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Das solltest Du wissen, bevor Du ein Grundstück pachtest

Du kannst Dein Eigenheim auch auf fremdem Grund errichten, Du ersparst Dir damit den Kauf des Bodens. Was es beim Grundstück pachten zu beachten gilt, welche Vorteile damit verbunden sind und welche Baubestimmungen berücksichtigt werden müssen, erfährst Du in diesem Beitrag.

Du kannst Dein Eigenheim auch auf fremdem Grund errichten, Du ersparst Dir damit den Kauf des Bodens. Was es beim Grundstück pachten zu beachten gilt, welche Vorteile damit verbunden sind und welche Baubestimmungen berücksichtigt werden müssen, erfährst Du in diesem Beitrag.

Grundstück pachten oder mieten?

Der signifikante Unterschied zwischen beiden Verträgen ist, das ein gemietetes Grundstück lediglich den normalen Gebrauch der Mietsache erlaubt. Ein Pachtgrundstück ermöglicht Dir hingegen, mittels einer Immobilie wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.

Ansonsten ähneln sich der Pacht- respektive Mietvertrag weitestgehend. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Art der Gebrauchsüberlassung im Paragrafen 581 definiert. Darin heißt es sinngemäß: Wenn Du ein Grundstück pachtest, überlässt Dir der Verpächter neben dem Gebrauch auch den „Genuss der Früchte“. Voraussetzung: Diese Früchte sind, den ordnungsgemäßen Wirtschaftsregeln entsprechend, als Erträge anzusehen. Dazu ein einfaches Beispiel:

  • Du mietest eine von Obstbäumen bestandene Wiese und erwirbst mit dem Mietvertrag das Recht zur Sachbenutzung.
  • Wenn Du das gleiche Grundstück aber pachtest, darfst Du zudem die Früchte des Obstbaums vermarkten.

Deine Vorteile und Nachteile

Ein Erholungsgrundstück zu pachten ist mit zwei Vorteilen verbunden, neben dem Erholungswert profitierst Du vom Wert darauf wachsender Früchte, Pflanzen und Gemüse. Beim Erholungsgrundstück muss neben den BGB-Vorschriften möglicherweise das Bundeskleingartengesetz beachtet werden.

Ein Grundstück zu pachten kann aber auch die kostengünstige Lösung für den Hausbau sein. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim Pachtvertrag um ein auf maximal 99 Jahre befristetes Dauerschuldverhältnis. Der Verpächter verpflichtet sich zur Gebrauchs- und Fruchtüberlassung, der Pächter zur regelmäßigen Pachtzahlung bei vereinbartem Gebrauch.

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Wenn Du ein Grundstück pachtest, solltest Du mit dem Verpächter nach Möglichkeit ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Im Idealfall wird die bis dahin gezahlte Pacht auf den Kaufpreis angerechnet. Andererseits musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass ein Pachtvertrag rechtlich bindend und schwer aufzulösen ist. Ein Stück Land pachten und darauf ein Eigenheim bauen, bringt auf lange Sicht ein weiteres Problem mit sich. Das erbaute Haus gehört Dir zwar, aber verkaufen ist schwierig bis unmöglich. Am Ende der Laufzeit geht es automatisch in den Besitz des Verpächters über. Der muss Dir eine Entschädigung zahlen, die meist unter dem wirklichen Wert liegt.

Das richtige Grundstück in Betracht ziehen

Du musst nach einem ausgewiesenen Baugrundstück suchen, wenn Du darauf ein Haus bauen willst. Das Bauland muss erschlossen sein und ein Baugrundgutachten sollte vorliegen. Hat der Verpächter beides schon erledigt, wird er seinen Aufwand auf die Pacht umlegen. Liegt kein Gutachten vor und sind keine Anschlüsse für Wasser, Gas und Strom vorhanden, bedeutet dieser Umstand für Dich erhebliche Zusatzkosten. Du kannst zudem kein Grundstück pachten, ohne die örtlichen Baubestimmungen zu kennen. Dazu müssen Du den Bebauungsplan der Gemeinde einsehen und den gibt es nur bei erschlossenem Land. Arbeite mit einer Checkliste, wenn Du ein Grundstück kaufen möchtest, dann denke an die wichtigsten Voraussetzungen.

Du solltest alle Punkte auf der Checkliste erledigt haben, bevor Du ein bestimmtes Grundstück pachtest. Passen die örtlichen Bauvorgaben nicht zu Deinem Projekt, suchst Du nach einem neuen Grundstück. Stellt sich dieser Aspekt erst im Nachhinein heraus und Du verzichtest auf den Hausbau, kann Dir der Verpächter wegen nicht erfüllter Überlassungsvereinbarung kündigen. Er hat unter anderem die Möglichkeit, das Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen, der darauf ein den gegebenen Voraussetzungen entsprechendes Haus beauftragt.