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Verkehrssicherheit im Garten

Auch im Garten hat der Vermieter die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zu den Pflichten gehören die regelmäßige Sichtkontrolle der Bäume, ebenso die Gewährleistung bei Kinderspielgeräten.

Bei der Verkehrssicherheit denken viele Vermieter zunächst an Wege, Straßen oder Hausflure. Aber nicht nur hier, sondern auch im Garten gibt es Gefahrenstellen, die es regelmäßig zu kontrollieren gilt.

Zu den Risikoquellen im Garten gehören morsche, herabfallende Äste oder ungesicherte Teichflächen. Stolperfallen können Baumwurzeln oder unebene Pflastersteine sein, ebenso unbeleuchtete Wege. Kommt jemand dadurch zu Schaden, dann stehst Du als Vermieter in der Haftung.

Sichtprüfung bei den Bäumen

Deine Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht schützt Dich bei der Verkehrssicherheit vor Schadenersatzansprüchen. Das gilt aber nur dann, wenn Du Dich nicht grob fahrlässig verhältst. Deshalb solltest Du im Garten oder auf einer Grünfläche regelmäßig Kontrollen durchführen. Das OLG Düsseldorf hat dazu ein Urteil gesprochen. Demnach soll der Eigentümer die Bäume im Garten zweimal im Jahr einer Sichtprüfung unterziehen und dabei die Standfestigkeit sowie die Gefahr von Astabbruch prüfen. (OLG Düsseldorf, Az.: I-9 U 38/13).

Die Baumprüfung solltest Du dokumentieren, damit Du im Zweifelsfall nachweisen kannst, dass Du die Verkehrssicherheit eingehalten hast. Am einfachsten ist es den Istzustand des Gartens und der Bäume festzuhalten, indem Du Fotos machst.

Sind Schäden entdeckt, musst Du diese umgehend beseitigen. Bis zur endgültigen Entfernung der Gefahrenquelle solltest Du mit Warnschildern auf diese hinweisen. Die Baumprüfung ist besonders nach Stürmen und Starkregen vorzunehmen. Ebenso wenn im Sommer die Äste durch große Trockenheit morsch geworden sind.

Baumschäden durch Fäulnis und Pilzbefall

Zu den Baumschäden gehört nicht nur der Astbruch. Auch Fäule oder Pilzbefall können die Standfestigkeit von Bäumen beeinträchtigen. Zu erkennen sind Fäulnisschäden an Hohlräumen im Stamm des Baumes. Diese entstehen zum Beispiel durch Spechte, die ihre Höhlen nur im weichen, von Fäulnis befallenem Holz anlegen. Auch wenn im Fuß des Stammes Insekten sich eingenistet haben, kann dies ein Hinweis sein auf Fäulnis oder Pilzbefall.

Du musst die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nicht selbst durchführen, sondern kannst diese ebenso auf den Hausmeister oder eine Fachfirma übertragen. Dabei solltest du die genaue Aufgabenbeschreibung vertraglich festhalten, um Haftungsfragen zu klären.

Kontrolle des Spielplatzes

Neben den Bäumen verlangen im Garten ebenfalls Spielgeräte für Kinder eine sorgfältige Kontrolle. Hier können Vandalismus, Witterungsschäden oder unsachgemäße Benutzung eine Ursache für ein Sicherheitsrisiko sein. Das Landgericht Detmold spricht in einem Urteil sogar von einer notwendigen wöchentlichen Kontrolle der Schaukel oder des Klettergerüsts. Die Richter beziehen sich dabei auf die Norm DIN EN 1176, die eine „ein- bis fünfmal wöchentlich eine visuelle Routineinspektion“ einfordert. (LG Detmold, Az.: 12 O 227/18).

Den Sandkasten musst Du regelmäßig auf Glasscherben oder andere verletzungsgefährdende Gegenstände kontrollieren. Möchtest Du komplett auf Nummer sicher gehen, solltest Du die Kontrolle des Spielplatzes mit Datum und Uhrzeit schriftlich festhalten.