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Haus überschreiben & Geschwister auszahlen – Daran solltest Du denken!

Machst Du Dir Gedanken über Dein eigenes Testament und möchtest Du den Immobilienbesitz in der Familie nach Deinem Ableben regeln? Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zum Thema Haus überschreiben und Geschwister auszahlen zusammengestellt.

Machst Du Dir Gedanken über Dein eigenes Testament und möchtest Du den Immobilienbesitz in der Familie nach Deinem Ableben regeln? Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zum Thema Haus überschreiben und Geschwister auszahlen zusammengestellt.

Haus überschreiben & Geschwister auszahlen – Anspruch auf Pflichtteilsergänzung

Wenn Eltern vor ihrem Tod ihr Haus an ein Kind überschreiben, muss es die Geschwister auszahlen, sobald die Erblasser sterben. Das ergibt sich aus dem Pflichtteil, den Erben anteilsmäßig nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geschwister des Erben laut Testament enterbt worden sind.
Bei der Überschreibung eines Hauses wird nicht der Pflichtteil an Geschwister fällig, sondern die Pflichtteilsergänzung. Diese tritt ein, wenn die Erbmasse durch Schenkungen reduziert worden ist. Berücksichtigt werden alle Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers.

Achtung: Wird ein Haus schrittweise überschrieben, sodass der Erbe seinen Freibetrag mehrmals voll ausschöpfen kann, so wird der überschriebene Wert, welcher mehr als zehn Jahre in der Vergangenheit liegt, ignoriert.

Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Wenn Deine Eltern Dir ein Haus überschreiben und Du Deine Geschwister auszahlen musst, berechnet sich der Ergänzungsanspruch nach der zeitlichen Differenz zwischen dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Zeitpunkt des Todesfalls: Verstirbt der Erblasser innerhalb des Jahres der Schenkung, erhalten die Geschwister ihren vollen Anteil an der Schenkung. Im Jahr darauf nur noch 90 Prozent und so weiter bis zum zehnten Jahr nach dem Todesfall. In diesem Fall erhältst Du lediglich zehn Prozent. Entscheidend ist hierfür eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie bei der Erbschaft beziehungsweise Schenkung.

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Haus überschreiben ohne Geschwister auszahlen zu müssen – funktioniert das?

Nein, ein Haus überschreiben und die Geschwister nicht auszahlen, ist nicht möglich. Zudem ist es gemäß aktueller Rechtssprechung schwierig, einen Erben vollständig vom Nachlass auszuschließen. Ausnahmen lässt der Gesetzgeber in der Regel nur zu, wenn beispielsweise der Pflichtteilsberechtigte eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat.

Einzige Möglichkeit, ein Haus zu überschreiben und Geschwister nicht auszahlen zu müssen, besteht, wenn diese freiwillig auf ihren Pflichtteilsanspruch verzichten. Diese Regelung muss bereits zu Lebzeiten zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten vertraglich vereinbart und notariell beurkundet werden. Hierfür fallen nach § 102 des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gebühren in Höhe von zwei Prozent des Vermögens an.

Glühbirne

Hinweis: Viele Erblasser vereinbaren mit ihren Erben, welche auf den Pflichtteil verzichten, eine Abfindung. In diesem Fall wird die Abfindung vom Erblasser bezahlt und der Erbe muss diese gemäß dem Erbschaftsteuergesetz versteuern.

Theoretisch ist diese Verzichtserklärung ebenso zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten möglich. Damit müsste der Erbe jedoch aufgrund der Haus-Schenkung seine Geschwister auszahlen. Es ist daher schwierig, eine Auszahlung – ob Pflichtteil oder Abfindung – an die Geschwister zu vermeiden.

Das Erbrecht ist sehr kompliziert und bietet viele Möglichkeiten, Immobilien und anderen Nachlass an Erben zu übergeben. Solltest Du Dich mit Erbstreitigkeiten befassen oder ein Testament aufsetzen wollen, empfehlen wir Dir ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt. Damit befindest Du Dich auf der rechtssicheren Seite.