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Haus verschenken – die bessere Alternative zum Vererben?

Wer sein Haus zu Lebzeiten verschenken möchte, spart auf der einen Seite im Vergleich zum Erben Steuern. Auf der anderen Seite birgt solch eine Übertragung einige Risiken, sowohl für die Hausbewohner als auch für die zukünftigen Erben. Wir klären Dich auf, was es zu beachten gilt, wenn Du eine Immobilie verschenken willst.

Wer sein Haus zu Lebzeiten verschenken möchte, spart auf der einen Seite im Vergleich zum Erben Steuern. Auf der anderen Seite birgt solch eine Übertragung einige Risiken, sowohl für die Hausbewohner als auch für die zukünftigen Erben. Wir klären Dich auf, was es zu beachten gilt, wenn Du eine Immobilie verschenken willst.

Haus verschenken – Gründe

Ein Haus zu verschenken, ist grundsätzlich möglich, denn wenn es sich bei der Immobilie um Dein persönliches Eigentum handelt, kannst Du frei darüber verfügen. Du musst Dir keine Gedanken um mögliche Erben machen und bist in der Wahl des Begünstigten nicht eingeschränkt. Die häufigsten Gründe, warum sich Hauseigentümer entscheiden ihre Immobilie zu verschenken, sind Erbangelegenheiten oder die fehlenden finanziellen Mittel, um eine umfassende Sanierung durchzuführen. Es kommt aber auch vor, dass sich Freunde ein Haus schenken.

immobilie-verschenken

Grundsätzlich ist das Verschenken einer Immobilie an jede natürliche Person möglich. Du kannst Deine Kinder beschenken, aber auch eine Eigentümergemeinschaft oder eine gemeinnützige Organisation, die Du unterstützen möchtest. Eine Haus-Schenkung kommt beispielsweise auch in Betracht, wenn Du keinen Käufer für Dein Haus findest und dieses nicht mehr bewirtschaften kannst.

Haus verschenken – diese Kosten fallen an

Hast Du Dich entschieden, einen Schenkungsvertrag für ein Haus aufzusetzen, verzichtest Du auf den Erlös, den Du als Ausgleich für den Wert des Hauses bekommen würdest. Dennoch fallen Kosten an. Auch bei einer Schenkung ist eine Umschreibung im Grundbuch notwendig. Diese wird von einem Notar veranlasst, welcher ebenso die Schenkungsurkunde verfasst. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der die Modalitäten der Schenkung regelt. So können Auflagen an die Schenkung gebunden sein. Dazu zählt beispielsweise das lebenslange Wohnrecht. Dieses kannst Du Dir sichern, wenn Du das Haus verschenkst, aber dennoch darin wohnen bleiben möchtest. Alternativ hast Du die Möglichkeit, Dir das Wohnrecht in einem Teil des Hauses, etwa in einer Etage oder einer Einliegerwohnung, zu sichern.

Achtung: Wenn Du das Haus an Deine Kinder verschenkst, gibst Du sämtliche Rechte ab. Dies betrifft auch das Wohnrecht. Im schlimmsten Falle könntest Du zum Auszug aus dem Haus genötigt werden. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass Du Dir notariell ein lebenslanges Wohnrecht zusichern lässt.

Die Kosten für eine Haus-Schenkung im Überblick:

  • Kosten für den Notarvertrag
  • Kosten für die Eintragung ins Grundbuch
  • Grunderwerbssteuer
  • eventuell Schenkungssteuer

In der Regel werden alle Kosten von dem neuen Eigentümer des Hauses getragen. Die Grunderwerbssteuer berechnet sich nach dem Steuersatz der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Haus befindet. Eine Schenkungssteuer fällt an, wenn der Wert des Hauses über den geltenden Freibeträgen liegt. Diese orientieren sich am Erbschaftssteuerrecht. Begünstigt werden nahe Verwandte wie Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister. Auch eine Schenkung an Nichten und Neffen wird mit einem günstigen Steuersatz berücksichtigt.

Haus verschenken – Steuerfreibeträge

Möchtest Du das Haus an Deine Kinder verschenken, gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Die Schenkung ist allerdings an die Auflage gebunden, dass das Kind die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nicht zum Verkauf anbietet. Wenn Du ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lässt, kannst Du außerdem die Schenkungssteuer reduzieren. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn Du Dein Haus an Deine Kinder verschenkst und die Immobilie einen Wert hat, der mehr als 400.000 Euro beträgt. Im Idealfall fallen dann gar keine Steuern an. Auch bei Schenkungen an dritte Personen gibt es ebenso einen Erbschaftssteuer-Freibetrag für die Immobilie. Dieser Freibetrag greift dann, wenn Du Dein Haus an Freunde oder entferntere Verwandte verschenken. Auch hier gilt, dass eine Schenkung unter Abrechnung der Freibeträge alle zehn Jahre möglich ist und die Immobilie in dieser Zeit nicht verkauft werden darf. Die Freibeträge sind aber deutlich geringer. Bei einer Schenkung für eine Person, mit der Du nicht verwandt bist, gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Grundstück vererben oder verschenken – die richtige Entscheidung

Viele Hausbesitzer stellen sich die Frage, ob sie ihre Immobilie vererben oder verschenken sollen. Falls Du vor der gleichen Entscheidung stehst, können wir Dir diese vereinfachen. Im Folgenden stellen wir die Vorteile und die Nachteile einer Schenkung im Vergleich zu einer Vererbung gegenüber.

Vorteile Nachteile
Wenn Dein Haus nach Deinem Tod aufgrund des Pflichtteilsanspruchs ohnehin an die Person übertragen wird, welche beschenkt werden soll, kannst Du dank der Freibeträge einen Teil der Erbschaftssteuer sparen. Schenkungen haben den Nachteil, dass sie rückgängig gemacht werden können. Wenn Du beispielsweise verarmst oder insolvent gehst, kannst Du Dein Vermögen zurückfordern.
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre aufs Neue. Demnach kannst Du diese immer wieder in Anspruch nehmen. Eine Schenkung, die bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgt ist, kann ebenso rückgängig gemacht werden.
Wenn Du bereits zu Lebzeiten Dein Vermögen an Familienmitglieder überträgst, verringert sich der gesamte Pflichtteilsanspruch. Daher kannst Du durch solch eine Schenkung bestimmte pflichtteilsberechtigte Personen bevorzugen oder benachteiligen.

Du solltest also für Dich selbst entscheiden, ob eine Schenkung oder eine Vererbung für Dich vorteilhafter ist.