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Glasschäden in der Mietwohnung: Wer muss zahlen?

Geht in der Mietwohnung eine Fensterscheibe oder eine andere Glasfläche zu Bruch, kommt es nicht selten zum Streit. Wer ersetzt den Glasschaden: Mieter, Vermieter oder am Ende doch die Versicherung?

Große Fensterflächen für mehr Licht und Luft erfreuen sich großer Beliebtheit. Viel Glas in der Wohnung birgt aber auch das Risiko, dass etwas zu Bruch geht. Oft ist die Ursache für die dann entstandenen Schäden am Glas eine Verkettung ungünstiger Umstände. Der Wind zieht durch die Wohnung und lässt die Fenster knallen. Oder beim Fensterputzen kippt die Leiter um und fällt in die Scheibe. Auch ein Einbruch zieht oft eine kaputte Glasfläche nach sich.

Für einen Glasschaden gibt es viele weitere Ursachen. Zum Beispiel kann die Witterung dafür verantwortlich sein, dass die freie Sicht sich eintrübt. Thermische Einflüsse oder ein Hitzestau hinterm Vorhang können Risse bis hin zu Brüchen im Glas auslösen. Die Beispiele zeigen: Glas ist ein faszinierender Werkstoff, der aus dem modernen Wohnen nicht mehr wegzudenken ist. Das Material birgt aber auch eine Vielzahl von Risiken und verlangt eine pflegliche Behandlung. 

Vermieter haftet für Schäden am Glas

Leider musst Du als Vermieter viele dieser Risiken beim Glas tragen. Du haftest und bist verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen zu übernehmen. Das sollte unverzüglich geschehen. Denn bei Glasschäden besteht immer das Risiko, dass sich jemand verletzen kann. Ebenso müssen beschädigte Fenster oder Türen schnellstmöglich wieder dicht sein. Denn sonst könnte jemand fremdes ungehindert die Wohnung betreten. Ebenso dringt die Witterung bei beschädigten Fenster- oder Türflächen ungehindert in die Wohnung ein und richtet noch mehr Schaden an.

Zwar landet die Rechnung für die Beseitigung kaputter Glasflächen oft beim Vermieter. Klaglos übernehmen musst die Kosten aber nicht. Jeder weiß: Leicht geht eine Scheibe zu Bruch. Sei es beim Fenster putzen, beim Toben der Kinder oder beim Wutanfall wegen Ehestreitigkeiten. Der Mieter muss deshalb immer beweisen, dass er den Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Haft- und Hausratversicherung des Mieters zahlt nur bei Zusatz für Glasschäden

Hat der Mieter den Schaden eindeutig verschuldet, dann greifen dessen Haftpflicht- oder die Hausratversicherung nicht automatisch. Die Versicherungen weisen darauf hin, dass eine Standard-Hausratversicherung Glasschäden in der Mietwohnung nicht abdeckt. Die Hausratversicherung übernimmt nur Schäden an den Dingen, die in Besitz des Mieters sind. Deshalb müssen die Mieter ihre Versicherung erweitern oder eine Zusatzversicherung abschließen. Die ist dann ausschließlich für den an der Mietsache entstandenen Schaden zuständig.

In der Haftung steht auch jede dritte Person, die das Fensterglas zu Bruch gehen lassen hat. Das können angeheiterte Party-Gäste sein oder Handwerker, die in der Wohnung arbeiten. Auch hier gilt es, neben der Schuldfrage ebenso die Versicherungslage des Übeltäters zu klären.

Wichtig zu wissen: Die Reparatur einer Glasscheibe im Fenster oder der Tür ist meistens keine Kleinreparatur, die der Mieter übernehmen muss. Dafür darf der Schaden einen Betrag von rund 100 Euro nicht überschreiten. Auch ist darauf zu achten, dass im Mietvertrag eine Regelung zu den Kleinreparaturen formuliert sein muss.

Tipp: Vorsicht bei Notdiensten!

Häufig ist bei einem Glasschaden eine Notreparatur fällig. Hier solltest Du aufpassen. Notdienste lassen sich die unverzügliche Durchführung der Arbeiten teuer bezahlen. Auch sind viele schwarze Schafe unterwegs. Die bieten im Internet schnellen Service an, berechnen dann überteuerte Anfahrtskosten oder satte Extraaufschläge für Arbeiten nach 20:00 Uhr. Häufig beauftragen auch Mieter von sich aus einen Handwerker, weil sie sich in einer Notlage sehen. Hier gilt es die Kontrolle zu bewahren, denn die Mieter interessieren sich selten für die entstehenden Kosten. Hast Du einen verlässlichen Hausmeister, weiß der oft zu helfen. Ebenso ist bei Notfällen eine gute Beziehung zum Handwerker Deines Vertrauens Gold wert.

Versicherung überprüfen: Gebäudeversicherung übernimmt oft keine Glasschäden

Genauso wie der Mieter musst auch Du überprüfen, ob Deine Gebäudeversicherung Glasschäden abdeckt. Bei vielen Verträgen musst Du eine Zusatzversicherung abschließen, ähnlich wie die für Elementarschäden oder Schäden an der Photovoltaik-Anlage. 

Folgende Posten sollte Deine Versicherung enthalten:

  • Umfasst der Versicherungsschutz Glasschäden an Fenstern  und Türen?
  • Werden Glasschäden bei Hagel, Sturm, Starkregen, Hochwasser übernommen?
  • Beinhaltet die Versicherung durch Einbruch verursachte Glasschäden?
  • Sind Vandalismus-Schäden abgedeckt?

Prüfe ebenso, ob alle vorhandene Glasflächen mit versichert sind:

  • im Bad fest montierte Spiegel
  • Glasscheiben im Wintergarten
  • Panoramafenster
  • Glasbausteine 
  • Lichtkuppeln aus Glas
  • Dachfenster
  • Balkontüren
  • Balkonbrüstungen aus Glas

Beachten solltest Du, dass selbst ein Zusatz für Glasschäden in der Regel nicht das Ausbessern von Kratzern, Bruchsplittern oder Schrammen beinhaltet. Es sei denn, Du bestehst bei Abschluss des Vertrags darauf. Die Versicherung wird Dir das eventuell einräumen, sich aber auch mit einen Preisaufschlag anständig belohnen lassen.