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Grundstück vererben oder schenken – was lohnt sich für Sie?

Wir von Vermietet.de empfehlen, die Vererbung eines Grundstücks oder einer Immobilie frühzeitig zu planen. Wir stellen Ihnen hierzu umfassendes Fachwissen bereit, damit Sie Ihren Nachlass Ihren Vorstellungen gemäß regeln können. Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Beantwortung der Frage: Grundstück vererben oder schenken?

Wir von Vermietet.de empfehlen, die Vererbung eines Grundstücks oder einer Immobilie frühzeitig zu planen. Wir stellen Ihnen hierzu umfassendes Fachwissen bereit, damit Sie Ihren Nachlass Ihren Vorstellungen gemäß regeln können. Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Beantwortung der Frage: Grundstück vererben oder schenken?

Grundstück vererben oder schenken – beide Fälle vorbereiten

Unabhängig davon, ob Sie ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück vererben oder schenken möchten, können Sie Bedingungen und Details festlegen. Diese Möglichkeit sollten Sie definitiv auch in Anspruch nehmen. Die Schenkung eines Grundstücks (Zuwendung zu Lebzeiten) sollte ohnehin von Ihnen vorbereitet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, für den Erbfall ein Testament mit eindeutigen Formulierungen aufzusetzen und darin festzulegen, welche Personen unter welchen Bedingungen ein Grundstück erben sollen und was damit geschehen darf.

Grundstück vererben oder schenken – das gilt es zu beachten

Wenn Sie ein Grundstück vererben oder schenken, sollten Sie grundsätzlich beachten, dass es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen kann. Dies geschieht häufig im Erbfall und oft wirken sich solche Diskrepanzen negativ auf den Haupterben aus. Streitigkeiten können jedoch auch bei Schenkungen zu Lebzeiten aufkommen. Sorgen Sie daher für klare Verhältnisse.

Ungeachtet dessen sollten die folgenden Überlegungen in die Entscheidung, ein Grundstück zu vererben oder zu schenken, mit einfließen:

  • Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück vererben, haben alle gesetzlichen Erben (sofern sie nicht als „erbunwürdig“ gelten) einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil (50 Prozent des gesetzlichen Erbteils). Im schlimmsten Fall müsste der Erbe des Grundstücks dieses verkaufen, um die Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können. Das ist nicht nur mit viel Aufwand und hohen Zusatzkosten verbunden, sondern auch sehr ärgerlich – insbesondere, wenn das Grundstück für Wohnzwecke genutzt werden soll. Das Grundstück zu vererben kann aber auch Vorteile bringen, beispielsweise wenn es nach dem Erbfall für mindestens zehn Jahre vom Erben selbst bewohnt wird. Diese Regelung gilt für bebaute Grundstücke, die vom Erblasser in den letzten zehn Jahren zur Selbstnutzung bewohnt wurden, wenn Ehegatten und Lebenspartner oder Kinder Alleinerben sind. Für Kinder gilt eine Beschränkung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Für andere Erben und für unbebaute Grundstücke gilt die Steuerbefreiung nicht.
  • Ist es besser, ein Grundstück zu vererben oder zu schenken, wenn ein Haus oder ein Grundstück im Besitz des Erben bleiben soll? In diesem Fall empfiehlt es sich, das Grundstück beziehungsweise das Haus zu verschenken. Wer der Begünstigte der Schenkung eines Grundstücks oder Hauses sein soll, entscheiden Sie zu Lebzeiten. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Sie die übrigen Erben auszahlen können, sondern dem Beschenkten auch zusätzliche Kosten ersparen. Im besten Fall bleibt die Erbschaftssteuer aus, sofern der Freibetrag für Immobilien nicht überschritten wird oder mehrmals ausgeschöpft werden kann. Dies ist alle zehn Jahre möglich. Sie könnten das Grundstück zum Beispiel schrittweise über 20 Jahre verschenken, sofern der Wert den Freibetrag deutlich übersteigt. Das empfiehlt sich unter anderem bei einer Schenkung an Enkelkinder (sofern die Kinder noch leben), die einen Freibetrag von 200.000 Euro haben. Über einen Zeitraum von 20 Jahren können Sie eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro dadurch steuerfrei an Ihre Enkel verschenken. Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts kann der Verkehrswert der Immobilie zusätzlich gesenkt werden. Der ursprüngliche Wert kann in diesem Fall also auch über dem (mehrfach genutzten) Freibetrag liegen.
vererbung-Grundstück

Das Erbrecht, das vorrangig durch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt wird, sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sind sehr komplex, sodass wir Ihnen raten, Erbangelegenheiten immer im Einzelfall zu klären. Idealerweise lassen Sie sich hierzu konkret von einem Fachanwalt beraten, sodass Sie abschließend klären können, ob es besser ist ein Grundstück zu vererben oder zu schenken.