Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Mietergemeinschaften: So lässt es sich aushalten!

Nicht zuletzt hat die Zusammenstellung der Mietergemeinschaft in einem Haus großen Einfluss auf Instandhaltung, Mieterzufriedenheit und Ihre Arbeitslast. Als Eigentümer von vermietetem Wohneigentum stehen Sie daher immer wieder vor der Frage, welcher Bewerber den Zuschlag erhalten sollte. 

Wohnungen sind in den letzten zwei Jahrzehnten zu wertvollen Gütern geworden, die Nachfrage übersteigt schon lange das Angebot. Umso größere Bedeutung kommt der Suche und vor allem dem Finden von geeigneten Mietern zu, damit eine Hausgemeinschaft funktioniert und sich Probleme auf lange Sicht vermeiden lassen. 

Wie kann die optimale Mietergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus aussehen? 

Auf der Arbeit, in der Familie, im Freundeskreis und im Wohnhaus: Dort, wo verschiedene Menschen von unterschiedlichem Charakter, Herkunft und Weltanschauungen geprägt zusammenkommen, kann es im Miteinander manchmal schwierig werden. Überlegen Sie sich im Vorfeld ganz genau, welcher Typ Mieter für Sie persönlich in Frage kommt. Dies sollten Sie in aller Ehrlichkeit zu sich selbst definieren und vielleicht sogar schriftlich festhalten. Sind ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein Mindestgehalt ausschlaggebend? Oder sind Sie aufgrund der Lage Ihrer Immobilie in einer Studentenstadt auch offen für Wohngemeinschaften, die von jungen Menschen geprägt sind? Eine Wohnbaugesellschaft in Hildesheim hat im Jahr 2015 ein neues Projekt auf die Beine gestellt, das unter dem Motto „gemeinschaftliches Wohnen“ steht: Hier wohnen vor allem jung und alt zusammen und das dreistöckige Gebäude verfügt über 17 Wohneinheiten und Gemeinschaftsbereiche. Bei den Mietern kommt das Projekt durchweg positiv an, von dem sonst einsamen Rentner bis hin zum Studenten trifft man auf dem Hof sämtliche Bewohner – und alle sind begeistert von dem Projekt.

Führen Sie nach Möglichkeit eine Bestandsaufnahme der „Ist-Situation“ durch: Wer lebt zu Zeit im Haus? Welche Mieter gelten als empfindlich und welche Parteien als pflegeleicht? Und ist die Hausgemeinschaft untereinander derzeit zufrieden oder überwiegen Spannungen? Das Wissen darüber setzt natürlich voraus, dass Sie mit Ihren Mietern ein gutes Verhältnis pflegen und darüber Bescheid wissen, was gerade im Haus passiert. Allein schon ein weiter entfernter Wohnort macht das oft schwierig, positive Beispiele zeigen aber immer wieder, dass ein Mieter-/Vermieterverhältnis alles andere als anonym sein muss. Fragen Sie sich nach der Analyse, ob es dabei bleiben kann oder in welche Richtung Sie gerne eine Veränderung anstreben möchten.  Denn dann wissen Sie auch für sich, was Sie nicht möchten und können vielleicht so genauer definieren, welche Art von Mietern Sie bevorzugen.

Welche Vorteile ergeben sich daraus, wenn bereits bei der Mietersuche auf eine passende Mischung aus Mietparteien geachtet wird?

Als Vermieter genießen Sie den entscheidenden Vorteil: Sie allein bestimmen, wer in Ihrem Haus wohnt. Zumindest, wenn Sie alleiniger Eigentümer des Gebäudes sind. Aber auch als Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft können Sie ihr Mitbestimmungsrecht einbringen und die Weichen für eine gute Mischung an Mietern stellen. Aber genau dann, wenn Sie im ersten Schritt Ihre Auswahlkriterien bestimmt haben, hat die Mietersuche einen entscheidenden Vorteil: Sie wissen, wen Sie von Beginn „aussortieren“ können und welcher Bewerber zur Besichtigung eingeladen werden soll. 

Selbst wenn Sie beschlossen haben, nur an studierte Bewerber zu vermieten: Ein Doktortitel und ein entsprechendes monatliches Einkommen sagen nichts über die Sozialkompetenz des Bewerbers aus. – Ein gutes Bauchgefühl Ihrerseits ist wichtig, denn das sorgt am Ende dafür, dass Konflikte schon von vorneherein vermieden werden. Jedoch wird Ihr Bauchgefühl die sorgfältige Prüfung der Bewerbungsunterlagen in keinem Falle ersetzen.

Und wenn es doch mal „Knatsch“ zwischen den Mietern gibt? Fünf Schritte zur Schlichtung.

Trotz aller Bemühungen: Vermeiden lassen sich Konflikte nur selten, vor allem dann, wenn sie erst im Laufe der Zeit entstehen. Trudeln von mehreren Seiten Beschwerden über einen Mieter ein, nehmen Sie sich die Zeit, mit ihm allein über die Vorwürfe zu sprechen. Dies gilt ebenso für Streitigkeiten zwischen zwei Parteien. Lassen sich eindeutig Recht und Unrecht erkennen, weil es im Mietvertrag schon bestimmte Regelungen gibt, weisen Sie auf eine Änderung des Verhaltens und machen Sie auch deutlich, dass bei Nichteinhaltung des unterschriebenen Vertrags weitere Schritte zur positiven Erhaltung der Hausgemeinschaft nötig werden. Sollte mit Ihrer Hilfe keine schlichtende Einigung möglich sein, können Sie sich auch als Vermieter beim ortsansässigen Mieterverein Hilfe oder Mediation erbitten, um den Konflikt zu klären. Erst im letzten Schritt sollten Sie über eine rechtliche Instanz den Konflikt entscheiden lassen – ein geeigneter Anwalt unterstützt Sie dabei.