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Härtefall: Berliner Vermieter in Not?

Insgesamt  601 Vermieterinnen und Vermieter beantragten bis Ende Oktober bei der Investitionsbank Berlin (IBB), höhere Mieten verlangen zu dürfen, als es der Mietendeckel gestattet. Auf diese Art soll verhindert werden, dass sie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. 

Wie der rbb berichtet, sind laut Senatsverwaltung 5.120 Wohnungen von diesen Anträgen betroffen. Die meisten liegen im Bezirk Mitte (1.138), gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf (714) und Neukölln (669). Die wenigsten Härtefallanträge kamen für Wohnungen in Reinickendorf (49) und Marzahn-Hellersdorf (8).

Vermieterinnen und Vermietern steht dem Mietendeckel-Gesetz entsprechend die Möglichkeit offen, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, wenn ihnen „unbillige Härten“ entstehen. Eine unbillige Härte liegt demnach insbesondere dann vor, „wenn die Beibehaltung der zulässigen Miete auf Dauer zu Verlusten für Vermieter oder zur Substanzgefährdung der maßgeblichen Wirtschaftseinheit führen würde. Die bislang genehmigten erhöhten Mieten aufgrund der Härtefallregelung liegen im Schnitt bei rund zwölf Euro pro Quadratmeter netto kalt.

Auch Mieterinnen und Mieter haben in diesen Fällen die Möglichkeit, Hilfen zu beantragen. Hier orientieren sich die Grenzwerte an denen, die für Mietzuschüsse bei Sozialwohnungen gelten. Bislang allerdings sind der IBB keine solchen Anträge von Mietparteien bekannt.

Genehmigungsverfahren laufen

Neben den großen Wohnungsunternehmen wie der Deutschen Wohnen und Vonovia gab es 2017 in Berlin fast 200.000 „natürliche Personen“, die Einkünfte aus Wohnungsvermietungen erzielten. Von den über 600 Härtefallanträgen wurden in 165 Fällen Genehmigungen durch die IBB erteilt, in fünf Fällen wurden die Anträge abgelehnt. 220 sind laut Senat derzeit noch in Bearbeitung und 211 Anträge waren bis Ende Oktober noch unbearbeitet. Damit bewegt sich die Zahl der Vermieter, die sich in wirtschaftlicher Not sehen, in einem sehr niedrigen Bereich.

Zweite Stufe des Mietendeckels greift ab Montag  

Ab kommendem Montag tritt die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft. Dann sind Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, überhöhte Mieten zu regulieren.