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Bauförderung für Familien – was können Sie wo beantragen?

Verschiedene Förderungen und Zuschüsse erleichtern Familien den Traum vom Eigenheim. Unter welchen Voraussetzungen Sie welche Bauförderung für Familien beantragen können, erläutern wir nachfolgend in einer kurzen Zusammenfassung.

Verschiedene Förderungen und Zuschüsse erleichtern Familien den Traum vom Eigenheim. Unter welchen Voraussetzungen Sie welche Bauförderung für Familien beantragen können, erläutern wir nachfolgend in einer kurzen Zusammenfassung.

Welche Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern gibt es?

Eine eigene Wohnung, ein Haus in der Stadt, einen Bauernhof oder gar eine Villa zu kaufen, das ist der Traum vieler Familien. Die neueste Bauförderung für Familien ist das Baukindergeld, das die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit September 2018 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vergibt. Bezugsberechtigt sind Sie als Elternpaar oder alleinerziehendes Elternteil mit Kindern unter 18 Jahren, für die Sie Kindergeld beziehen und die in Ihrem Haushalt dauerhaft leben. Die Bauförderung für Familien beträgt 1.200 Euro pro Kind für maximal zehn Jahre (insgesamt 12.000 Euro pro Kind).
Weitere Voraussetzungen sind:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Ihr Kind unter 18 Jahre oder wird an diesem Datum volljährig.
  • Sie erwerben erstmals eine eigene Immobilie (Kauf oder Neubau spielt keine Rolle) in Deutschland. Der Kaufvertrag wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet. Der gleiche Stichtag gilt für den Erhalt der Baugenehmigung.
  • Ihr Haushaltseinkommen (das zu versteuernde Einkommen von allen Arbeitnehmern / Selbstständigen, die im Haushalt leben) beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro ab dem zweiten Kind.

Die Bauförderung für Familien beantragen Sie innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die Immobilie bei der KfW. Sie benötigen hierzu eine aktuelle Meldebescheinigung mit Adresse des neuen Objekts, für welches Sie das Baukindergeld beantragen. Liegt der Einzugstermin zwischen dem 01.01. und 17.09.2018, können Sie den Zuschuss fürs Bauen oder Kaufen für Ihre Familie dennoch rückwirkend beantragen.

Bauförderung für Familien von den Bundesländern

Zuschüsse fürs Bauen oder Kaufen mit Kind erhalten Sie auch von den jeweiligen Bundesländern. Allerdings gibt es hier keine einheitlichen Förderungen, sodass Sie die Möglichkeiten immer im Einzelfall prüfen sollten. Bayern vergibt aktuell zum Beispiel das BaukindergeldPlus und die Bayerische Eigenheimzulage.
Hierbei gilt:

  • Das Baukindergeld Plus können Sie im Anschluss an das Baukindergeld bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) beantragen. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro pro Kind (zusätzlich zum staatlichen Baukindergeld).
  • Die Bayerische Eigenheimzulage liegt einmalig bei 10.000 Euro, wenn Sie mindestens ein Jahr lang in Bayern dauerhaft wohnen (oder sich dort gewöhnlich aufhalten) und erwerbstätig sind. Es gelten Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte von 50.000 Euro für Haushalte mit Kind 90.000 Euro.

Weitere Bauförderung für Familien erhalten Sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen in Form eines zinsgünstigen Darlehens für junge Familien oder Menschen mit Behinderung. In Niedersachsen erhalten Sie einen günstigen Kredit von der NBank, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 70 bauen und in Hessen können Sie das sogenannte Hessen-(Bau-)Darlehen beantragen.

Fazit: Bauförderung für Familien gibt es viele