Bauträgerhaftpflichtversicherung ist ein erster notwendiger Schritt während des Bauvorhabens. Die folgenden Maßnahmen sollten ebenfalls möglichst vor Baubeginn getroffen werden:

  1. Abschluss einer Bauträgerversicherung;
  2. Erstellung der Ausführungsplanung;
  3. Ausschreibung der Bauleistung;
  4. Beauftragen der ausführenden Firmen;
  5. Terminplan erstellen und mit allen Beteiligten abstimmen.

Was wird mit der Bauträgerversicherung abgesichert?

Der exakte Versicherungsumfang hängt immer von den individuellen Angeboten der Versicherungsunternehmen für Bauträgerhaftpflichtversicherungen ab. Jene können mitunter sehr verschieden sein. Es ist daher ratsam, eine genaue Prüfung vorzunehmen und im Vorfeld abzuklären, gegen welche Gefahren Du unbedingt abgesichert sein musst. Diesen Schritt solltest Du optimalerweise vollzogen haben, nachdem Du Bauland beantragt hast, um eine frühzeitige Absicherung zu gewährleisten. Grundsätzlich empfehlen wir, dass die folgenden Personen- und Sachschäden in der Bauträgerversicherung enthalten sind:

  • Schäden durch fehlerhaftes Arbeiten von Subunternehmern;
  • Schäden aufgrund von mangelhaften Materialien und Baustoffen;
  • schuldhaftes Handeln von Bauträger und Mitarbeitern.
bauherrenhaftpflicht

Was ist die erweiterte Bauträgerversicherung?

Da in den meisten Versicherungsangeboten eine Vielzahl an Schäden, zum Beispiel durch Feuer oder Vandalismus, nicht enthalten sind, lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer erweiterten Bauträgerversicherung. Diese Erweiterung ist für Bauträger konzipiert, welche durch eigenes Personal oder durch Unternehmen, die in einer personellen oder finanziellen Form mit dem Bauträger in Verbindung stehen, Architekten- sowie Ingenieurleistungen erbringen. In einem solchen Fall ist eine einfache Bauherrenhaftpflicht nicht ausreichend. Daher muss die erweiterte Bauträgerversicherung zum Tragen kommen, damit Schäden am Objekt, welche durch die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs entstanden sind, ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sind. Den genauen Versicherungsumfang, der mit einer solchen Erweiterung der Bauträgerversicherung in der Regel einhergeht, wird im Folgenden aufgeführt:

  • eigene Architekten- und Ingenieurleistungen;
  • Schäden am Objekt;
  • unbegrenzte Nachhaftung (diese ist unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe);
  • Schäden, welche aus der Verletzung von Urheberrechten entstanden sind;
  • Mitversicherung von Schäden aufgrund der Verwendung von Bausoftware;
  • Datenrechtsverletzungen sind ebenso im Versicherungsumfang enthalten.