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Immobilien in einer Versteigerung erwerben

Alle Wege führen nach Rom und viele zu einer eigenen Immobilie. Eine Möglichkeit des Immobilienkauf ist die Versteigerung. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Versteigerung eines Hauses achten sollten, um Hindernisse und finanzielle Probleme zu vermeiden.

Alle Wege führen nach Rom und viele zu einer eigenen Immobilie. Eine Möglichkeit des Immobilienkauf ist die Versteigerung. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Versteigerung eines Hauses achten sollten, um Hindernisse und finanzielle Probleme zu vermeiden.

Immobilien & Versteigerung: Möglichkeiten

Wenn man an die Versteigerung von Immobilien denkt, denkt man vermutlich zunächst an Zwangsversteigerungen, die von Amtsgerichten durchgeführt werden. Hier gibt es grundsätzlich zwei Arten von Versteigerungen:

  1. Die typische Zwangsversteigerung im Rahmen privater oder betrieblicher Insolvenzverfahren
  2. und die Teilungsversteigerung.

Letztere erfolgt dann, wenn sich die Eigentümer nicht einig über den Verbleib der Immobilie sind. Ein typisches Beispiel sind Streitigkeiten in Erbengemeinschaften oder zwischen ehemaligen Eheleuten.

Es muss sich jedoch nicht immer um eine Zwangsversteigerung handeln. In den vergangenen Jahren hat sich das Auktionsprinzip auch bei Eigentümern durchgesetzt, die ihre Immobilie freiwillig verkaufen. Die Immobilien werden in einer Versteigerung öffentlich angeboten. Daher handelt es sich um einen transparenten Wettbewerb unter den Bietern.

Wie laufen die Versteigerungen ab?

Grundsätzlich ist bei allen Arten der Versteigerung der Ablauf ähnlich:

Zu Beginn der Versteigerung werden alle relevanten Informationen zu dem Objekt sowie die Bietbedingungen genannt. Mit dem Mindestgebot beginnt die Versteigerung und mit dem Höchstgebot, das „zum Dritten“ (mit dem dritten Hammerschlag) den Zuschlag erhält, endet die Auktion.

Es ist nicht egal, ob Sie Immobilien in einer Versteigerung von Auktionshäusern oder Amtsgerichten erwerben denn einige Dinge innerhalb der Vorbereitung und der Zahlung des Zuschlags sind unterschiedlich zu handhaben.

Immobilien aus der Zwangsversteigerung

  • Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen über das Amtsgericht.
  • Eine Begehung ist in der Regel nicht möglich.
  • Gutachter können die Bewertung meist nur von außen vornehmen, da die Eigentümer oftmals keinen Einlass gewähren. Damit geht ein gewisses Risiko hinsichtlich des tatsächlichen Zustands der Immobilie einher.
  • Sie müssen sich als Bieter anmelden, im Vorfeld eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des ermittelten Wertes leisten und selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter an der Zwangsversteigerung teilnehmen.
  • Liegt das Höchstgebot unter 50 Prozent des Wertes, muss das Amtsgericht den
  • Zuschlag versagen. Liegt das Höchstgebot unter 70 Prozent des Wertes, kann der Gläubiger einen zweiten Versteigerungstermin ansetzen, um einen höheren Erlös zu erzielen.
  • Mit dem offiziellen Zuschlagsbescheid durch das Amtsgericht gehen Lasten und Pflichten auf Sie über. Dieser erfolgt meist sechs bis acht Wochen nach der Versteigerung.

Immobilien aus freiwilligen Versteigerungen

  • Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen vom Auktionshaus oder dem Eigentümer.
  • Eine Besichtigung ist in der Regel nach Absprache mit dem Eigentümer möglich.
  • Sie können persönlich vor Ort, telefonisch, online und schriftlich bieten.
  • Eine Sicherheitsleistung ist in der Regel im Vorfeld nicht zu zahlen, sondern erst beim Zuschlag für das Objekt.
  • Nutzen und Lasten gehen mit dem ersten Tag des Monats auf Sie über, nach dem Sie den vollständigen Kaufpreis geleistet haben.

Macht man mit dem Haus aus einer Versteigerung ein Schnäppchen?

Vor allem bei Immobilien aus einer Versteigerung vom Amtsgericht ist die Hoffnung vieler Bieter groß, ein Schnäppchen zu erwerben. Das ist durchaus möglich, da die Immobilien meist unter Wert angeboten werden.

Zum einen, weil der Gläubiger mit einem niedrigen Mindestgebot sichergehen möchte, dass die Immobilie verkauft wird. Zum anderen, weil die Objekte nur teilweise begutachtet und bewertet werden können und der eigentliche Wert nicht erfasst werden kann.

Darin liegt oftmals das (finanzielle) Risiko: Vor der Versteigerung können Sie nur schwer abschätzen, wie hoch der Sanierungs- oder Renovierungsaufwand ist.

Immobilien aus Versteigerungen von Auktionshäusern können zu einem attraktiven Startgebot angeboten werden. Je nach Eigendynamik der Auktion steigen die Preise mitunter schnell in die Höhe, sodass nicht immer ein Schnäppchen zu ergattern ist.

Termine für die Immobilienversteigerung finden

Amtsgerichte veröffentlichen die Termine für die Zwangsversteigerungen ausschließlich über das ZVG-Portal. Dabei handelt es sich um das offizielle Portal der Justizverwaltungen der Länder und des Bundes.

Hier finden Sie alle Termine zu Zwangsversteigerungen sowie die entsprechenden Informationen zu den Objekten. Zudem gibt es Webseiten wie Versteigerungspool.de, die wie eine Immobilien-Suchmaschine funktionieren und die Termine für Versteigerungen in der gewünschten Region auflisten.

Glühbirne

Hinweis: Termine von freiwilligen Versteigerungen finden Sie auf den Webseiten der Auktionshäuser, teilweise sogar bundesweit.

Fazit zu Immobilien aus einer Versteigerung

Die Immobilienversteigerung ist eine interessante Möglichkeit des Immobilienerwerbs. Zwangsversteigerungen und freiwillige Auktionen finden nahezu bundesweit und täglich statt.

Der Vorteil von freiwilligen Auktionen gegenüber Zwangsversteigerungen liegt in der regulären Wertermittlung und Möglichkeit zur Begehung des Objekts – bevor Sie es ersteigern.

Bei Zwangsversteigerungen ist der Zugang zum Objekt meist verwehrt – sowohl für Gutachter als auch Interessenten. Als Vorteil können die niedrigen Mindest- und oftmals auch Höchstgebote betrachtet werden, da die Verkehrswerte meist „unter Wert“ liegen. Das Risiko, eine stark sanierungsbedürftige Immobilie zu erwerben, sollten Sie aber nicht vernachlässigen.