Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Immobilienkauf – das leistet ein Notar

Der Kauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, bei der ein Notar unerlässlich ist. Erfahren Sie in diesem Beitrag, mit welchen Aufgaben beim Immobilienkauf ein Notar betraut ist und auf was Sie bei einem Notar achten müssen.

Der Kauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, bei der ein Notar unerlässlich ist. Erfahren Sie in diesem Beitrag, mit welchen Aufgaben beim Immobilienkauf ein Notar betraut ist und auf was Sie bei einem Notar achten müssen.

Immobilienkauf – Notar prüft Kaufvertrag juristisch

Ein Notartermin ist beim Immobilienkauf eine Pflicht. Er setzt den Kaufvertrag auf und dokumentiert in diesem den Kaufpreis und weitere Festlegungen, die Käufer und Verkäufer getroffen haben. Denken Sie daran, dass beim Immobilienkauf der Notar nur sicherstellt, dass Kaufvertrag juristisch korrekt ist, er hinterfragt nicht die im Vertrag hinterlegten Vereinbarungen.
Des Weiteren kümmert er sich um die Eintragung der Auflassung in das Grundbuch. Ist der vollständige Kaufpreis bezahlt, wird das Grundbuch entsprechend umgeschrieben. Damit ist die Tätigkeit des Notars beendet.

Als Notar werden niedergelassene Rechtsanwälte bestellt, die über eine besondere Qualifikation verfügen. Sie können den Notar frei wählen und sind diesbezüglich nicht an Vorgaben gebunden.

Immobilie verkaufen ohne einen Notar

Grundsätzlich haben Sie in Deutschland die Möglichkeit, einen Immobilienkauf ohne Notar abzuschließen. Die genaue Vorgehensweise ist in § 311 b BGB geregelt. Dort heißt es, dass ein Kaufvertrag über ein Grundstück grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf. Sollten Sie darauf verzichten und sich entscheiden, selbst einen Kaufvertrag zu entwerfen, wird dieser gültig, wenn eines entsprechende Auflassung im Grundbuch eingetragen wird. Die Auflassungsvormerkung ist notwendig, um den Verkauf des Grundstücks anzuzeigen. Durch diese Vormerkung bekommen Käufer und Verkäufer Rechtssicherheit. Der Käufer weiß, dass er nun den Kaufpreis zahlen kann, und der Verkäufer hat die Sicherheit, für sein Grundstück einen Käufer gefunden zu haben.

Wenn es sich jedoch um einen Eigentümerwechsel handelt, ist immer eine Eintragung im Grundbuch erforderlich.

Wenn Sie eine Immobilien von privat kaufen und sich für den Abschluss eines Kaufvertrages ohne Notar entschieden haben, gehen Sie mit dem fertigen Kaufvertrag zum Notar und weisen ihn an, die Auflassungsvormerkung einzutragen. Bei diesem Vorgehen sparen Sie einen Teil der Notarkosten, weil eine Besprechung über den Kaufvertrag nicht notwendig ist und der Vertrag auch nicht von einem Notar aufgesetzt werden muss. Wie Sie sehen, geht der Immobilienkauf ganz ohne Notar nicht.

Immobilienkauf – der Notartermin

immobilienkauf-notar

Möchten Sie Immobilien kaufen, kümmert sich der Notar sowohl um gewerbliche als auch um private Immobilien. Haben Sie ein Objekt gefunden, vereinbaren Sie zusammen mit dem Verkäufer für den Immobilienkauf einen Notartermin. Bei guter Organisation kann der Verkauf in einer Sitzung besprochen werden. Häufig sind jedoch mehrere Sitzungen notwendig, vor allem dann, wenn viele Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Verkauf zu besprechen sind.
Der Immobilienkauf verläuft in den meisten Fällen in drei Etappen: das Vorgespräch, der Vorvertrag und die Beurkundung.

Immobilienkauf mit Checkliste

Wenn Sie für den Immobilienkauf eine Checkliste erstellen, wird es Ihnen leichter fallen, den Verkauf zu organisieren und ohne Hürden zu Ende zu bringen. Anhand der Checkliste sollten Sie folgende Punkte abarbeiten:

  • Plan für die Finanzierung aufstellen und Budget ermitteln
  • geeignetes Objekt finden
  • Einigung über den Kaufpreis mit dem bisherigen Eigentümer
  • Einigung über einen frühestmöglichen Übergabetermin
  • Einigung über die Übernahme von eventuellen Sanierungs- und Aufräumarbeiten
  • Vereinbarung eines Termins für den Immobilienkauf beim Notar
  • Absprache über den Kaufvertrag
  • Einigung über die Zahlungsweise des Kaufpreises
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Überweisung des Kaufpreises
  • Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer
  • Umschreibung im Grundbuch und Abschluss des Verkaufes

Immobilien – Kaufvertrag und Notarkosten

Die beim Immobilienkauf für den Notar anfallenden Kosten werden in der Regel von dem Käufer übernommen. Sie können für den Immobilienkauf beim Notar jedoch abweichende Regelungen treffen. So können die Kosten für den Notarvertrag auch von beiden Parteien je zur Hälfte übernommen werden. Nicht üblich ist es, dass der Verkäufer die Notarkosten für den Verkauf seiner Immobilie selbst trägt.