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Niedersachsen: Anforderungen an Mietraum 

Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das gewisse Mindeststandards für Mietwohnungen regelt. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Niedersachsen will Mieter vor maroden Wohnungen und überzogenen Mieten schützen. Am 16. März verabschiedete der Landtag daher einstimmig ein Wohnraumschutzgesetz und definierte darin Mindeststandards, bei deren Nichteinhaltung hohe Strafen drohen. 

Wohnungen müssen nun über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen – vor allem muss die Ausstattung funktionsfähig sein. Das soll nach Vorstellung der niedersächsischen Regierung auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück eines Wohnblocks gelten. Auch ausreichend natürliches Licht und Belüftung sollen so sichergestellt werden.

Hohe Bußgelder drohen

Das Gesetz regelt neben den baulichen Mindestanforderungen auch die Belegungsdichte von Wohnraum: Nicht selten werde Wohnraum überbelegt und daraus resultierend vollkommen überzogene Mieten verlangt, die durch die öffentliche Hand getragen werden müssten. Hintergrund für diese Regelung waren unter Anderem katastrophale Zustände bei der Unterbringung von Beschäftigten der Fleischindustrie.

Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, so kann die Kommune ihn künftig per Anordnung dazu verpflichten, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend zu gestalten oder wiederherzustellen. Bei Verstößen müssen Vermieter dann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen, in schlimmen Fällen können die Kommunen die Wohnungen für unbewohnbar erklären und räumen lassen – dann muss der Vermieter seine Mieter auf eigene Kosten anderweitig unterbringen.

Im Fokus: Handlungsspielraum schaffen 

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf für das Wohnraumschutzgesetz vor knapp einem Jahr, am 24.3.2020 beschlossen – nun hat der Landtag den erweiternden Entwurf eines  Niedersächsischen Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz – NWoSchG) verabschiedet.

Hintergrund der Gesetzesinitiative waren nach Angaben des Ministeriums explizit die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern vor rund zwei Jahren. Dort kümmerten sich rund 50 Vermieter nicht um ihre maroden Häuser. Betroffen waren 80 Wohnungen mit 350 Mietern. Außerdem wurden die Zahlungen der Mieter für Betriebskosten nicht an die Stadtwerke weitergeleitet. Das hatte dazu geführt, dass die Gas- und Wasserversorgung gekappt wurde und die Mieter mit Wasser aus Hydranten versorgt werden mussten.