Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Steuerfreier Immobilienverkauf: Mit Vermietet.de alle Zahlen im Blick behalten

Als Vermieter sollten Sie beim Immobilienverkauf aufpassen, denn unter Umständen ist es kein steuerfreier Immobilienverkauf. Sie fragen sich, ab wann ein steuerfreier Verkauf von Immobilien möglich ist und mit welchen Kosten Sie ganz konkret die Spekulationssteuer senken können? Mit Vermietet.de haben Sie alle wichtigen Zahlen und Werte Ihrer Immobilie im Blick. Hier verraten wir Ihnen mehr.

Als Vermieter sollten Sie beim Immobilienverkauf aufpassen, denn unter Umständen ist es kein steuerfreier Immobilienverkauf. Sie fragen sich, ab wann ein steuerfreier Verkauf von Immobilien möglich ist und mit welchen Kosten Sie ganz konkret die Spekulationssteuer senken können? Mit Vermietet.de haben Sie alle wichtigen Zahlen und Werte Ihrer Immobilie im Blick. Hier verraten wir Ihnen mehr.

Vermietet.de erleichtert Vermieter-Alltag und Verkaufsvorhaben

Steuern vermeiden beim Immobilienverkauf: Das ist vermutlich der Wunsch aller Immobilienbesitzer – neben einem lukrativen Verkaufserlös. Aber im Alltag eines Vermieters und Immobilienverwalters ist es gar nicht so einfach, über alle Regelungen bezüglich der Spekulationssteuer, der Ausnahmen und der übrigen Verwaltungsaufgaben den Überblick zu behalten.

Wir von Vermietet.de können Ihnen gleich in verschiedener Form behilflich sein: Unsere Software vereinfacht Verwaltungsaufgaben, wie beispielsweise die Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder die monatliche Prüfung der Mieteingänge. Unser einfach zu bedienendes Tool hilft ebenso, wichtige Kennzahlen der Immobilie im Blick zu behalten:

  • Wann wurde das Objekt erworben?
  • Wie hoch ist der aktuelle Wert?

Diese Zahlen spielen – unter anderem für einen steuerfreien Immobilienverkauf – eine wichtige Rolle.

Steuerfreier Immobilienverkauf: Was gilt bezüglich der Spekulationsfrist?

Die meisten Steuern sparen Sie beim Immobilienverkauf, wenn Sie nach Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufen. Beim Immobilienverkauf endet diese Frist an dem Stichtag, welcher sich aus dem Kaufdatum ableitet. Haben Sie die Immobilie zum Beispiel am 14.06.2010 erworben, können Sie sich am 15.06.2020 über einen steuerfreien Immobilienverkauf freuen.

Wann genau Sie die Immobilie gekauft haben, können Sie im Kaufvertrag in Ihrem Account auf Vermietet.de jederzeit einsehen. Dort können Sie alle objektrelevanten Verträge und Dokumente hinterlegen und dank cloudbasierter Software jederzeit von jedem Computer oder über Ihr Smartphone aufrufen.

Steuerfreier Immobilienverkauf: Das gilt es außerdem zu beachten.

Ein steuerfreier Immobilienverkauf ist nur möglich, wenn Sie sich als privater Immobilienbesitzer an die „Drei-Objekt-Grenze“ halten. Nach dieser Regelung dürfen Sie innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung nur maximal drei Immobilien veräußern. Da Sie in unserem Tool mehrere Objekte anlegen können, haben Sie die Information jederzeit vorliegen und können Verkäufe aus Ihrem Immobilienportfolio clever planen. Andernfalls müssen Sie als Privatperson auf den Immobilienverkauf Gewerbesteuer zahlen.

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Steuerfreier Immobilienverkauf durch Selbstnutzung?

Möchten Sie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen, gewährt der Fiskus eine Ausnahme für Selbstnutzer, welche die Immobilie innerhalb des Verkaufsjahres und der beiden vorherigen Jahre selbst bewohnen bzw. bewohnt haben. Planen Sie so einen steuerfreien Immobilienverkauf, müssen Sie zuvor Eigenbedarf anmelden. Möglich ist das lediglich für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Schwierig wird das für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mieteinheiten, da Sie nicht für alle Eigenbedarf anmelden können.

Glühbirne

Hinweis: Über unsere Software können Sie auf rechtskonforme Musterschreiben für die Anmeldung von Eigenbedarf zugreifen.

Steuerlast durch Abschreibungen senken

Lassen sich ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist und damit die Spekulationssteuer nicht vermeiden, können Sie die Steuerlast durch die Kosten der Immobilie senken. Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf, der mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird, ergibt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten, Kaufnebenkosten, Kosten für den Verkauf und der Abschreibungen, die Sie für die Immobilie vorgenommen haben. All diese Kosten finden Sie in der Übersicht des jeweiligen Objekts in unserem Tool. Alles auf einen Blick. So ist zwar nicht immer ein steuerfreier Immobilienverkauf möglich, doch zumindest ein Verkauf mit niedriger Steuerbelastung.

Unser Tool Vermietet.de unterstützt Vermieter und Immobilienbesitzer in vielen Situationen – etwa bei der Buchhaltung, bei der Neuvermietung oder bei der Suche nach einem Dienstleister für den Wasserschaden, die Badsanierung oder den Immobilienverkauf.