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Wie ein guter Bausachverständiger seine Kosten kalkuliert

Suchen Sie nach einem Sachverständigen für den Bau, der das Grundstück oder den Rohbau der Immobilie begutachtet? Dabei kommt schnell die Frage nach den Kosten auf. Wir von Vermietet.de möchten in diesem Artikel erläutern, wie ein Bausachverständiger seine Kosten berechnet und was Sie dafür erwarten dürfen.

Suchen Sie nach einem Sachverständigen für den Bau, der das Grundstück oder den Rohbau der Immobilie begutachtet? Dabei kommt schnell die Frage nach den Kosten auf. Wir von Vermietet.de möchten in diesem Artikel erläutern, wie ein Bausachverständiger seine Kosten berechnet und was Sie dafür erwarten dürfen.

Ein guter Bausachverständiger kalkuliert die Kosten individuell

Pauschale Angebote sind bei Dienstleistungen wie der Beauftragung eines Sachverständigen für Bauwesen nicht sinnvoll. Entweder erhalten Sie nicht die Leistung, die Sie benötigen, oder zahlen zu viel. Benötigen den Bodenwert für ein unbebautes Ackerland, das Sie kaufen möchten, ein Gutachten für ein Gerichtsverfahren oder wünschen Sie eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen? Erst nachdem die einzelnen Leistungen und wichtige Details geklärt sind, kann ein Bausachverständiger seine Kosten berechnen.

Bausachverständiger kalkuliert Kosten auf Basis von Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt auch als Honorarmaßstab für Bausachverständige. Die Honorartabelle (genauer die Honorartabellen) definiert je nach Wert der Immobilie eine Gebührenspanne, die als angemessenes Honorar für Bausachverständige gilt. Als Beispiel: Für die Wertermittlung für eine Immobilie mit einem Wert von 300.000 Euro belaufen sich die Kosten für den Bausachverständigen gemäß Honorartabelle zu § 34 Abs. 1 HOAI auf 1.071 bis 1.304 Euro bei normaler Schwierigkeitsstufe. Abhängig sind die Bausachverständiger Kosten aber nicht nur vom Immobilienwert, sondern auch nach vorliegenden Schwierigkeiten – etwa Erbbaurechte oder hoher Unfallgefahr während der Wertermittlung.

sachverständiger bau
Glühbirne

Hinweis: Ein Bausachverständiger muss seine Kosten aber nicht ausschließlich nach Honorarrichtlinie kalkulieren. Das könnte – bei einem unseriösen Dienstleister – dazu führen, dass der Immobilienwert sehr hoch bewertet wird, damit der Auftragnehmer ein hohes Honorar erhält. Mögliche wäre auch eine Abrechnung auf Stundenbasis, wobei ein Stundensatz von 70 bis 80 Euro durchaus üblich ist.

Leistungen entscheiden über Kosten

Ungeachtet der Honorartafeln des HOAI – darüber hinaus gibt es weitere Richtlinien für die Gebühren von Sachverständigen – gibt es Dienstleister, die Gutachten und Bewertungen für deutlich weniger Geld anbieten. Fragen Sie sich hier aber unbedingt: Welchen Wert hat dieses Gutachten dann? Sicherlich möchten Sie nicht zu viel bezahlen, Sie möchten aber bestimmt auch die Leistung erhalten, die Sie benötigen. So reicht zum Beispiel kein einfaches Gutachten für wenige Hundert Euro, wenn die Ergebnisse vor Gericht standhalten müssen. Ein gerichtsverwertbares Gutachten ist sehr umfangreich, kostet Zeit und entsprechend Geld.

Grundsätzlich können Auftraggeber und Bausachverständiger die Kosten bzw. das Honorar frei verhandeln, sofern es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftrag handelt. Ist der Bausachverständige jedoch gerichtlich bestellt, wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Je nach Art des Auftrags (z. B. Gutachten zur technischen Gebäudeausrüstung, zu Baustoffen oder zur Schadensfeststellung) wird die entsprechende Honorargruppe nach Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG angesetzt.