Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Hausverkauf in der Steuererklärung eintragen: Vermietet.de sorgt für Transparenz

Du hast wenig Lust, viel Zeit und Aufwand in die Steuererklärung zu stecken? Du suchst nach einer Lösung, die über einfache Tipps hinausgeht, aber nicht gleich eine Steuerberatung sein muss? Wir von Vermietet.de erleichtern Vermietern und Verwaltern das Immobilienmanagement. Mit unserer Software hast Du alle Kosten rund um den Hausverkauf für die Steuererklärung im Blick.

Du hast wenig Lust, viel Zeit und Aufwand in die Steuererklärung zu stecken? Du suchst nach einer Lösung, die über einfache Tipps hinausgeht, aber nicht gleich eine Steuerberatung sein muss? Wir von Vermietet.de erleichtern Vermietern und Verwaltern das Immobilienmanagement. Mit unserer Software hast Du alle Kosten rund um den Hausverkauf für die Steuererklärung im Blick.

Vermietet.de erleichtert Hausverkauf und Steuererklärung

Wer kennt das nicht: Eigentlich ist es klar, bis wann die Steuererklärung eingereicht sein muss, aber irgendwie steht der Abgabetermin jedes Jahr „plötzlich“ vor Tür. Und liegen die Unterlagen und Rechnungen unsortiert in einem Ordner oder Karton, kann das insbesondere bei einem Hausverkauf fatal für die Steuererklärung sein. Aspekte wie die Spekulationsfrist und Anschaffungskosten sind etwa zu berücksichtigten. Wusstest Du zum Beispiel, dass die Spekulationssteuer nur auf den reinen Verkaufserlös zu zahlen ist? Dieser wird durch Abzug der Anschaffungskosten ermittelt. Es ist also sehr wichtig, alle Kosten, Abschreibungen und Rechnung übersichtlich aufzulisten.

Wir von Vermietet.de bieten Dir mit unserem Tool eine Lösung, alle Kosten rund um den Immobilienverkauf für die Steuererklärung aufzulisten und wichtige Dokumente zu verwalten. Und nicht zuletzt wickelst Du mit unserer Software den Hausverkauf vor der Steuererklärung strukturiert und mit weniger Aufwand ab.

Hausverkauf mit Blick auf Steuererklärung planen

Wenn Du für den Immobilienverkauf den genauen Ablauf planst, denke am besten schon an die Steuererklärung. Verkaufst Du eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, ohne diese selbst bewohnt zu haben, musst Du Spekulationssteuer auf den Verkaufserlös zahlen. Eine Möglichkeit die Steuer zu umgehen, wäre, die 10-Jahres-Frist abzuwarten oder die Immobilie in den letzten drei Jahren vor dem Hausverkauf selber zu bewohnen. Wenn möglich, lege den Zeitpunkt des Hausverkaufs mit Blick auf die Steuererklärung fest.

Hast Du einen Käufer gefunden, der ggf. auch Mobiliar übernimmt, vereinbare hierfür einen separaten Vertrag. Bezüglich der Steuer auf den Immobilienverkauf spielt der Vertrag, genauer der Kaufpreis im notariell beglaubigten Vertrag, eine wichtige Rolle. Je niedriger dieser ist, umso weniger Steuern müssen Sie zahlen.

Verkaufserlös aus Hausverkauf für die Steuererklärung berechnen

Den Verkaufserlös, auf den später der persönliche Einkommensteuersatz angewandt wird, berechnest Du wie folgt: Verkaufspreis der Immobilie abzüglich

  • Anschaffungskosten (bei Vermietung gemindert durch Abschreibungen/AfA)
  • Kosten für den Verkauf (z. B. Reparaturen, Maklergebühren)

Als Ergebnis erhältst Du den Gewinn, wenn es denn ein Gewinn ist. Darauf wendest Du Deinen persönlichen Steuersatz an und erhältst die Summe der zu zahlenden Steuer.

Alle Abschreibungen und Ausgaben rund um die Immobilie und den Immobilienverkauf listest Du einfach und übersichtlich in unserem Tool auf. Verwaltest Du mehrere Objekte, kannst Du die Kosten mühelos kategorisieren und so dem richtigen Haus zuordnen.

hausverkauf bei steuererklärung angeben

Alle Rechnungen und sonstigen Unterlagen speicherst Du objektbezogen ab. Damit sind die Dokumente vom Hausverkauf für die Steuererklärung an einem Ort gebündelt und Du musst Dich nicht lange durch Aktenordner und Quittungskisten wühlen.

Wo musst Du den Hausverkauf bei der Steuererklärung angeben?

Findet der Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist statt, muss der Gewinn versteuert werden. Nach Einkommensteuergesetz wird ein Spekulationsgeschäft unter „Sonstige Einkünfte“ aufgeführt. Du benötigst daher die Anlage „SO“, um den Hausverkauf in der Steuererklärung richtig einzutragen. Für Dich ist vor allem Seite 2 „Private Veräußerungsgeschäfte“ relevant. Du musst die Zeilen 31 bis 40 mit den erforderlichen Angaben ausfüllen und das Formular zusammen mit Deiner Einkommensteuererklärung abgeben.

Achtung: Alle übrigen Einkünfte, Erbschaften und Schenkungen sind bei der Steuererklärung ebenfalls zu berücksichtigten.

Fand der Immobilienverkauf auf Rentenbasis statt, erhältst Du monatliche Zahlungen vom Immobilienkäufer. Wie Du hier den Hausverkauf in der Steuererklärung angibst, erläutert Dir ein Steuerberater, da dieses Verkaufsmodell viele individuelle Vereinbarungen beinhalten kann.