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Wohnung verkaufen & Steuer – das gilt es zu beachten

Wenn Du Deine Wohnung verkaufst, fällt die Steuer hierfür unter Umständen relativ hoch aus. Hier erfährst Du, wann eine Steuer bei einem Wohnungsverkauf fällig wird und wann der Verkauf für Dich steuerfrei bleibt.

Wenn Du Deine Wohnung verkaufst, fällt die Steuer hierfür unter Umständen relativ hoch aus. Hier erfährst Du, wann eine Steuer bei einem Wohnungsverkauf fällig wird und wann der Verkauf für Dich steuerfrei bleibt.

Wohnung verkaufen & Steuer – die Spekulationsfrist

Grundsätzlich ist die rechtliche Situation bei einem Wohnungsverkauf nach § 23 EStG eindeutig geregelt: Du musst Gewinne, die aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen, versteuern. Folglich gehören dazu auch Gewinne aus dem Wohnungsverkauf. Die Spekulationsfrist beträgt bei Immobilienverkäufen zehn Jahre. Folglich wird bei einem Wohnungsverkauf die Steuer nicht fällig, wenn zwischen der Anschaffung der Immobilie und der Veräußerung dieser vorgegebene Zeitraum liegt.

Achtung: Die entsprechenden Datierungen findest Du in den Kaufverträgen. Andere haltlose Daten sind nicht anwendbar.

Eigentumswohnung verkaufen und Steuern sparen

Nicht nur aufgrund der Spekulationsfrist sparst Du beim Verkauf einer Eigentumswohnung Steuern. Die zeitweise oder komplette Selbstnutzung einer Immobilie mindert ebenso die steuerliche Last. Hierbei musst Du das Objekt seit Bauende beziehungsweise Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder mindestens in den beiden Kalenderjahren vor dem Verkaufsjahr sowie diesem Jahr für Dich genutzt haben.

Hierfür folgendes Beispiel: Frau Müller hat im Jahre 2008 eine Immobilie gekauft und erst ab Dezember 2010 in dieser selbst gelebt. Diese Wohnung verkaufte Sie im Januar 2012, weshalb Sie keine Spekulationssteuer zahlen musste. Diese Ausnahme gilt ebenfalls für selbstgenutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen.

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Wohnung verkaufen & Steuer – Verkauf mehrerer Wohnungen

Die zuvor genannten Regelungen beziehen sich auf die private Vermögensverwaltung. Falls Du mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren verkaufst, geht das Finanzamt davon aus, dass Du gewerblich handelst. In einem solchen Fall kann die Spekulationsfrist nicht mehr angewendet werden. Wenn Du zum Beispiel in den vergangenen fünf Jahren bereits drei Wohnungen veräußert hast und nun eine weitere verkaufst, dann musst Du Steuern für den Verkauf aller vier Objekte bezahlen.

Wohnung verkaufen – Höhe der Steuer

Wenn Du eine Wohnung verkaufst, wird die Steuer zum einem durch die Höhe des Wertzuwachses und zum anderen durch Deinen persönlichen Einkommensteuersatz bestimmt. Wurde das Objekt vermietet, werden die Kosten durch die in der Vergangenheit geltend gemachten Abschreibungen gemindert.

Die folgende Tabelle verdeutlicht Dir, wie hoch die Steuer beim Wohnungsverkauf berechnet wird:

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Zu den Anschaffungskosten zählen im Übrigen regelmäßig ebenso die Kaufnebenkosten wie Grundsteuer, Notarkosten und Maklergebühren.