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WEG-Reform: Schön, dass du da bist!

Blockaden in der WEG, Sachkundenachweise für Immobilienverwalter und E-Ladestationen – der Bundesrat verabschiedet heute die Reform zum Wohneigentumsgesetz. Bereits am 17. September passierte es mit den Stimmen der Regierungskoalition und von Bündnis90/Die Grünen den Deutschen Bundestag. Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Das nun auch vom Bundesrat beschlossene neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden deutlich erleichtert.

Abgesenkte Abstimmungsquoren lösen Blockadehaltungen 

Nach dem Bundestag löst damit auch der Bundesrat die Blockade- und Verweigerungshaltung einzelner Wohnungseigentümer auf, die in der Vergangenheit gegen bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stimmten und somit notwendige Modernisierungsmaßnahmen am Wohngebäude verhinderten. Somit kann künftig jede Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder über Maßnahmen in der Gemeinschaft abstimmen. Das stärkt auch die Versammlung als zentrales Willensbildungsorgan. Zudem wird künftig nur noch die Gemeinschaft alle Rechte ausüben und alle Pflichten wahrnehmen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben.

„Wir begrüßen das neue Gesetz, werden damit doch mehrere konstruktive Schwächen des geltenden Wohnungseigentumsrechts behoben und viele technische Verbesserungen erreicht. Die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft wurde anerkannt, Individualansprüche der Eigentümer bei baulichen Maßnahmen ermöglicht, der Verbraucherschutz gestärkt und dem Verwalter werden höhere Befugnisse eingeräumt. Die Klammer des Gesetzes bildet dabei die zukünftige Zertifizierung des Verwalters”, sagt Martin Kaßler, der Geschädtsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland. Möglich wird dies durch abgesenkte Zustimmungsquoren bei baulichen Maßnahmen sowie den Anspruch eines jeden Eigentümers auf Umbaumaßnahmen, sofern er selbst für die Kosten aufkommt, wie zum Beispiel beim Einbau einer E-Ladestation.

Erleichterung von Beschlussfassungen

Erleichtert werden auch Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Künftig ist es per E-Mail möglich als Eigentümer abzustimmen. Wie hoch die Zustimmungsquote dabei sein soll, legen die Eigentümer vorab per Beschluss fest. Auch die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung per Video- oder Online-Schaltung wird künftig möglich.

Zudem erhält der treuhänderisch tätige Immobilienverwalter zukünftig mehr Befugnisse, wenn es darum geht, die WEG gegenüber Dritten im Außenverhältnis zu vertreten. In welcher Form der Verwalter künftig für die Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird, regeln beide Parteien gemeinsam. Dabei können die Eigentümer Rechte und Pflichten des Verwalters nach eigenem Ermessen im Innenverhältnis erweitern oder beschränken. Auf einen umfangreichen Katalog an Pflichtaufgaben für den Verwalter verzichtet der Gesetzgeber zukünftig, da die Eigenarten und Größen der Wohnungseigentumsanlagen zu unterschiedlich sind, als dass hierfür ein einheitliches Raster angelegt werden kann.

Sachkundenachweis für Verwalter kommt

Wohnungseigentümer haben ab dem 1. Dezember 2022 das Recht, bei der Beauftragung eines Verwalters einen Zertifizierungsnachweis einzufordern, sofern dieser keine adäquate Ausbildung oder eine höhere Qualifikation vorweisen kann.