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Der Berliner Mietendeckel – Aussicht auf Erfolg?

Der Berliner Mietendeckel sorgt derzeit stadtweit für Unsicherheit bei Mietern und Vermietern. Ein erster Eilantrag zum Stop des Mietendeckels wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt – doch wie geht es nun weiter? Wir sprachen mit Rechtsanwalt und Notar Jan Rosentreter aus Hannover, um das weitere Vorgehen zu durchleuchten.

Herr Rosentreter, wann können Vermieter mit einer klaren Aussage rechnen, ob der Mietendeckel verfassungskonform ist?

Eine verlässliche Aussage, wann das Bundesverfassungsgericht mündlich verhandeln oder gar entscheiden wird, ob der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, ist – insbesondere in Zeiten von COVID-19 – nicht seriös möglich.

In einem ersten Eilantrag konnte das Bundesverfassungsgericht die Unwirksamkeit des Gesetzes nicht bestätigen. Ist der Mietendeckel verfassungskonform?

Das Landgericht Berlin geht mit seinem Beschluss vom 12. März 2020 zum Aktenzeichen 67 S 274/ 19 von einer Verfassungswidrigkeit des Landesgesetzes aus.

Wie geht es weiter, sobald die Verfassungsklage eingereicht ist?

Jan Rosentreter, Rechtsanwalt und Notar: „Es ist von einer langen Verfahrensdauer auszugehen.“

Von vielen Seiten wird behauptet, das Land Berlin hätte in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Der Beschluss vom 10. März 2020 (1 BvQ 15/20) beantwortet nicht die Frage, ob der Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt. Die von den Antragstellern geplante Verfassungsbeschwerde sei „weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, so die Karlsruher Richter. „Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die hier umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, muss als offen bezeichnet werden.“ Zu dieser Frage existieren zwei maßgebliche Rechtsgutachten, die zu gegensätzlichen Ergebnissen kommen (zustimmend Mayer/Artz, Rechtsgutachten für die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin vom 16. März 2019; Högl/Wegner/Zado, Berliner Mietendeckel – Ein Vorschlag, Januar 2019; ablehnend Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, WD 3 – 3000 – 149/19).

Warum ist die Entscheidung so komplex und wie lange müssen Vermieter bangen, bis es eine offizielle Entscheidung gibt?

Vom Bundesverfassungsgericht wurden bislang keine weiteren Informationen zu dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin veröffentlicht. Ich erwarte vom Bundesverfassungsgericht, dass die Entscheidung mit größter Sorgfalt und unter umfassender Abwägung aller denkbaren Aspekte erfolgen wird. 

Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen reichen sehr weit: Es geht unter anderem um die Frage der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Gesetzgebungsbefugnis, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Dazu gehören unter anderem bürgerliche Rechte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Recht zur Mieterhöhung und Mietpreisvereinbarung in den §§ 556d ff, 557 ff BGB geregelt.

– Sofern diese Regelungen abschließend sind, könnten sie eine Sperrwirkung entfalten und für die Landesgesetzgeber jegliche Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich ausschließen, dies wird die entscheidende Frage im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden.

Wird die Vorlage vom Bundesverfassungsgericht angenommen, ist von einer langen Verfahrensdauer auszugehen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Rechtsanwaltskanzlei Rosentreter unterstützt mit einem Team spezialisierter Mitarbeiter fachlich und organisatorisch eine Vielzahl von Mandaten verschiedener Rechtsgebiete in Hannover.